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UFSG RV/0601-G/12Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Frühestmöglicher Zeitpunkt wäre bei einem Universitätsstudium ab dem Sommersemester 2012. Mit Schriftsatz vom 16. Mai 2012 brachte der Vertreter der…

UFSG RV/0883-G/11Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…FLAG erfordert nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes die tatsächliche Fortsetzung oder den tatsächlichen Beginn der Berufsausbildung nach Ende des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes. Die Möglichkeit, eine bestimmte gewünschte Berufsausbildung zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt zu beginnen, war auch im Jahr 1980 zur Zeit der Schaffung des …

UFSL RV/0772-L/09Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung (Studium) nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

…ebenso nicht bis 31.3.2008 inskribiert gewesen sei, bestehe bis zum Beginn der Berufsausbildung mit Wintersemester 2008 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Berufung sei daher abzuweisen. Vorlageantrag: Mit Eingabe vom 29.06.2009 stellte der Bw. einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…

UFSI RV/0029-I/13Anspruch endet mit Abschluss der Berufsausbildung (Studium); für Zeitraum bis Beginn der Berufsausübung steht (seit 1.3.2011) keine Familienbeihilfe mehr zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…Ihren Abschluss findet eine Berufsausbildung jedenfalls mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes, auch wenn für den konkreten Arbeitsplatz noch eine spezielle Einschulung erforderlich sein mag. Im Gegenstandsfalle steht nunmehr anhand des vorgelegten Bachelor-Prüfungszeugnisses erwiesenermaßen fest, dass der betreffende Fachhochschul-Studiengang (erst) mit…

UFSG RV/0060-G/04Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…Gewährung der Familienbeihilfe ab November 2003 ab und begründete dies wie folgt: Gemäß § 2 Abs 1 lit. e des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ist ein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenzdienstes bis zum Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung gegeben…

UFSW RV/2236-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…zu dem die weiterführende Berufsausbildung erstmals möglich wäre, ohne Rücksicht darauf, wann die Entscheidung dafür getroffen wird oder ob die Notwendigkeit der Ablegung einer Aufnahmeprüfung insofern ein Hindernis darstellt, als es nicht rechtzeitig bis zum Beginn der weiterführenden Berufsausbildung aus welchen Gründen immer möglich ist…

UFSG RV/0881-G/07Die Berufsausbildung an einer Schule beginnt nicht mit der Anmeldung, sondern erst mit Beginn des Schuljahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2008

…in Ausbildung" gestanden. Weiters wird ausgeführt: "Der frühestmögliche Beginn der Ausbildung am "Abendgymnasium" ... wäre am 13.09.2004 gewesen. Für den Zeitraum 18.06.2004 bis zum 13.09.2004 kann daher, sofern nicht ohnehin von einer durchgehenden Berufsausbildung auszugehen ist, eine unschädliche Lücke iSd…

UFSL RV/0335-L/09Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2010

…Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung normiert § 2 Abs. 1 lit e) FLAG nur dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr ebenfalls noch nicht vollendet haben, wenn die Berufsausbildung zum…

UFSF RV/0397-F/02Die Fortsetzung bzw. der Beginn der Berufsausbildung erfolgte ab Beendigung des Präsenzdienstes zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…Berufsausbildung darstellt (siehe VwGH 9.6.1978, 941/77 und 18.10.1989, 88/13/0214). Die Zeit, die zwischen dem Ende des Präsenz- oder Ausbildungs- oder des Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung (Hochschulstudium) liegt, ist ebenfalls keine Zeit der Berufsausbildung…

UFSL RV/0259-L/09Keine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe, wenn das Studium nicht zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des Präsenzdienstes begonnen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…Die Verzögerung beim Beginn des Studiums um ein Jahr (September 2007 bis September 2008) war demnach nicht auf die Ableistung des Präsenzdienstes, sondern auf private Umstände (Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch M.) zurück zu führen. Die Absicht, eine bestimmte Berufsausbildung (hier: Studium an der TU Graz…

UFSI RV/0062-I/12Familienbeihilfenanspruch zwischen Abschluss einer Lehre und Beginn einer weiteren Berufsausbildung (Rechtslage ab 1. März 2011)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2013

…1967 in ihrer ab März 2011 gültigen Fassung sehe einen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder für die Zeit zwischen dem Abschluss der "Schul"ausbildung und dem Beginn einer weiteren "Berufs"ausbildung vor, wenn letztere zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der "Schul"ausbildung begonnen werde…

UFSW RV/1710-W/12Kein Familienbeihilfenanspruch in den Schulferien bei Abbruch einer Berufsausbildung im Juni und Beginn einer neuen Berufsausbildung im September
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2012

…aber, wenn eine Berufsausbildung abgebrochen und eine neue nach den Ferien begonnen wurde. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass auch für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und einer weiteren Berufsausbildung, also typischerweise für die Sommerferien zwischen Matura und Beginn eines Studiums…

UFSS RV/0214-S/10Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn einer Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…Behörde wäre ein Antreten zur Aufnahmeprüfung für das beabsichtigte Musikstudium in der ersten Woche im Juli 2009, vor allem auch im Vergleich zu einem unmittelbar vorher Maturierenden, für den Sohn des Bw zumutbar gewesen. Da der Sohn den frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn der Berufsausbildung…

UFSW RV/0315-W/12Kein Familienbeihilfenanspruch für den Zeitraum zwischen Abbruch des Studiums und Beginn einer weiteren Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…innerhalb der die Zulassung zum folgenden Semester noch möglich ist. Verstreicht diese Frist, ohne dass das Studium zur Fortsetzung gemeldet wird, dann liegt im gesamten Sommersemester, das mit 1. März beginnt, keine Berufsausbildung vor. Die Rückforderung der Familienbeihilfe von März 2010 bis August 2010 erfolgte…

UFSL RV/1061-L/05Keine Berufsausbildung zwischen Studienabbruch und Beginn einer neuen Ausbildung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…innerhalb der die Zulassung zum folgenden Semester noch möglich ist. Verstreicht diese Frist, ohne dass das Studium zur Fortsetzung gemeldet wird, dann liegt im gesamten Sommersemester, das mit 1.3. beginnt, keine Berufsausbildung vor. Die Rückforderung der Familienbeihilfe ab März 2005 erfolgte daher zu Recht…

UFSI RV/0350-I/09Familienbeihilfenanspruch in der Zeit zwischen Abbruch einer Berufsausbildung und Aufnahme einer neuen Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2010

…die Praktikumszeiten nicht als Zeiten einer Berufsausbildung, führt sie doch selbst aus, diese Zeiten würden "sinnvoll genutzte Wartezeit bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung" (vorliegend tatsächlich: Beginn einer neuen Berufsausbildung) darstellen. Wartezeiten bis zur Fortsetzung einer bereits begonnenen oder dem Beginn einer (neuen) Ausbildung stellen…

UFSF RV/0097-F/12Berufsausbildung, Inanspruchnahme der vollen Zeit des Auszubildenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…gesamten Lehrganges, der - soll eine Berufsausbildung iSd § 2 FLAG 1967 vorliegen - so beschaffen sein muss, dass die "volle Zeit" des Kindes in Anspruch genommen wird (vgl. dazu VwGH vom 23.02.2011, ZI. 2009/13/0127). Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in…

UFSG RV/0863-G/10Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Studienort (bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

…ist die Fahrtzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden maßgeblich, an denen üblicherweise die Fahrt zwischen diesen Gemeinden mit dem jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel angetreten oder beendet wird. Fußwege und/oder Fahrten am Wohnort und am Studienort sowie Wartezeiten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts…

UFSI RV/0236-I/09Vorliegen einer Berufsausbildung im Zusammenhang mit der Berufsreifeprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.03.2010

…ein neuerlicher Beginn der Ausbildung allenfalls gegen das Vorliegen einer entsprechenden Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit bei der früher absolvierten Maßnahme sprechen könnten) wird. Auch deshalb erscheint das unreflektierte Abstellen auf einen Vier-Monats-Zeitraum nicht praktikabel, da - sollte im gegenständlichen Fall vom Vorliegen einer Berufsausbildung sowohl…

UFSW RV/1297-W/05Seminargebühren hinsichtlich der Berufsausbildung eines Kindes stellen keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…bis zum Beginn der Ausbildung an der V. keine Berufspraxis gesammelt hat (Vorhaltsbeantwortung eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat (UFS) am 27.3.2006). Durch die Judikatur des VwGH wird klargestellt, dass Aufwendungen iZm einer "normalen", dh einer auf einem freien Willensentschluss basierenden Berufsausbildung nicht als außergewöhnliche…