… 33 TP 8 Abs. 4 GebG für die im Zeitraum 1992 bis 2002 dotierten Barvorlagen (ersatzbeurkundete Gesellschafterdarlehen) des Gesellschafters Bank.XY von insgesamt 8.525.421,68 € (117,312.360 S) wird mit dem Einwand bekämpft, der Vergebührung der auf die Jahre 1993 (3…
…24. Juli 1991 habe die A-GmbH, eine nicht im Organverbund zur Bw. stehende Tochtergesellschaft der Bw., der OG 1 eine Barvorlage in Höhe von 600 Mio. S gewährt. Dieser Betrag sei in der Folge bis zum 4. Mai 1992 auf rund 1,78 Mrd…
…24. Juli 1991 habe die A-GmbH, eine nicht im Organverbund zur Bw. stehende Tochtergesellschaft der Bw., der OG1 eine Barvorlage in Höhe von 600 Mio. S gewährt. Dieser Betrag sei in der Folge bis zum 4. Mai 1992 auf rund 1,78 Mrd. S…
…2002 den Betrag von € 3.000.000,00 überwiesen haben. Der Zinssatz und die Zinsfälligkeit ergeben sich durch ihr Angebot vom 18.01.2002. Wir setzen von dieser Auszahlung die ihnen zugewiesenen Barvorlagen ab, sodass eine Summe von € 1.000.000,00 zur…
…und Verkehrsteuern Wien ua. bestätigt, dass im Konzern sowohl bei "internen Barvorlagen" als auch bei Finanzierungen innerhalb des Sektors und bei sich ständig wiederholenden Kundenbeziehungen die Errichtung von schriftlichen Vereinbarungen nicht üblich sei. Für Jahre zurückliegende Sachverhalte sei es nicht gänzlich auszuschließen, dass in Einzelfällen…
…TP 8 GebG , Kreditverträge iSd § 33 TP 19 GebG sowie Haftungs- und Garantiekreditverträge in Betracht. Die gegenständliche Pfandbestellungsurkunde kann jedoch auch zur Besicherung von Barvorlagen, Kontoüberziehungen, Internrahmen oder sonstigen - mündlich oder konkludent vereinbarten - jedenfalls aber nicht iSd GebG beurkundeten Ausleihungen herangezogen werden. Da mit der…
…B-GmbH, FN*****2, und der C-OEG, FN*****3, abgetreten werden. Da die gegenständlichen Generalzessionsvereinbarungen auch zur Besicherung von Barvorlagen, Kontoüberziehungen, Internrahmen oder sonstigen - mündlich oder konkludent vereinbarten - Ausleihungen verwendet werden können, jedenfalls aber nicht nur für die Besicherung von Hauptgeschäften dienen, die in…
…B-GmbH, FN*****2, und der C-OEG, FN*****3, abgetreten werden. Da die gegenständlichen Generalzessionsvereinbarungen auch zur Besicherung von Barvorlagen, Kontoüberziehungen, Internrahmen oder sonstigen - mündlich oder konkludent vereinbarten - Ausleihungen verwendet werden können, jedenfalls aber nicht nur für die Besicherung von Hauptgeschäften dienen, die in…
…den umgeschuldeten Kreditvertrag und sei daher auch dann anwendbar, wenn es keinen gebührenpflichtigen Kreditvertrag gegeben habe. Beim umgeschuldeten Kredit habe es sich um eine nicht gebührenpflichtige mündliche Barvorlage gehandelt. Vorgelegt wurde ein Auszug aus dem Gebührenjournal, aus dem die gegenständliche Gebühr mit dem Betrag von…
…Wien oder beim Bw. Die monatlichen Zahlungen des Sohnes an den Bw. in Höhe von S 14.000,- betreffen die Rückzahlung der Barvorlagen des Vaters zum Wohnungskauf in Wien und zu deren Modernisierung. Der Schriftverkehr über die Mietreduzierung ist nicht mehr vorhanden. Die entsprechenden Gespräche…
…Vertretern der Bw. ergänzend ausgeführt, dass sich die Forderungen, auf die verzichtet wurden, auf nicht beurkundete Barvorlagen bzw. auf Kredite gründeten und dass sämtliche Forderungen, auf die verzichtet wurden, über ao Erträge ausgebucht wurden. Die Amtspartei erklärte auf die Frage des Referenten, ob Feststellungen getroffen…
…3 Mio. wurde in der Tz 28 PB festgestellt, dass ein Bargeldfluss nicht erfolgt sei, ein Teil der S 3.000.000,00 Forderung mit einer bestehenden Verbindlichkeit "Barvorlage" gegengerechnet worden sei, ein Teil an ein verbundenes Unternehmen abgetreten worden sei. Als Begründung dafür, dass…
…der Prüfung bekannt gegeben, dass "in unserem Konzern sowohl bei "internen Barvorlagen" als auch bei Finanzierungen innerhalb des Sparkassensektors und bei sich ständig wiederholenden Kundenbeziehungen die Errichtung von schriftlichen Vereinbarungen nicht üblich ist...." Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen…
…der Prüfung bekannt gegeben, dass "in unserem Konzern sowohl bei "internen Barvorlagen" als auch bei Finanzierungen innerhalb des Sparkassensektors und bei sich ständig wiederholenden Kundenbeziehungen die Errichtung von schriftlichen Vereinbarungen nicht üblich ist...." Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen…
…der Prüfung bekannt gegeben, dass "in unserem Konzern sowohl bei "internen Barvorlagen" als auch bei Finanzierungen innerhalb des Sparkassensektors und bei sich ständig wiederholenden Kundenbeziehungen die Errichtung von schriftlichen Vereinbarungen nicht üblich ist...." Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen…