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UFSW RV/1525-W/05Unzulässige Einwendungen gegen den Feststellungsbescheid im Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2012

…In diesem Zusammenhang würde auf Rz 565 in "Internationale Steuerfälle" von Ministerialrat Dr. Herbert Loukota verwiesen, welcher ausführe: "Wird das Befreiungssystem angewendet, so wirken die Zuteilungsregeln gegenüber beiden Staaten, das heißt sie räumen dem einen Vertragsstaat das Besteuerungsrecht ein und nehmen es gleichzeitig dem anderen…

UFSW RV/1527-W/05Der Nachweis für das Vorliegen der behaupteten Betriebstätten in Ägypten und Argentinien ist seitens des Berufungswerbers zu erbringen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2012

…In diesem Zusammenhang würde auf Rz 565 in "Internationale Steuerfälle" von Ministerialrat Dr. Herbert Loukota verwiesen, welcher ausführe: "Wird das Befreiungssystem angewendet, so wirken die Zuteilungsregeln gegenüber beiden Staaten, das heißt sie räumen dem einen Vertragsstaat das Besteuerungsrecht ein und nehmen es gleichzeitig dem anderen…

UFSW RV/3580-W/11Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013Teil 2/2

…ist in Österreich ansässig. Das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen fällt daher Griechenland zu. Art 23 Abs 1 DBA Griechenland statuiert für die griechischen Geschäftsführerbezüge des Bw das Befreiungssystem mit Progressionsvorbehalt. Die Geschäftsführerbezüge des Bw sind daher in Österreich von der Besteuerung auszunehmen; der Steuersatz wird…

UFSW RV/4346-W/02Unbeschränkte Steuerpflicht infolge eines inländischen Wohnsitzes, Nichtanerkennung von in Ungarn entstandenen Verlusten, Ausländische Betriebsstätte, Fehlende Vertragsvereinbarungen betreffend Provisionserlöse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2006Teil 1/2

…hinsichtlich der österreichischen Einkünfte aus Gewerbebetrieb steht unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Österreich-Deutschland BGBl. 1955/221 (nach Art 4 in Verbindung mit Art 16) entsprechend dem Befreiungssystem mit Progressionsvorbehalt grundsätzlich Österreich zu, wobei auch alle Vorteile unbeschränkter Steuerpflicht in Anspruch genommen werden können (Absetzbeträge…

UFSW RV/2154-W/021. Verluste aus der Veräußerung griechischer Staatsanleihen 2. Aufteilungsmethode betreffend Aufwendungen für Kurssicherung (Optionsentgelte)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.12.2005

…von Zinserträgen aus Anleihen erzielt, für die das Besteuerungsrecht aufgrund des DBA einem anderen Staat, nämlich Griechenland zugewiesen sei. Gemäß der im griechisch-österreichischen DBA für die Verwirklichung der Vermeidung der Doppelbesteuerung gewählten Methode sehe Art. 23 grundsätzlich das "Befreiungssystem", auch "Zuteilungssystem" oder Quellenausscheidungssystem" vor…

UFSG RV/0256-G/04Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.01.2005

…93/14/0135). Der Betrag der ausländischen Steuer wird also von der Steuer des Wohnsitzstaates abgezogen. Der Verzicht bezieht sich aber -wie beim Befreiungssystem, nur in anderer Form- bloß auf die Besteuerung der ausländischen Einkünfte. Die Gutschrift der ausländischen Steuer kann daher nicht weiter gehen…

UFSW RV/0955-W/02Anrechnung tschechischer Quellensteuer, Anrechnungsvortrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…Wohnsitzstaat erhobene Steuer gutzuschreiben (= anzurechnen). Der Betrag der ausländischen Steuer wird also von der Steuer des Wohnsitzstaates abgezogen. Der Verzicht bezieht sich aber - wie beim Befreiungssystem, nur in anderer Form - bloß auf die Besteuerung der ausländischen Einkünfte. Die Gutschrift der ausländischen Steuer kann daher…

UFSL RV/0400-L/08Keine Berücksichtigung von negativen Ergebnissen aus der Vermietung in Deutschland bei der Einkommensermittlung wegen Liebhaberei Bei Vermietungsbeginn vor 14.11.1997 ist ein Kalkulationszeitraum von über 20 (hier 23) Jahren zu lang.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010Teil 1/2

…Dem Ansässigkeitsstaat wird dabei im Rahmen des im DBA vereinbarten Befreiungssystems jeweils ein Progressionsvorbehalt zugestanden. Die für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2005 relevanten Bestimmungen des DBA 2000 lauten wie folgt: Artikel 4 Ansässige Person (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat…