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UFSL RV/1175-L/11Ausgleichszahlung - Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012

… 53 Rz. 178) und nur deswegen keine Familienbeihilfe (sondern allenfalls eine Ausgleichszahlung) erhält, weil er Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze, jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn des § 2 Abs…

UFSL RV/1270-L/07Familienbeihilfe und Ausgleichszahlung - Mittelpunkt der Lebensinteressen, wenn Bw. in BRD und später in Griechenland beschäftigt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2009

…von 1.9.2003 bis 30.9.2006 in Höhe von € 4.809,22. Im Oktober 2006 bestand weder ein Anspruch auf die Familienbeihilfe noch auf die Ausgleichszahlung, da der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht mehr in Österreich gelegen war. Die Rückforderung der Familienbeihilfe incl…

UFSG RV/0152-G/10Die Gewährung einer Familienbeihilfen - Ausgleichszahlung setzt den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland voraus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…und Abwägung der vorliegenden Beweismittel kommt die Behörde zu dem Schluss, dass ein Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich nicht gegeben ist. Ihr Antrag auf Ausgleichszahlung war abzuweisen, da die Voraussetzung des § 2 Absatz 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 nicht erfüllt ist. Der Antrag auf Ausgleichszahlung für Ihre…

UFSW RV/1826-W/02Keine Familienbeihilfe und Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Familienbeihilfe nicht zu gewähren, da im vorliegenden Fall der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw. und dem stets bei ihr sich aufhaltenden Kind in Griechenland und nicht in Österreich gelegen ist. Spricht hiezu doch auch der VwGH aus, dass auch für Ausgleichszahlungen iSd § 4 Abs 2…

UFSW RV/2937-W/02Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich liegt (der Ehegatte der Bw. übt in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aus und dieser MS ist auch Wohnland der Kinder).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…Fehlt es aber am Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet, so steht § 2 Abs. 8 FLAG 1967 einem Familienbeihilfenanspruch entgegen. Daran vermag die Regelung des § 53 FLAG 1967 nichts zu ändern, da nach dieser Bestimmung zwar der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR…

UFSW RV/2666-W/12Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 bei Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

… 2 Abs. 2 FLAG (Haushaltszugehörigkeit) und in § 2 Abs. 8 FLAG (Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet) normierten Anspruchsvoraussetzungen. Daher steht der Bw. aufgrund der Bestimmung des § 4 Abs. 2 FLAG im Streitzeitraum eine Ausgleichszahlung zu, die gemäß § 4 Abs. 6 FLAG als Familienbeihilfe gilt. Es…

UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…familiär und sozial gebunden. An das Sozialversicherungssystem des Mitgliedstaates sie aufgrund der VO 1408/71 ex lege gebunden. Die Bw. habe ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen iSd § 2 Abs. 8 FLAG in Österreich. Wiederholt wurde weiters das Vorbringen, dass die Bw. einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. …

UFSK RV/0727-K/08Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2010

…Jänner 2004 bis April 2004 sowie die Ausgleichszahlung für das Kind V für den Zeitraum Mai bis Dezember 2004 zurück. Das Finanzamt begründete diese Rückforderung zunächst mit § 2 Abs. 8 des FLAG 1967 und damit, dass eine Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen in dem Staat…

UFSW RV/2464-W/06Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe, Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Ausgleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

…die Gewährung einer Ausgleichszahlung Anwendung zu finden haben. Angesichts der unter Punkt 1 dieser Berufungsentscheidung zum Ort des Mittelpunktes der Lebensinteressen der Bw. ergangenen Ausführungen, auf welche zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, steht dieser auch kein Recht auf Gewährung von Ausgleichszahlungen für den Zeitraum…

UFSF RV/0224-F/11Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt nicht im Bundesgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…Österreich als auch in l1 einen Wohnsitz. Es ist daher nachzuweisen, wo sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Es ist nachzuweisen, wie oft Sie und Ihre Familie sich seit September 2009 in Österreich aufgehalten haben." Mit Schriftsatz vom 18. Oktober 2010 gab die Bw wie…

UFSF RV/0119-F/05Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich am Ort des Aufenthaltes der Familie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2006

…daher weder eine Familienbeihilfe noch eineAusgleichszahlung zu gewähren, da im vorliegenden Fall der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw und ihrer Familie in n und nicht in Österreich gelegen ist. Spricht hiezu doch auch der Verwaltungsgerichtshof aus, dass auch für Ausgleichszahlungen im Sinne des § 4 Abs…

UFSW RV/0533-W/13Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013

…den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 2 Abs. 8 FLAG bestimmt, dass Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. x) Eine Person hat den Mittelpunkt…

UFSL RV/0124-L/11Mittelpunkt der Lebensinteressen - Bezug von niederländische Familienleistungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…prüfen, ob ein Anspruch auf die Ausgleichszahlung bestand. Dafür ist § 2 Abs. 8 FLAG 1967 zu beachten. Demnach haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu…

UFSG RV/0687-G/07Mittelpunkt der Lebensinteressen: Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…Gewährung einer Ausgleichszahlung nicht anzuwenden. Gleichwohl diesem Umstand bei dieser Rechtslage keine Bedeutung mehr zukommen kann, muss doch dem Finanzamt auch in seiner Ansicht zugestimmt werden, der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers habe sich im maßgeblichen Zeitraum nicht in Österreich befunden. Nach der ständigen Rechtsprechung…

UFSW RV/0049-W/05Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…Mittelpunkt der Lebensinteressen kann laut Rechtsprechung auch dann in Österreich liegen, wenn die Absicht besteht, Österreich nach einer gewissen Zeit wieder zu verlassen (VwGH 24.2.2010, 2007/13/0128). Nach den vorstehend angeführten Zeugenaussagen und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Bw. vor der…

UFSW RV/2326-W/08Mittelpunkt der Lebensinteressen einer EU-Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…und habe hier das Gym besucht und dort auch maturiert. In ihrem Herkunftsland habe sie jedenfalls schon aus diesem Grund keinen Anspruch auf Familienleistungen. Der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen sei seit ihrem 16. Lebensjahr in Wien. Auch nach Beendigung ihrer Ausbildung werde ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in…

UFSW RV/3743-W/02Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich (Familienwohnort im Beschäftigungsland)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

… 2 Abs 8 FLAG 1967 in der im Berufungsfall anzuwendenden Fassung lautet: "Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im…

UFSW RV/0728-W/05Keine Familienbeihilfe bei Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland hat, die Ausgleichszahlung zu versagen. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht somit nur insoweit, als EU/EWR-Recht hiezu einen solchen Anspruch vorsieht. Die VO EWG 1408/71 ist auf alle Bürger der…

UFSF RV/0216-F/08Wohnsitz; Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.08.2012Teil 1/2

…die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensinteressen großes Gewicht habe. Diese Annahme setze allerdings im Regelfall die Führung eines gemeinsamen Haushaltes, sowie als weiteren Umstand das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen und gesellschaftlichen Gründen, voraus. Der Familienwohnsitz sei also…

UFSW RV/0787-W/11Familienbeihilfe, Rückforderung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, ständiger Aufenthalt, Inlandsbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland hat, die Ausgleichszahlung zu versagen. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht somit nur insoweit, als EU/EWR-Recht hiezu einen solchen Anspruch vorsieht. Die Verordnung EWG 1408/71 ist auf alle Bürger der…