…06 (Einkommen - 1.030,94 €); 2008 betrug das Einkommen 5.591,60 €. Damit liegt der Bw. unter den Ausschlussgrenzen. Der Erhöhungsbetrag ist daher zu gewähren. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Dem Bw. steht der Erhöhungsbetrag ab 2006 zu. Künftighin wird das Übersteigen der Einkunftsgrenzen nach …
…werden kann. Der erlassene Bescheid wird daher auch für den Zeitraum vor 1. Jänner 2003 aufgehoben. Zusammenfassend bleibt daher aufgrund vorstehender Ausführungen festzustellen, dass das Einkommen der Berufungswerberin im streitgegenständlichen Zeitraum (weit) unter der Ausschlussgrenze des § 6 Abs 3 FLAG 1967 gelegen ist, ein Unterhaltsanspruch…
…des § 6 Abs 3 FLAG 1967 allenfalls unzulässiger Weise eingeschränkt (siehe hiezu die bereits zitierte Entscheidung des UFS zu rv). Zusammenfassend bleibt daher festzustellen, dass das Einkommen des Berufungswerbers im streitgegenständlichen Zeitraum (weit) unter der Ausschlussgrenze des § 6 Abs 3 FLAG 1967 gelegen ist, ein…
…Einkünfte - die gesetzlich vorgesehene Einkommensgrenze des § 6 Abs. 3 FLAG 1967 allenfalls unzulässiger Weise eingeschränkt. Zusammenfassend bleibt daher festzustellen, dass das Einkommen der Berufungswerberin im streitgegenständlichen Zeitraum (weit) unter der Ausschlussgrenze des § 6 Abs. 3 FLAG 1967 gelegen ist, ein Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter - in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., B, Adr., vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstrasse 18 c, vom 11. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 2. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung…
2.6. Ortslage: südwestlich der Kreuzung G.-weg/St. G.-er-Straße Höhenlage: ca.50 m höher als das Stadtzentrum von X. auf der westlichen Terrasse des Stadtgebietes X. Entfernung zu wirtschaftlichen, kulturellen und öffentlichen Zentren: Stadtzentrum: ca. 3 km Magistrat der Stadt X. sowie…