…Fraglich ist aber wann die Kündigungsentschädigung bzw. die Urlaubsersatzleistung zugeflossen ist bzw. als zugeflossen gilt; damit ist die Frage verbunden, ob die Beendigungsansprüche schon 2005 entstanden ist sowie ob sich der Zuflusszeitpunkt nach § 67 Abs. 8 lit. b EStG (Kündigungsentschädigungen) richtet. 3.1 Zuflusszeitpunkt von…
…ObS 3/98v; OGH 11.2.1999, 8 OBS 222/98z; OGH 24.6.1999, 8 Ob 298/98a). Der Anspruch auf Beendigungsansprüche, das sind solche, für deren Entstehen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses maßgebliche Voraussetzung ist, entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. dazu OGH…
…November 2008 den Austritt aus dem Unternehmen gem. § 25 KO erklärt hat und Beendigungsansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet hat (vgl. das vom Bw vorgelegte Formular "Aufnahme Insolvenz"). Der Bw hat laut den vorgelegten Kontoauszügen am 23.12.2008 vom IEF (Insolvenz-Entgelt-Fonds) eine Zahlung von…
…daher - wie bereits bisher Pensionsnachzahlungen - dem Kalenderjahr zugeordnet werden, in dem der Anspruch entstanden ist (Anmerkung der Referentin: Fettdruck dient der Hervorhebung der Textstelle, im Original nicht hervorgehoben). Der Anspruch auf Beendigungsansprüche, das sind solche, für deren Entstehen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses maßgebliche Voraussetzung ist…
… damit ist die Frage verbunden, ob die Beendigungsansprüche bereits im Jahr 2009 (in dem das Beschäftigungsverhältnis der Bw. zur A-GmbH geendet hat) entstanden sind. Dazu ist aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates Folgendes festzuhalten: Der Zuflusszeitpunkt von Nachzahlungen im Insolvenzverfahren richtet sich nach der Bestimmung…
…die offenen laufenden Bezüge des Zeitraumes 1. November bis 14. Dezember 2006 sowie die gesamten Beendigungsansprüche (Abfertigung, Ersatzleistung Urlaubsentgelt und Kündigungsentschädigung) von der IAF Service GmbH (Insolvenz-Ausfallgeld aus den Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds) abgerechnet und ausbezahlt. Der Berufungswerber meldete seine Ansprüche im Konkursverfahren…
…spätestens bis Ende 2006 zu erhalten". Im Begleitschreiben heißt es dazu, dass damit alle Beendigungsansprüche abgerechnet seien. Über die Berufung wurde erwogen: Die Lohnsteuer von Abfertigungen, deren Höhe sich nach einem von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängigen Mehrfachen des laufenden Arbeitslohnes bestimmt, wird so berechnet…
…daher im Einkommensteuerbescheid 2009 zu erfassen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 3. November 2010 wurde ausgeführt, Beendigungsansprüche würden mit arbeitsrechtlichem Ende des Dienstverhältnisses entstehen. Dieser Zeitpunkt sei sohin maßgeblich für die Zuordnung von Urlaubsersatzleistungen, Abfertigungen und Kündigungsentschädigungen. Im rechtzeitig gestellten Anspruch auf Entscheidung über die…
…offenen laufenden Bezüge des Zeitraumes 1. November bis 22. Dezember 2008 sowie die gesamten Beendigungsansprüche (Abfertigung, Ersatzleistung Urlaubsentgelt und Kündigungsentschädigung) von der IAF Service GmbH (Insolvenz-Ausfallgeld aus den Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds) am 10.3.2009 bzw. am 8.7.2009 abgerechnet und…
…arbeitsrechtliche Ende war im vorliegenden Fall am 31. Dezember 2008. Das bedeutet, dass sämtliche Beendigungsansprüche und somit auch die berufungsgegenständlichen Urlaubsersatzleistungen dem Kalenderjahr 2008 zuzuordnen sind, dies ungeachtet ihrer Fälligkeit. Die Berufung musste daher abgewiesen werden." Mit Schreiben vom 26. Mai 2010 beantragte die Bw…
…für das der Anspruch darauf bestanden habe. Der Anspruch auf die Beendigungsansprüche (Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistungen) sei eindeutig im Jahr 2008 entstanden, da das Dienstverhältnis dort beendet worden sei. Am 12 Juli 2010 hat die Bw sodann fristgerecht einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt…
…Monate verstrichen, die das Unternehmen liquiditätsmäßig belastet hätten. Ferner seien im Zusammenhang mit dem notwendig gewordenen Personalabbau Beendigungsansprüche der Dienstnehmer fällig geworden, die das Unternehmen ebenfalls liquiditätsmäßig belastet hätten. Um den durch den Verlust der Firma P verloren gegangenen Umsatz wieder zu gewinnen, habe sich…
…versteuert wurde, wird gemäß § 67 Abs. 10 nachversteuert. Das Dienstverhältnis von SF wurde nach den formalen Voraussetzungen, das sind die Abmeldung bei der Wiener Gebietskrankenkasse und Abrechnung aller Beendigungsansprüche bis 31. Dezember 2003, beendet. Danach wurde das Dienstverhältnis mit 1. Jänner 2004 weitergeführt. SF wurde…
…Der geltend gemachte Forderungsbetrag beinhaltet nebst unberichtigten Gehaltsansprüchen auch Ansprüche aus geleisteten Überstunden, Sonderzahlungen sowie sonstige Beendigungsansprüche mit und ohne Anrechnung und offene Kilometergeldersätze in Höhe von € 4.307,76. In den Verwaltungsakten einliegend ist weiters ein an die Insolvenz-Ausfallgeld Service GmbH (IAF…
…Berufung ein und ersuchte, den zur Zeit bestehenden Rückstand zu stunden und eine ratenweise Begleichung zu ermöglichen: Es sei zur Freisetzung einer Mitarbeiterin gekommen, welche mit Beendigungsansprüchen eine erhebliche Belastung der Liquidität hervorgerufen habe. Zusätzlich seien zahlreiche Kunden bereits auf Urlaub, sodass die Mahnungen nicht…
…seien, einige Monate verstrichen, die das Unternehmen liquiditätsmäßig belastet hätten. Ferner seien im Zusammenhang mit dem notwendig gewordenen Personalabbau Beendigungsansprüche der Dienstnehmer fällig geworden, die das Unternehmen ebenfalls liquiditätsmäßig belastet hätten. Um den durch den Verlust der Firma P. verloren gegangenen Umsatz wieder zu gewinnen…
…denen mit dem Entstehen der Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei (§ 9 Abs. 3 EStG) sei bereits durch die vertragliche Vereinbarung des Beendigungsanspruches im freien Dienstvertrag gegeben. Eine Wertpapierdeckung für derartige Rückstellungen sei nicht erforderlich. Ein Fehlausweis einer derartigen Rückstellung im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter den Rückstellungen…
…Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung entsteht erst durch die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (OGH 15.11.1989, 3 Ob 86/89). Zusammengefasst ist festzustellen, dass es sich bei der Kündigungsentschädigung um einen Beendigungsanspruch handelt, der mit (arbeitsrechtlichem) Ende des Dienstverhältnisses entsteht (vgl. Exl in SWK…
…diese ergibt erst, ob und wie viel er sich anrechnen lassen muss), sofort "fällig" (OGH 25.1.1989, 9 ObS 15/88). Beendigungsansprüche entstehen mit (arbeitsrechtlichem) Ende des Dienstverhältnisses. Dieses ist maßgeblich für die Zuordnung von Urlaubsersatzleistungen, Abfertigungen und Kündigungsentschädigungen (Exl in SWK, Insolvenz und…
…oder gesetzlichen (§ 15) Zeit fordern. Der Anspruch auf die dem Angestellten gebührende Abfertigung (§§ 23 und 23a) bleibt unberührt. Beendigungsansprüche entstehen mit (arbeitsrechtlichem) Ende des Dienstverhältnisses. Dieses ist daher maßgeblich für die Zuordnung von Urlaubsersatzleistung, Abfertigung und Kündigungsentschädigung (Kanduth-Kristen/Treer, Insolvenz und Steuern, Kapitel IV…