…11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 (im folgenden: Vertrag). In der Berufung wird vorgebracht, gegen die Steuerbescheide des Finanzamtes Bad Saulgau sei mit Schreiben vom 10. Februar 2003…
…11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 (im folgenden: Vertrag). In der Berufung wird sinngemäß vorgebracht, der Bescheid des Finanzamtes Friedrichshafen beruhe lediglich auf einer Schätzung. Um eine den…
…Die Finanzlandesdirektion stützte sich dabei auf Art. 11 des Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 11. Oktober 1954, BGBl. 1955/249. In der Berufung vom 29. Oktober 2003 wurde vorgebracht, dass die Differenzen mit der deutschen Finanzbehörde noch nicht ausgeräumt seien. Mit Bescheid…
…erwogen: Gemäß Art. 11 Abs. 1 des Vertrages vom 4.10.1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249 ist dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar geworden sind, eine Erklärung der…
…dargestellte Aussage der Höchstgerichte ist demnach auch für die Auslegung dieser Bestimmung heranzuziehen. Den österreichischen Finanzstrafbehörden stehen bei Erledigung eines auf den Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249, gestützten Rechtshilfeersuchens die gleichen Befugnisse zu wie in Verfahren…
…erscheint die Festsetzung der Zwangsstrafe auch aus spezialpräventiver Sicht entbehrlich. Für die Nichtfestsetzung spricht nicht zuletzt auch, dass nach der Verwaltungspraxis zum österreichisch- deutschen Amtshilfeabkommen (BGBl 1955/249) für Beträge dieser Größenordnung keine Vollstreckungsrechtshilfe geleistet wird. Der Berufung war daher Folge zu geben. Innsbruck…
…Säumniszuschlag 1985, 1986, 1988 sowie Stundungszinsen 2011. Die betreffenden Abgabenansprüche werden aufgrund eines Vollstreckungsersuchens des Finanzamtes Innsbruck vom 12.11.2010 vom zuständigen deutschen Wohnsitzfinanzamt der Bw. auf der Rechtsgrundlage des österreichisch-deutschen Amtshilfeabkommens betrieben (Vertrag 4.10.1954, BGBl 1955/249). Mit Schreiben vom…
… EAS 1191) und erforderlichenfalls unter Ausschöpfung der im Rechtshilfeabkommen mit Deutschland vom 4. Oktober 1954, BGBl 1955/249, sowie im EG-AmtshilfeG vom 23. August 1994, BGBl 1994/657, vorgesehenen Ermittlungsmöglichkeiten ergänzend zu bisher noch zu klären sein, wo der Berufungswerber im Streitjahr in jedem…
… 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1994, BGBl. 249, 155, auf die sich der angefochtene Verwaltungsakt gründe, nicht erfüllt wären. Die Voraussetzungen des Art. 11 des oben zitierten Vertrages…
…erwogen: Auszüge aus dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 (ratifiziert am 26. November 1955), BGBl. 1955/249 (in der derzeit gültigen Fassung): Artikel 3: Beide Staaten verpflichten sich, in allen Abgabensachen…
…erwogen: Auszüge aus dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 (ratifiziert am 26. November 1955), BGBl. 1955/249 (in der derzeit gültigen Fassung): Artikel 3: Beide Staaten verpflichten sich, in allen Abgabensachen…
…aus, das gemäß Art. 11 und 12 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl. 1955/249 (in der derzeit gültigen Fassung), die Finanzämter verpflichtet wären, sich gegenseitig Amtshilfe zu gewähren. Da…
…Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idgF, mit 21 v. H. von € 145.332,19, sohin im Betrag…
…Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idgF, mit 21 v. H. von € 145.332,19, sohin im Betrag…
…Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idgF, mit 21 v. H. von € 145.332,19, sohin im Betrag…
…gemäß § 8 Abs. 1 und 4 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, im Betrag von € 2.249,33 festgesetzt. Die Fälligkeit des angefochtenen Bescheides bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
… 8 Abs. 1 (Stkl. V) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idgF, die 16%ige Erbschaftssteuer im Betrag von € 1.360,32 vorgeschrieben (im Einzelnen: siehe Bescheid vom 16. Jänner 2008). In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, bei Auflösung der Partnerschaft 2002…
…4 Abs. 1 GrEStG zu berechnen ist - bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 1 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG), BGBl 1955/148, idgF, gelten die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2…
…4 Abs. 1 GrEStG zu berechnen ist - bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 1 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG), BGBl 1955/148, idgF, gelten die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2…
…Österreich, andererseits wird auf den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 (ratifiziert am 26. November 1955), BGBl. 1955/249 (in der derzeit gültigen Fassung), und dort vor allem auf die Art. 3…