…Bemessungsgrundlage sind daher nicht nur die laufenden (monatlichen) Leasingraten (netto), sondern auch die auf die Laufzeit aufgeteilten Leasingvorauszahlungen (netto) sowie die Bearbeitungsgebühr (netto). Die Höhe des letztangeführten Umsatzes beträgt daher: Wirtschaftsjahr 2004: 3x341,24 + 3x602,50 = 2.831,22. Wirtschaftsjahr 2005: 12x341,24 + 12x602…
…Nachkommen) ausbezahlt. Der zu leistende Einmalerlag von 350.000 € und die mit Vertragsabschluss anfallenden Einmalkosten von 21.000 € (u.a. Kreditgebühren, Bearbeitungsgebühren der Bank, Vermittlungsprovisionen), wurden vom Bw mittels Aufnahme eines endfälligen Kredites in japanischen Yen bei der L-Bank AG aufgebracht. Das…
…Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38). Bei der gebotenen Abwägung mit zu berücksichtigen sind nach Doralt auch der allfällige Verzicht auf Bearbeitungsgebühren, Sicherstellungen etc (EStG, § 15 Tz 54). Der Berufungswerber wendete auch ein, das Argument…
…Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38). Bei der gebotenen Abwägung mit zu berücksichtigen sind nach Doralt auch der allfällige Verzicht auf Bearbeitungsgebühren, Sicherstellungen etc (EStG, § 15 Tz 54). Der Berufungswerber wendet auch ein, das Argument…
…wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38). Bei der gebotenen Abwägung mit zu berücksichtigen sind nach Doralt auch der allfällige Verzicht auf Bearbeitungsgebühren, Sicherstellungen etc (EStG, § 15 Tz 54). In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 gerichteten Berufung wurde…
…entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38). Bei der gebotenen Abwägung mit zu berücksichtigen sind nach Doralt auch der allfällige Verzicht auf Bearbeitungsgebühren, Sicherstellungen etc. (Doralt, EStG14, …
…Kreditsteuer | 10.291,01 | | Bearbeitungsgebühren | 8.277,56 | | Beratungshonorar | 36.592,92 | [mathematisch richtig: | Betriebskosten | 396,58 | € | Summe Ausgaben | 65.448,32 | 65.988,32 | Einnahmen | 2.230…
…stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38). Bei der gebotenen Abwägung mit zu berücksichtigen sind nach Doralt auch der allfällige Verzicht auf Bearbeitungsgebühren, Sicherstellungen etc (EStG, § 15 Tz 54)…
…der Liste der Bw (erstellt von Frau P). TZ.4. sonstige Feststellungen (Erhöhung) Die übrigen Feststellungen (Bürgschaften, Zessionen, Wechsel und Bearbeitungsgebühren) bleiben gebührenrechtlich ohne Auswirkung. ...................... Hinsichtlich der Feststellungen gem. TZ 3.2. wird eine Erhöhung gemäß § 9 (2) GebG im Ausmaß von 15 % der verkürzten…
…im Sinn dieser Bestimmung sind alle Kosten, die mit der Aufnahme von Fremdmitteln in Zusammenhang stehen; dazu gehören insbesondere Zinsen. Dagegen sind Bearbeitungsgebühren, Kredit- und Darlehensgebühren sowie Grundbuchsgebühren aus Anlass der Darlehensaufnahme keine Vorauszahlungen im Sinn des § 19 Abs. 3 EStG 1988 (vgl. Doralt, EStG4, …
…an ersetzt; soweit aufgrund der Verträge über die Stillen Beteiligungen Leistungen erbracht wurden, bleibt der Rechtsgrund durch Abschluss dieses Vertrages unberührt. Insbesondere gilt dies für die von dem TU an die tbg gezahlten Bearbeitungsgebühren gemäß § 2 Abs. 5 der Verträge über die Stillen Beteiligungen. Im…
…Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38). Bei der gebotenen Abwägung mitzuberücksichtigen sind nach Doralt auch der allfällige Verzicht auf Bearbeitungsgebühren, Sicherstellungen etc (EStG, § 15 Tz 54). 5. Mit dem vom Bw…
…Daher auch der Terminus "interner Überziehungsrahmen". Der Grund für derartige Geschäftsabwicklungen liege ausschließlich in der Vermeidung von Kosten (Kreditgebühr, Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungsgebühren) für den Kreditnehmer. Richtig sei, dass in der Regel für die Überlassung der Darlehensvaluta ein Entgelt in Form von Zinsen zu entrichten sei…
…366 f.). Werde § 19 Abs. 3 EStG nun konsequent weiter gedacht, dann seien Bearbeitungsgebühren u.ä. nicht vom Verteilungsgebot umfasst. Es sei hier zu bemerken, dass ca. drei Viertel der verrechneten Kosten für die Vermittlung und den Abschluss der Finanzierungsverträge - hierunter falle selbstredend auch die…
…übrigen auch der VwGH (RdW 2007/379,366 f.). Werde § 19 Abs. 3 EStG nun konsequent weiter gedacht, dann seien Bearbeitungsgebühren u.ä. nicht vom Verteilungsgebot umfasst. Es sei hier zu bemerken, dass ca. drei Viertel der verrechneten Kosten für die Vermittlung und den Abschluss…
…übrigen auch der VwGH (RdW 2007/379,366 f.). Werde § 19 Abs. 3 EStG nun konsequent weiter gedacht, dann seien Bearbeitungsgebühren u.ä. nicht vom Verteilungsgebot umfasst. Es sei hier zu bemerken, dass ca. drei Viertel der verrechneten Kosten für die Vermittlung und den Abschluss…
…übrigen auch der VwGH (RdW 2007/379,366 f.). Werde § 19 Abs. 3 EStG nun konsequent weiter gedacht, dann seien Bearbeitungsgebühren u.ä. nicht vom Verteilungsgebot umfasst. Es sei hier zu bemerken, dass ca. drei Viertel der verrechneten Kosten für die Vermittlung und den Abschluss…
…Übrigen auch der VwGH (RdW 2007/379,366 f.). Werde § 19 Abs. 3 EStG nun konsequent weiter gedacht, dann seien Bearbeitungsgebühren u.ä. nicht vom Verteilungsgebot umfasst. Es sei hier zu bemerken, dass ca. drei Viertel der verrechneten Kosten für die Vermittlung und den Abschluss…
…mit diesem Betrag abgegolten werden, sei der Aufstellung nicht zu entnehmen. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens könne jedoch davon ausgegangen werden, dass in einem Verwaltungskostenbeitrag neben Bearbeitungsgebühren auch Portospesen und Gebühren enthalten seien, also die anfallenden Nebenspesen. Die Bw. vermöge auch aus der Feststellung…
…für: - Ausarbeitung der Grundkonzeption des Projektes, soweit es sich nicht um Baunebenkosten handelt, - Steuerberatungs- und Treuhandtätigkeit des Treuhänders, - Beratung über die Einkunftserzielung, - Überwachung des Zahlungsstroms, - Projektbetreuung, soweit es sich nicht um Baunebenkosten handelt, - Finanzierungsgarantien, - Vermittlung zum Bauherrenmodell, - Finanzierungsvermittlung, - Bearbeitungsgebühren, Platzierungsgarantiegebühr, Werbung von Bauinteressenten. Die berufungsgegenständlichen…