…der Höhe der Altlastenbeiträge habe man am 15.1. 1998 dahin beantwortet, dass im Sinne der Wasserrechtsgesetznovelle BGBl. 59/1997 eine Baurestmassendeponie vorläge und an den Stand der Technik nach der Deponieverordnung angepasst wird. Da eine ausreichende Deponiebasisdichtung vorhanden sei, habe man den Zuschlag gem…
…Nämlich, dass die mit Bescheid vom 5.1.1996 wasserrechtlich als Deponie für unbelasteten Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch genehmigte Deponie als Baurestmassendeponie weitergeführt wird. Weiters habe die Bf. schon 1997 eine planliche Darstellung mit der aktualisierten Basisabdichtung und Basisentwässerung der Rechtsabteilung 3 zur Vorlage gebracht…
…**, ***, **** und ***** setzte das Zollamt Wels für die Quartale I/2000 bis II/2004 den Altlastenbeitrag für den auf der Baurestmassendeponie Y abgelagerten Straßenkehricht gemäß § 201 BAO unter Anwendung des Beitragssatzes für die Kategorie "alle übrigen Abfälle" jeweils neu fest und erhob gleichzeitig einen Säumniszuschlag gemäß…
…Chemie Dr.tech.HK, Graz, vorgenommenen Gesamtbeurteilung zwar als für eine Ablagerung in einer Baurestmassendeponie gemäß Deponieverordnung zulässig befunden worden; eine Körnung des (für die Deponierung auf einer Baurestmassendeponie aufbereiteten) Abbruchmaterials sei dabei aber nicht festgestellt worden, ebenso wenig wie der Umstand, dass der untersuchte…
…Nämlich, dass die mit Bescheid vom 5.1.1996 wasserrechtlich als Deponie für unbelasteten Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch genehmigte Deponie als Baurestmassendeponie weitergeführt wird. Weiters habe die Bf. schon 1997 eine planliche Darstellung mit der aktualisierten Basisabdichtung und Basisentwässerung der Rechtsabteilung 3 zur Vorlage gebracht…
…der Bekanntgabe der Bemessungsgrundlage und Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes bzw. Pachtzinses der Fa. k., welche eine Baurestmassendeponie auf dem Gelände der ehemaligen Lehmgrube betreibe, gab der Bw folgendes an: "Zunächst halte ich fest, dass die Berufung gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2005 eingebracht wurde…
…entgegenstünden. Die lediglich vorübergehend zwischengelagerten Materialien unterlägen daher auch aus diesem Grund nicht der Abgabenpflicht. Entsprechend der zusammenfassenden Beurteilung des Gutachtens von Dipl.-Ing.S. sei die Verwertung des untersuchten vererdeten Materials als Baurestmassendeponie zulässig. Auf der Basis der eingehaltenen Grenzwerte der Deponie-VO, BGBI…
…der Einbringung in einen Deponiekörper entgegenstünden. Die lediglich vorübergehend zwischengelagerten Materialien unterlägen daher auch aus diesem Grund nicht der Abgabenpflicht. Entsprechend der zusammenfassenden Beurteilung des Gutachtens von Dipl.-Ing.S sei die Verwertung des untersuchten vererdeten Materials als Baurestmassendeponie zulässig. Auf der Basis der eingehaltenen…
…der Einbringung in einen Deponiekörper entgegenstünden. Die lediglich vorübergehend zwischengelagerten Materialien unterlägen daher auch aus diesem Grund nicht der Abgabenpflicht. Entsprechend der zusammenfassenden Beurteilung des Gutachtens von DI-S sei die Verwertung des untersuchten vererdeten Materials als Baurestmassendeponie zulässig. Auf der Basis der eingehaltenen Grenzwerte…
… 10 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz idgF wird weiters festgestellt, dass ab 1. Jänner 2003 hinsichtlich der Deponie der Bf, die Verfüllabschnitte 1 und 2 dem Deponietyp "Baurestmassendeponie" gemäß § 6 Abs. 4 lit. 1 ALSAG entsprechen." Über die Beschwerde wurde erwogen: I. Zur Festsetzung des Altlastenbeitrages Gemäß…
…Abfall. Gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 ALSAG gelten Erdaushub und Abraummaterial, die durch Aushub oder Abräumen von im wesentlichen natürlich gewachsenen Boden oder Untergrund anfallen und die den Kriterien der Baurestmassendeponien der Deponieverordnung (Anlage I, Tabelle 3 und 4, BGBl.Nr. 164/1996) entsprechen…
…BGBl. Nr.164/1996, festgelegten Stand der Technik, mit Ausnahme der Anforderungen an den Deponiestandort und das Deponiebasisdichtungssystem abgeschlossen wurde (Altanlage), beträgt der Altlastenbeitrag je angefangene Tonne für 1. Baurestmassendeponien ab 1. Jänner 1997 ..................................... 60 S ab 1. Jänner 2001 ..................................... 80 S ... Baurestmassen-, Reststoff- oder…
…1 Buchstaben a und b AlSAG beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten je angefangene Tonne für Baurestmassen oder Erdaushub, welcher im Rahmen von Aushub- oder Abraumtätigkeiten von Boden anfällt, den Kriterien der Baurestmassendeponie der Deponieverordnung (Anlage 1 Tabelle 3 und 4), BGBl.Nr. 164/1996…
…festgehalten, dass es sich beim verfahrensgegenständlichen Quarzsand um Abfall handelt, der aufgrund von Gutachten und Analyseergebnissen zur Lagerung in Baurestmassendeponien geeignet ist. Der Quarzsand sei ordnungsgemäß bei der Firma E in F entsorgt worden. Die Firma E habe in ihren Altlastenbeitragsanmeldungen des Jahres 2007 nur…
…Abfall. Gemäß § 2 Abs.5 Z 2 ALSaG BGBl.299/1989 gelten Erdaushub und Abraummaterial, die durch Aushub oder Abräumen von im wesentlichen natürlich gewachsenen Boden oder Untergrund anfallen und die den Kriterien der Baurestmassendeponien der Deponieverordnung (Anlage I, Tabelle 3 und 4, BGBl.Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28.Oktober 2009 durch die Vorsitzende B und die weiteren Mitglieder W, G und M über die Berufung der P, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei H, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. Oktober 2005, Steuernummer,, betreffend Rechtsgebühr gemäß §33…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28. Oktober 2009 durch die Vorsitzende B und die weiteren Mitglieder B., G und M über die Berufung der P, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei H, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. Oktober 2005, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühr gemäß §33…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 9. Mai 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 10. April 2007, Zl. 420000/00000/2007, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Altlastenbeitrag für den Anmeldungszeitraum 4. Quartal 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf.,(Bf.) vertreten durch Dr.Lanker & Partner, Rechtsanwälte, 9020 Klagenfurt, Waaggasse 6, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt, Zl. 400/00000/17/98 vom 21 .Oktober 2002, betreffend Altlastenbeitrag und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird insoweit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 30. Mai 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 10. Mai 2006, GZ. 7, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem Bf. wurde mit Bescheid der Gemeinde F. vom…