…Sammelkonto Vorsteuer" an "Erlöse nicht steuerbar" geltend gemacht worden. Tz. 17a: Vorsteuer 2000 a) Zur Rechtfertigung einer Haftrücklassauszahlung vor Ablauf des Haftungszeitraumes (Vorsteuerabzug aus den Eingangrechnungen 102/00 und 103/00) seien weder Zahlungsbelege, Bankgarantien noch andere Belege (Haftfreilassungsschriftverkehr oder unbedingte Bauabnahme oder ähnliches bzw…
…auf Grundstück Nr. 162/10 der KG Ma. laut Bauvertrag vom 10. Juni 1992 im Ausführungszeitraum Juli 1992 bis August 1993 (Bauabnahme vom 2. September 1993) genannt. Es würde sich um einen Fixpreis in Höhe von 1,016.666,67 S handeln, samt den 20…
…auf Grundstück Nr. 162/10 der KG Ma. laut Bauvertrag vom 10. Juni 1992 im Ausführungszeitraum Juli 1992 bis August 1993 (Bauabnahme vom 2. September 1993) genannt. Es würde sich um einen Fixpreis in Höhe von 1,016.666,67 S handeln, samt den 20…
…Beteiligungslizenznehmer), Einarbeitung Fondsveranlagung, Einarbeitung Baufinanzierung, Einarbeitung Planlesen, Einarbeitung in Bauausschreibung, Einarbeitung in Bauphysik, Einarbeitung Bauaufsicht, Einarbeitung Bauleitung, Einarbeitung Bauabnahme - Nachkontrolle, Grundstücksfindung, Einarbeitung Auftragsbearbeitung, Km-Geld, Diäten und sonstige Aufwendungen (Porto, Telefonate, Büroaufwand etc.) aufzählt. Nach ergangener Berufungsvorentscheidung durch das Finanzamt beantragt die Bw. mit Schreiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der KZ, Adr, vom 10. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 11. Oktober 2010 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Uta Straka, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter im Beisein der Schriftführerin Roswitha Mohr am 11. Juni 2003 über die Berufung gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, Gebühren…
…zu erbringen, dass der Grunderwerb tatsächlich nur in Verbindung mit der Bauvorgabe möglich gewesen wäre. Weiters sind die seitens des Berufungswerbers unter Heranziehung des Architekten Dipl.-Ing. O durchgeführten Baumaßnahmen keineswegs unbeachtlich, ganz im Gegenteil wurde das Bauprojekt in völlig geänderter Weise durchgeführt. Die diesbezüglichen…
…zu erbringen, dass der Grunderwerb tatsächlich nur in Verbindung mit der Bauvorgabe möglich gewesen wäre. Weiters sind die seitens der Berufungswerberin unter Heranziehung des Architekten Dipl.-Ing. O durchgeführten Baumaßnahmen keineswegs unbeachtlich, ganz im Gegenteil wurde das Bauprojekt in völlig geänderter Weise durchgeführt. Die diesbezüglichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Bescheidbehebung gemäß § 299 BAO, Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Grunderwerbsteuer sowie Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Bescheidbehebung gemäß § 299 BAO sowie Wiederaufnahme…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., E., vom 4. Jänner 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 29. November 2000 betreffend Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Grunderwerbsteuer 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Wiederaufnahmebescheid…
…Grundstück ist aber für die Bauträgerschaft nicht wesentlich. Wesentlich ist viel mehr, dass der Bauträger seine Baumaßnahmen in Hinblick auf eine schon bestehende oder künftige vertragliche Beziehung zum Nutzer des Bauvorhabens setzt, mit diesem ein Rechtsverhältnis eingeht und sich diesem direkt oder indirekt verpflichtet beziehungsweise…
In diesem Mail seien nur Objekte angeführt, die für den Kauf bestimmt seien. So werde eine Wohnung mit 3.000,00 € per m² angeführt und eine Villa mit 160 m² und einem Kaufpreis von 695.000,00 €. Im gegenständlichen Fall sei der Sachverhalt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Grunderwerbsteuer im Jahr 1996 vom 28. März 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch H. F., gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Grunderwerbsteuer vom 6. Juli 1999 entschieden: Die Berufung gegen die Wiederaufnahme des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Grunderwerbsteuer im Jahr 2001 vom 19. Oktober 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der MG, vertreten durch Dr. Fritz Miller, 6780 Schruns, Gerichtsweg 2, vom 23. Oktober 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Oktober 1998 betreffend Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 1994, Umsatzsteuer 1994 bis 1996 sowie Festsetzung eines…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Erwin HUBER, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr in Linz vom 20. März 2001 über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat nach Rücklangen des aufhebenden VwGH-Erkenntnisses vom 10. April 2008, 2008/16/0226, im fortgesetzten Verfahren über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Dieter Kinzer, Notar, 8680 Mürzzuschlag, M. Kleinoscheg Gasse 2, vom 21. Juni 2004 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Uniconsult Wt- und Stb GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…Dies trifft auf die Beweisanträge der Bw. aus folgenden Gründen zu: Für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung ist irrelevant, wann die Baumaßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden, weil auch erst nach Erwerb der Wohnung an Dritte zu erbringende Leistungen, Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer sein können. Ist Gegenstand des…