…Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L. - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L. - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…2003 verfügte das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens und setzte die Grunderwerbsteuer mit Bescheid im wieder aufgenommenen Verfahren - abweichend vom Erstbescheid - mit € 2.018,07 fest. Die Festsetzung wurde im Wesentlichen mit dem Abschluss des Hauskaufvertrages vor dem Erwerb des Grundstückes begründet. In der…
…Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L. - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L. - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L. - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…dem Abschluss des Bauträgervertrages vor dem Grundstückskaufvertrag den Schluss, dass im Zeitpunkt des Grundstückserwerbes die Absicht bestanden habe, ein mit dem ausgesuchten Haustyp bebautes Grundstück zu erwerben, festgestanden sei. Bei dieser Beurteilung habe das Finanzamt übersehen, dass die Firma L häufig Häuser auf Grundstücken errichte…
…Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem Fixpreis unbestritten vor dem Erwerb des…
…zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines XX - Baumeisterhauses unbestritten vor dem Erwerb des Grundstückes erteilte…
…des nackten Grund und Bodens und in die Lieferung der Sanierungsleistungen aufspalten. Sie versucht dies mit untauglichen Mitteln zu erreichen. Es kann nur eine Lieferung, nämlich die der sanierten Wohnung, vorliegen. Die Sanierung ist vor dem Erwerb abgeschlossen. Auch liegt im ggstdl Fall kein Bauträgervertrag…
…des nackten Grund und Bodens und in die Lieferung der Sanierungsleistungen aufspalten. Sie versucht dies mit untauglichen Mitteln zu erreichen. Es kann nur eine Lieferung, nämlich die der sanierten Wohnung, vorliegen. Die Sanierung ist vor dem Erwerb abgeschlossen. Auch liegt im ggstdl Fall kein Bauträgervertrag…