…Rechtswidrigkeit des Bescheides sei angezeigt worden. Auf die konkrete Bezeichnung als Berufung oder Einwendung komme es nicht an. Aufgrund des verfassungsrechtlich festgesetzten Legalitätsprinzipes habe die Behörde die Verwaltung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auszuüben. Es sei nämlich die Einwendung zu erheben, dass durch die Nichtvorlage an…
…Zlen. 2004/14/0111, 2005/14/0006, die zitierte Berufungsentscheidung hinsichtlich der Erstbeschwerdeführerin MH wegen Rechtswidrigkeit in Folge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben, sodass die gegenständliche Berufung wieder als unerledigt galt. Die Beschwerde der AM und der MS wies er mit selbem Erkenntnis zurück, da…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 19. Jänner 2007, 2. März 2007, 30. April 2007, 10. August 2007, 11. Oktober 2007, 12. Oktober 2007, 23. November 2007, 18. Jänner 2008, 25. Februar 2008, 4. März 2008…
…gilt für den Fall, dass eine Partei mehrere Zustellbevollmächtigte hat, die Zustellung als bewirkt, sobald sie an einen von ihnen vorgenommen worden ist. Zustellbevollmächtigungen sind so lange zu beachten, als der Behörde nicht der Widerruf, die Kündigung bzw. die einvernehmliche Aufhebung bekannt wird (Ritz, BAO³, …
…BAO-Handbuch3 § 273 Rz. 6. Dem vorliegenden mit ,Bescheid' bezeichnetem Schriftstück des Finanzamtes 1/23 vom 20. August 2009 ist eine nähere Bezeichnung der ausfertigenden Behörde nicht zu entnehmen, weshalb ihm kein Bescheidcharakter zukommt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 4. November 2009
…November 2012 als unbegründet abgewiesen. Die Behörde verwies in ihrer Erledigung auf die allgemeinen Tarifierungsvorschriften und stützte demnach ihre Entscheidung auf die Ausführungen der TUA zum oben genannten ETOS-Untersuchungsbefund, die mit der Beschreibung zu Warennummer 2007 9950 90 der Kombinierten Nomenklatur in Einklang stünden…
…sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Behörde, sondern stellt eine objektive Folge der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe dar. Die Gründe, die zum…
…sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Behörde, sondern stellt eine objektive Folge der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe dar. Die Gründe, die zum…
…sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Behörde, sondern stellt eine objektive Folge der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe dar. Die Gründe, die zum…
…sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Behörde, sondern stellt eine objektive Folge der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe dar. Die Gründe, die zum…
…sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Behörde, sondern stellt eine objektive Folge der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe dar. Die Gründe, die zum…
…Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO führt der Bw. u.a. an, dass Fehler und Irrtümer die der Behörde bei der Willensbildung unterlaufen seien, nicht nach § 293 BAO berichtigt werden könnten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Oktober 2010 wurde der Berufung stattgegeben und der Bescheid gemäß § 293 BAO…
…hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die Vermutung, wonach die Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an die Post als bewirkt gilt, ist widerlegbar. Gegenteilige Behauptungen des Empfängers dürften reichen, es sei denn, die Behörde kann…
…den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt. Das Vorliegen des unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem unaufgeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung…
…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…
…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…
…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…
…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…
…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…
…regte an, das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren im Interesse der europaweit einheitlichen Rechtsanwendung und zur Vermeidung inhaltlich unrichtiger Entscheidungen durch österreichische Behörden und Gerichte bis zur Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg bzw. einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Die Berufung enthielt keine Berufungsanträge. Mit Berufungsvorentscheidung…