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UFSW RV/3015-W/09Doppelbesteuerung in Folge von Auslegungsdifferenzen bei der Interpretation des DBA Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass die Auslegungsdifferenzen bei der Abkommensinterpretation durch Unterschiede im innerstaatlichen Steuerrecht und unterschiedliche nationale Rechtsverständnisse herbeigeführt wurden, da die Entscheidung über einen internationalen Qualifikationskonflikt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates fällt…

UFSW RV/0512-W/09Konzerninterne Entsendung nach Italien und Doppelbesteuerung in Folge von Auslegungsdifferenzen bei der Interpretation des DBA Italien.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…September bis 31. Dezember 2007 seien auf Grund von Auslegungsdifferenzen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl 1985/125 (in weiterer Folge…

UFSG RV/0250-G/04Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 30. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 3. Dezember 2003 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember…

UFSG RV/0882-G/02Anwartschaftsvertrag vom Ehemann alleine, K-EV von beiden Ehegatten abgeschlossen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2003

…Festgestellt wird, dass die Verkäuferin mit den Käufern Anwartschaftsverträge abgeschlossen hat und diese fristgerecht beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz zur Gebührenbemessung angezeigt wurden. Diese Anwartschaftsverträge sind in der beigeschlossenen Liste Beilage/A angeführt. Soferne Auslegungsdifferenzen beim Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag bestehen, sind die…

UFSW RV/0052-W/10Konzerninterne Entsendung einer Arbeitnehmerin nach Italien - Anrechnung der in Italien entrichteten Steuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass die Auslegungsdifferenzen bei der Abkommensinterpretation durch Unterschiede im innerstaatlichen Steuerrecht und unterschiedliche nationale Rechtsverständnisse herbeigeführt wurden, da die Entscheidung über einen internationalen Qualifikationskonflikt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates fällt…

UFSF RV/0225-F/07Grenzgängereigenschaft im Falle von Auslandsentsendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2009

…wird der Grenzgängerstatus daher durch eine Drittlandsentsendung nicht beeinflusst, zumal die 45-Tage-Regel im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar sei. In der im Hinblick auf diese Auslegungsdifferenzen auf Verlangen des Referenten vom gesamten Berufungssenat getroffenen Entscheidung vom 16.5.2008, RV/0065-F/08…

UFSF RV/0064-F/07Grenzgängereigenschaft im Falle von Auslandsentsendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2009

…wird der Grenzgängerstatus daher durch eine Drittlandsentsendung nicht beeinflusst, zumal die 45-Tage-Regel im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar sei. In der im Hinblick auf diese Auslegungsdifferenzen auf Verlangen des Referenten vom gesamten Berufungssenat getroffenen Entscheidung vom 16.05.2008, RV/0065-F/08…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…die Bw. bekannt, dass diese Zahlung mit den Direktoren der CAL vereinbart worden sei und die diesbezügliche Bankverbindung von ihnen im Zuge eines persönlichen Gespräches bekannt gegeben worden sei. Auslegungsdifferenzen in Verbindung mit dem Anleihevertrag habe es bisher nicht gegeben, die Bilanzergebnisse der Bw. und…

UFSF RV/0065-F/081. Steuerfreiheit für Montageeinkünfte von ausländischem Arbeitgeber 2. Drittlandentsendung ohne Einfluss auf Grenzgängerstatus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.05.2008

…Grenzgängerstatus wird durch eine Drittlandsentsendung nicht beeinflusst. Die 45Tage-Regel ist nach dieser Entscheidung (jedenfalls im Zusammenhang mit Entsendungen) im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar. Die aufgezeigten Auslegungsdifferenzen führten in den beiden konkreten Berufungsfällen zwar nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dennoch gaben sie gemeinsam mit neu…

UFSL RV/0573-L/04Behandlung von angemieteten Anhängern bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HoldingGmbH (vorher XGmbH), Ort, vertreten durch die wirtschaftsberater Freyenschlag - Ganner- Halbmayr - Mitterer SteuerberatungsgmbH, Steuerberatungskanzlei, 4020 Linz, Pillweinstraße 30,vom 13. Juni 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 19. Mai 2003 betreffend die Festsetzung der…

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend die Haftung für zu hoch erstattete Kapitalertragsteuer für den Zeitraum von August bis Dezember 2000 vom 24. April 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wird…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide vom 13. August 2002 betreffend Kapitalertragsteuer Jänner 1997 bis September 1998 entschieden: Die…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien vom 30. Mai 2001 betreffend Jänner bis März 1999, Mai 1999, August 1999 und Mai 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSW RV/3944-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 10. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw. gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 8. Juli 2002 des Finanzamtes für den 23. Bezirk, vertreten durch Oberrätin Mag. Anneliese Kollienz, betreffend Kapitalertragsteuer April 1998, Juli 1998 und…

UFSW RV/1333-W/03Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004Teil 2/2

eine Depotentnahme keinen Umstand darstellt, der die Abzugspflicht beendet, weil die KEST-Pflicht gar nicht an die Depotverwahrung anknüpft weil eine Meldung über die Abzugspflicht beendende Umstände in den konkreten Fällen nicht erfolgte • anlässlich der Depotentnahme keine anteiligen Kapitalerträge zuflossen. Anwendung von § 117 BAO In…

UFSW RV/0150-W/05Führt auch der Umstand, dass verlustverursachende Mitunternehmeranteile zum Umgründungsstichtag nicht mehr vorhanden sind, zum Untergang der damit zusammenhängenden Verluste?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006Teil 3/3

Voraussetzung ist weiters, daß das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. b) Verluste der übernehmenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, bleiben abzugsfähig, soweit die Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile, die die Verluste verursacht haben, am…

UFSW RV/2455-W/08Finanzmathematische Berechnung von Stückzinsen bei Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vom 25. Juni 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 30. Mai 2001 betreffend Kapitalertragsteuer Jänner bis März 1999 und Mai 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/2543-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 2. Mai 2001 betreffend Kapitalertragsteuer Juli 1999, September 1999, Oktober 1999, November 1999, Dezember…

UFSW RV/0750-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/4

Die Bw hat die Bauleistungen an den grundbücherlichen Eigentümer, die b , erbracht. Die Rechnung wurde aber nicht an den Empfänger, sondern an Dr. I fakturiert. Der Erwerber hat die fertig sanierte Wohnung dann von der b zu einem Fixpreis erworben. Die Ausgangsrechnung Nr 5 vom…

UFSG RV/0820-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 Z 1GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Christian Pötzl, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Volksfeststraße 8, vom 6. Juni 1997 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997…