RIS AI
46 909 Treffer172 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0126-F/03Materielle Richtigkeit eines ausländischen Exekutionstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2003

…11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 (im folgenden: Vertrag). In der Berufung wird vorgebracht, gegen die Steuerbescheide des Finanzamtes Bad Saulgau sei mit Schreiben vom 10. Februar 2003…

UFSF RV/0327-F/03Materielle Richtigkeit eines ausländischen Exekutionstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2003

…11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 (im folgenden: Vertrag). In der Berufung wird sinngemäß vorgebracht, der Bescheid des Finanzamtes Friedrichshafen beruhe lediglich auf einer Schätzung. Um eine den…

UFSL RV/0206-L/04Rechtshilfeverkehr zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Vollstreckungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Die Finanzlandesdirektion stützte sich dabei auf Art. 11 des Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 11. Oktober 1954, BGBl. 1955/249. In der Berufung vom 29. Oktober 2003 wurde vorgebracht, dass die Differenzen mit der deutschen Finanzbehörde noch nicht ausgeräumt seien. Mit Bescheid…

UFSS RV/0412-S/03Rechtshilfe, ausländische Rückstandsanzeige, Vollstreckbarkeitserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…erwogen: Gemäß Art. 11 Abs. 1 des Vertrages vom 4.10.1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249 ist dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar geworden sind, eine Erklärung der…

UFSI FSRV/0005-I/02Verhängung einer Zwangsstrafe gegen eine juristische Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.06.2003

…dargestellte Aussage der Höchstgerichte ist demnach auch für die Auslegung dieser Bestimmung heranzuziehen. Den österreichischen Finanzstrafbehörden stehen bei Erledigung eines auf den Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249, gestützten Rechtshilfeersuchens die gleichen Befugnisse zu wie in Verfahren…

UFSI RV/0039-I/03Zwangsstrafe zwecks Abgabe der Einkommensteuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2003

…erscheint die Festsetzung der Zwangsstrafe auch aus spezialpräventiver Sicht entbehrlich. Für die Nichtfestsetzung spricht nicht zuletzt auch, dass nach der Verwaltungspraxis zum österreichisch- deutschen Amtshilfeabkommen (BGBl 1955/249) für Beträge dieser Größenordnung keine Vollstreckungsrechtshilfe geleistet wird. Der Berufung war daher Folge zu geben.   Innsbruck…

UFSI RV/0272-I/11Keine Ratenbewilligung bei Einbringungsgefährdung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2011

…Säumniszuschlag 1985, 1986, 1988 sowie Stundungszinsen 2011. Die betreffenden Abgabenansprüche werden aufgrund eines Vollstreckungsersuchens des Finanzamtes Innsbruck vom 12.11.2010 vom zuständigen deutschen Wohnsitzfinanzamt der Bw. auf der Rechtsgrundlage des österreichisch-deutschen Amtshilfeabkommens betrieben (Vertrag 4.10.1954, BGBl 1955/249). Mit Schreiben vom…

UFSL RV/0401-L/07Kassation eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO wegen fehlender Sachverhaltsermittlungen in Bezug auf Auslandsentsendungen (Montagetätigkeit) eines in Österreich ansässigen und bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.02.2008Teil 2/4

… EAS 1191) und erforderlichenfalls unter Ausschöpfung der im Rechtshilfeabkommen mit Deutschland vom 4. Oktober 1954, BGBl 1955/249, sowie im EG-AmtshilfeG vom 23. August 1994, BGBl 1994/657, vorgesehenen Ermittlungsmöglichkeiten ergänzend zu bisher noch zu klären sein, wo der Berufungswerber im Streitjahr in jedem…

UFSW RV/1429-W/12Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung einer deutschen Rückstandsanzeige sowie Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

… 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1994, BGBl. 249, 155, auf die sich der angefochtene Verwaltungsakt gründe, nicht erfüllt wären. Die Voraussetzungen des Art. 11 des oben zitierten Vertrages…

UFSW RV/3346-W/10Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer deutschen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…erwogen: Auszüge aus dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 (ratifiziert am 26. November 1955), BGBl. 1955/249 (in der derzeit gültigen Fassung): Artikel 3: Beide Staaten verpflichten sich, in allen Abgabensachen…

UFSW RV/2302-W/09Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer deutschen Rückstandsanzeige/Arrestanordnung zu Sicherungszwecken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…erwogen: Auszüge aus dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 (ratifiziert am 26. November 1955), BGBl. 1955/249 (in der derzeit gültigen Fassung): Artikel 3: Beide Staaten verpflichten sich, in allen Abgabensachen…

UFSW RV/2128-W/09Vollstreckungsrechtshilfe zwischen Österreich und Deutschland, Anerkennung und Vollstreckbarkeitsbestätigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…aus, das gemäß Art. 11 und 12 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl. 1955/249 (in der derzeit gültigen Fassung), die Finanzämter verpflichtet wären, sich gegenseitig Amtshilfe zu gewähren. Da…

UFSI RV/0037-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idgF, mit 21 v. H. von € 145.332,19, sohin im Betrag…

UFSI RV/0036-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idgF, mit 21 v. H. von € 145.332,19, sohin im Betrag…

UFSI RV/0035-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…Innsbruck vom 11. März 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idgF, mit 21 v. H. von € 145.332,19, sohin im Betrag…

UFSI RV/0540-I/02Bewertung eines schenkungsweise übertragenen Liegenschaftsteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2003

…gemäß § 8 Abs. 1 und 4 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, im Betrag von € 2.249,33 festgesetzt. Die Fälligkeit des angefochtenen Bescheides bleibt unverändert.   Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…

UFSI RV/0056-I/08Ist es möglich, eine Forderung gegen den Nachlass mit einem Erwerb gem. § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG (aus Lebensversicherung) aufzurechnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2009

… 8 Abs. 1 (Stkl. V) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idgF, die 16%ige Erbschaftssteuer im Betrag von € 1.360,32 vorgeschrieben (im Einzelnen: siehe Bescheid vom 16. Jänner 2008). In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, bei Auflösung der Partnerschaft 2002…

UFSI RV/0080-I/10Keine Abzinsung bei Übernahme des WBF-Darlehens IN Anrechnung auf den Kaufpreis bzw. als Teil der Finanzierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

…4 Abs. 1 GrEStG zu berechnen ist - bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 1 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG), BGBl 1955/148, idgF, gelten die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2…

UFSI RV/0574-I/09Vereinbarung der Schuldübernahme (Wohnbauförderungsdarlehen) IN ANRECHNUNG auf den Nominalkaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2010

…4 Abs. 1 GrEStG zu berechnen ist - bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 1 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG), BGBl 1955/148, idgF, gelten die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2…

UFSG RV/0033-G/13Einstellen der Tätigkeit und Wohnsitzverlegung ins Ausland sind prima vista kein Verhalten, das auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit schließen lässt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2013

…Österreich, andererseits wird auf den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 (ratifiziert am 26. November 1955), BGBl. 1955/249 (in der derzeit gültigen Fassung), und dort vor allem auf die Art. 3…