…§ 111, Tz 10, mwN). Die von der Partei verlangte Auskunftsleistung zur Ermittlung der Einkünfte je Einkunftsquelle ist die Einmahnung einer gesetzlichen Pflicht der Partei, nämlich ihrer Offenlegungs- und Erklärungspflicht, welcher die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde über ihre Einkommensteuererklärung gegenübersteht. Es ist sohin von einer unvertretbaren Leistung…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat jedoch an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist. Nach…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist. Nach…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist. Nach…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist. Nach…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist. Nach…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist. Nach…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat jedoch an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat jedoch an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat jedoch an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat jedoch an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist…
…Die Frist zur Einsichtnahme beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Frist hat jedoch an einem Werktag unter Anwesenheit eines zur Auskunftsleistung befähigten Bediensteten der Finanzverwaltung die Einsichtnahme in geeigneten Räumen der betreffenden Gemeinde zu erfolgen, sofern diese Gemeinde nicht mit der Sitzgemeinde des Finanzamtes ident ist…
Die Firma T. D. Limited wurde am 18.12.2003 registriert und hat ihren Firmensitz in Malta, La Valetta an der Anschrift X-Street. Es handelt sich um eine International Trading Company gemäß New Company Act 1995. Diese dürfen ihre Aktivitäten von Malta aus, aber…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr.O, in der Finanzstrafsache gegen S.A wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 38 FinStrG…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 17. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Josef Inwinkl, vom 27. September 2011 betreffend Auskunftspflichtgesetz (§ 4 Auskunftspflichtgesetz) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
"Bei der Summary of Facts-Darstellung vom 26. 4. 2001 handelte es sich weder um eine in wesentlichen Punkten verkürzte noch um eine für S-GmbH optimierte Sachverhaltsschilderung. Es handelt sich dabei um keine Rechtfertigung meinerseits gegenüber Vorgesetzten bzw der S-GmbH Europa SA, zumal…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, nunmehr i. Liquidation, x, vertreten durch Dr. Wilhelm Frick, 1100 Wien, Liesingbachstr. 224, vom 18. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 16. Juni 2003 betreffend Umsatzsteuer 2001, Wiederaufnahme betreffend…