…sich bei den geltend gemachten Aufwendungen um die Kosten für einen vom Bw. in der Zeit von 20. bis 29. August absolvierten Avatar-Kurs (Kommunikations- und Management-Training). Folgende Inhalte wurden - laut angeführter Bestätigung bzw. Rechnung - im Zuge dieser Veranstaltung vermittelt: "1. Tag: Wahrnehmung, Basisrealität…
…Menschen, Vertiefung und Umsetzung in den beruflichen Alltag. Zu den Kursen 3. und 4. ("Mastercourse" und "Avatarwiederholung") lagen keine Angaben zum Inhalt vor. Da auf den Belegen u.a. das eingetragene Warenzeichen "AVATAR" sowie als Rechnungsaussteller ein Unternehmen "Star's Edge International, Florida" angeführt war…
…bestätigte in ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 9. April 2008, dass bei der Begleitung von nur einem Studenten der von ihm für den Avatar-Kurs an sie zu bezahlende Betrag ziemlich genau ihre Reisekosten, die "Internshipgebühr" und die Royalities (Lizenzgebühr) an Star´s Edge abdecke. Ab dem 2…
…für die oberen Ausführungen darstellen würde. Beigelegt waren - eine Rechnung vom 31.10.2005 über ein NLP konkret Kommunikationstraining/10 Kurstage, über den Betrag von 650,00 €; - eine Rechnung über einen AVATAR-KURS L vom 5.-13.3.2005 über 2.400,00 €…
…für Lebensführung vorliegen hätte müssen, wovon bei den von der Bw absolvierten Seminaren in der Regel nicht auszugehen ist (siehe hiezu zB UFS 7.8.2007, RV/0755-G/06 zum AVATAR-Kurs eines Werbe- und Marketingberaters; UFS 9.3.2011, RV/3305-W/09…
…ist im vorliegenden Fall im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2007 ob die vom Bw. für einen Englischkurs in Irland und für zwei Avatarkurse geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Der Unabhängige Finanzsenat geht im vorliegenden Fall von folgendem Sachverhalt…
…Der Bw. stellte den Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte dar, dass nach seiner Ansicht die in den Avatarkursen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten jedenfalls als Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der derzeit ausgeübten Tätigkeit anzusehen seien. Der Bw. habe…