…herbeizuführen und ob die Bw. diese anerkennen würde. Das Verfahren wäre daher in Schweden in keiner Weise abgeschlossen und die von der österreichischen Finanzverwaltung gesetzten Maßnahmen würden dem Artikel 7 der EU-Beitreibungsrichtlinie widersprechen. Nicht unerwähnt bleiben solle, dass der Bw. neben den vorgeschriebenen Pfändungsgebühren…
…zuständigen Instanz gemäß Art. 12 Abs. 2 der Beitreibungsrichtlinie aus. Davon wurde der Bf mit Schreiben des Zollamtes Wien vom 8. September 2009 in Kenntnis gesetzt. Die Steuerverwaltung des Finanzministeriums der Republik Polen teilte daraufhin den österreichischen Zollbehörden mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2011 folgendes…
…Juli 2012, Zl. 100000/85346/2008-20, betreffend Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige (Art. 8 der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26.5.2008 ("Beitreibungsrichtlinie") iVm § 119 Abs.1 ZollR-DG u.m. § 6 ZollR-DV 2004), entschieden: Die Beschwerde wird als…
…1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In Anwendung des Art. 8 der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 (Beitreibungsrichtlinie) anerkannte das Zollamt Wien mit Bescheid vom 5. Mai 2010, Zl. zZz, gemäß…
…bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen, ABl. EG Nr. L 73 vom 19. März 1976 (Beitreibungsrichtlinie-BeitrRL) anerkannte das Zollamt Wien mit Bescheid vom 3. September 2008, Zl. ZZZ, gemäß § 119 Abs. 1 ZollR-DG und …
…und in Österreich für vollstreckbar erklärt, das in Rede stehende Ersuchen um Beitreibung entspreche den Bestimmungen der Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15.3.1976 in der Fassung der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 über die gegenseitige…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18. April 2007, GZ 100000/85052/2007-1, anerkannte das Zollamt Wien "in Anwendung des Artikels 8 der Richtlinie 76/308/EWG des Rates (Beitreibungsrichtlinie)" gemäß § 119 Abs. 1 ZollR-DG und § 6 Zollrechts-Durchführungsverordnung 2004 die im Vollstreckungstitel …
…Zl. c., hat das Zollamt Wien die Forderungen der rumänischen Zollverwaltung mit der Begründung anerkannt und in Österreich für vollstreckbar erklärt, das in Rede stehende Ersuchen um Beitreibung entspreche den Bestimmungen der Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008), weshalb gem…
…April 2009, den genannten Abgabenbetrag gemäß § 4 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie (Art. 8 der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 über gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung) als von der Republik Österreich anerkannt und für vollstreckbar, da…
…April 2009, den genannten Abgabenbetrag gemäß § 4 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie (Art. 8 der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 über gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung) als von der Republik Österreich anerkannt und für vollstreckbar, da…
…sind. Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 76/308/EWG des Rates, Beitreibungsrichtlinie (BeitrRL) wird der Vollstreckungstitel unmittelbar anerkannt und automatisch wie ein Vollstreckungstitel des Mitgliedstaates behandelt, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat. Gemäß Art. 8 Abs. 2 kann der Vollstreckungstitel ungeachtet…
…vom (gem. § 6 ZollR-DV zuständigen) Zollamt Wien über Ersuchen vom 1.9.2011 der deutschen Zollverwaltung (Bundesstelle Vollstreckung Zoll in Hannover) iSd Art.13 der Beitreibungsrichtlinie durchgeführte Verfahren bildet, mit Erlassung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 7.6.2013 (zu GZ. ZRV/0101…
…Der ausländische Abgabenanspruch wird wie ein inländischer Abgabenanspruch behandelt. Als vollstreckbarer Exekutionstitel gilt der dem Ersuchen beigefügte einheitliche Vollstreckungstitel im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Beitreibungsrichtlinie. Er muss in Österreich weder durch einen besonderen Akt anerkannt noch ergänzt oder ersetzt werden. (...) § 13 Abs…
…auch nicht übersetzt seien. Eine solche Zustellung sei unwirksam. Aus der Richtlinie 76/308/EWG (Beitreibungsrichtlinie) ergebe sich eindeutig, dass für die Geltendmachung von Zöllen eine Zustellung im Postwege nicht vorgesehen sei, sodass eine Zustellung durch ein Rechtshilfeersuchen der internationalen Übung entspreche. Die Unterzeichnung des…
…in seiner Sprache abgefasst und auch nicht übersetzt seien. Eine solche Zustellung sei unwirksam. Aus der Richtlinie 76/308/EWG (Beitreibungsrichtlinie) ergebe sich, für die Geltendmachung von Zöllen sei eine direkte Zustellung im Postwege nicht vorgesehen. Nach österreichischem Zustellrecht habe der Empfänger auch noch nach…
…in seiner Sprache abgefasst und auch nicht übersetzt seien. Eine solche Zustellung sei unwirksam. Aus der Richtlinie 76/308/EWG (Beitreibungsrichtlinie) ergebe sich eindeutig, dass für die Geltendmachung von Zöllen eine Zustellung im Postwege nicht vorgesehen sei, sodass eine Zustellung durch ein Rechtshilfeersuchen der internationalen…
…noch die Frage gestellt, ob eine für die Erhebung nicht zuständige Zollstelle Sicherungsmaßnahmen für die zuständige Zollbehörde in einem anderen Mitgliedsstaat und für eine dort (noch) nicht festgestellte (buchmäßig erfasste und mitgeteilte) Abgabenschuld treffen kann. Die Beitreibungsrichtlinie bietet dazu keine Möglichkeit, weil danach für eine…
…noch die Frage gestellt, ob eine für die Erhebung nicht zuständige Zollstelle Sicherungsmaßnahmen für die zuständige Zollbehörde in einem anderen Mitgliedstaat und für eine dort (noch) nicht festgestellte (buchmäßig erfasste und mitgeteilte) Abgabenschuld treffen kann. Die Beitreibungsrichtlinie bietet dazu keine Möglichkeit, weil danach für eine…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Offer & Partner KEG, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Museumstraße 16, vom 27. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2006 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Offer & Partner KEG, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Museumstraße 16, vom 27. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2006 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Der Berufung wird stattgegeben…