…des Bw und zielten auf ein Arbeitsverhältnis zu diesem Tochterunternehmen ab. Sein österr. Arbeitgeber habe keine Kenntnis von dem angestrebten Arbeitsplatzwechsel gehabt, sodass der Bw keine Kostenersätze erhalten hat. Die Arbeitsmittel gehörten zu den Fortbildungskosten. Der Bw habe ein wirtschaftliches Studium am WIFI (FH Wien…
…orientiert. Das vorstehende Erkenntnis habe eine Änderung der "Verwaltungsgebarung" bewirkt, durch das vorstehende Erkenntnis seien die Gewerbesteuer-Richtlinien mehr oder weniger "over-ruled" worden. Die Rechtslage ergebe sich als Summe von Gesetzestext und Auslegung der Gesetze. Um den Sinn eines Gesetzes zu erschließen, sei dem…
…nicht das Gewollte. Das Verfahrensrecht ist vom Grundsatz beherrscht, dass es in der Interpretation von Parteienerklärungen auf das Erklärte ankommt und nicht auf die der Erklärung zugrundeliegenden Motive. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt…
…Verordnungen im Sinne des Art. 18 Abs. 1 B-VG oder gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Dabei sei der Bescheidspruch nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig, sondern auch, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt wurden und zwar auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf…
…12.4.2010 und der angefochtene Bescheid vom 21.5.2010) weder die Person des Antragstellers noch der Bescheidadressat im Wege der Auslegung von der erklärten Erbengemeinschaft auf die einzelnen parteifähigen Erben umgedeutet werden. Diese Anbringen sind als unzulässig zurückzuweisen und die an die Erbengemeinschaft…
…Bf., (Beschwerdeführerin, im Folgenden: Bf.), etabliert in Adr., Eingangsabgaben samt Nebengebühr in Höhe von insgesamt 17.328,92 € (Zoll 4.034,51 €, Einfuhrumsatzsteuer 13.220,79 €, Abgabenerhöhung 73,62 €) gemäß Art. 204 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 iVm Art…
…Die in § 124b Z 53 EStG vorgesehene Gleichstellung gesetzlicher und statutenmäßiger Regelungen untermauert obige Auslegung. Im Ergebnis bedeutet dies die steuerliche Gleichstellung von überobligatorischen Beiträgen und Leistungen mit obligatorischen unter den dargestellten Voraussetzungen und Vorbehalten (insbes. des Missbrauchs). Hinsichtlich der Arbeitgeberbeiträge ist zudem zu bedenken…
…Die in § 124b Z 53 EStG vorgesehene Gleichstellung gesetzlicher und statutenmäßiger Regelungen untermauert obige Auslegung. Im Ergebnis bedeutet dies die steuerliche Gleichstellung von überobligatorischen Beiträgen und Leistungen mit obligatorischen unter den dargestellten Voraussetzungen und Vorbehalten (insbes. des Missbrauchs). Hinsichtlich der Arbeitgeberbeiträge ist zudem zu bedenken…
…Die in § 124b Z 53 EStG vorgesehene Gleichstellung gesetzlicher und statutenmäßiger Regelungen untermauert obige Auslegung. Im Ergebnis bedeutet dies die steuerliche Gleichstellung von überobligatorischen Beiträgen und Leistungen mit obligatorischen unter den dargestellten Voraussetzungen und Vorbehalten (insbes. des Missbrauchs). Hinsichtlich der Arbeitgeberbeiträge ist zudem zu bedenken…
…Weiters ersuchte die Behörde, die geltend gemachten Bewirtungsspesen belegmäßig nachzuweisen. 3. Das Steuerbüro übermittelte am 16. Juni 2011 eine Reihe von Belegen in Kopie. 4. Mit Schreiben vom 21. Juni 2006 ersuchte das Finanzamt neuerlich um Ergänzung der Körperschaftsteuererklärung für 2009: a. Erforderlich sei der…
…somit im Jahr der Fertigstellung oder zeitanteilig von den jeweils aktivierten Beträgen erfolgen. Jede andere Auslegung würde verfassungswidrig sein. (Anm. des Referenten: Rein rechnerisch würde die hier dargestellte Ansicht der Bw bei beiden Varianten (entweder jedes Jahr IZP von den Teilherstellungskosten und jeweils prämienmindernde Einbeziehung…
…mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1 Verfahrensgang und Parteienvorbringen 1.1 Einkommensteuer 2009 Der Berufungswerber erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 2009 - neben anderen nicht streitgegenständlichen Einkünften - sonstige Einkünfte aus Leistungen in Höhe von EUR_##1,00…
…anzuzweifelnden Antwort der steuerlichen Vertretung der Bw.. Aus der Abwicklung der Provisionszahlung für Februar 2010 ergibt sich eindeutig, dass von einer Fälligkeit mit Beendigung des Dienstverhältnisses ausgegangen wurde. Aus dem Parteienvorbringen ergibt sich weiters, dass die Provisionen jeweils mit Ende des Anfallsmonats fällig waren. 4…
…seinen Schwiegereltern gezogen. Dort habe er sie ein paar Mal kurz besucht. Die amerikanischen Einkünfte seien nicht von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber ausbezahlt worden. Er habe sie in Amerika versteuert. Das Finanzamt nahm das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 1997 und 1999 unter Hinweis auf den § 303…
…verbinden. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs…
…dem Parteienvorbringen und der Aktenlage steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer des genannten Erkenntnisses und der Berufungswerber (Bw) gegenständlichen Berufungsverfahrens waren im Jahr 1989 als unechte stille Gesellschafter Mitunternehmer an der MU. Der gem. § 188 BAO erlassene Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von…
…1989 als unechte stille Gesellschafter Mitunternehmer an der MU. Über die Berufung wurde erwogen: Nach dem Parteienvorbringen und der Aktenlage steht folgender Sachverhalt fest: Der gem. § 188 BAO erlassene Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von gewerblichen Einkünften für das Jahr 1989 vom 28…
…es gibt keine teleologische Prävalenz des Zivilrechts. Die Richtigkeit der Auslegung hängt vom Normzweck ab. Auch gleich lautende Begriffe sind innerhalb der Rechtsordnung variant, relativ und von der jeweiligen spezifischen Regelungsaufgabe geprägt. Folglich müssen auch die dem Zivilrecht entnommenen Begriffe aus dem steuerrechtlichen Bedeutungszusammenhang heraus…
…allerdings eine längere Wegzeit von 1 Stunde und 50 Minuten benötigt. Mit dem Pkw werden für den Arbeitsweg durchschnittlich 30 Minuten benötigt. Über die Berufung wurde erwogen: Der vorstehende Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt und gründet sich auf das Parteienvorbringen und die dem…
…erheblich angesehen werden. Der aus meinem Aufenthalt resultierende Betrag von (€ 8,90 x 55 Tage = rd. € 500,--) kann im Verhältnis zur Höhe meiner Einkünfte nicht mehr als geringfügig betrachtet werden. Diese Auslegung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von beruflich veranlassten Verpflegungsmehraufwendungen, die sich bei…