…der Zollpräferenzregelungen welche zwischen der Europäischen Union und der Türkei abgeschlossen wurden. Mit diesen Zollpräferenzregelungen sind Einfuhr- und Ausfuhrzölle ebenso wie mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für alle Waren mit Ausnahme landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse beseitigt worden. Von der deutschen Zollbehörde sind die vorgelegten Präferenznachweise anerkannt worden und…
…Warenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten keinerlei Beschränkungen aufzuerlegen und ist an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichtet. Neben dem in den Art. 28 bis 30 EGV statuierten Verbot nicht-tarifärer (Handels-)Hindernisse (darunter wird das Verbot von mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung, wie Importbeschränkungen, Quoten…
…Art. 161 Abs. 1 Satz 2 ZK angesprochenen handelspolitischen Maßnahmen zu achten. Hiezu gehöre die Überwachung von wirtschaftspolitisch oder im Falle von Embargomaßnahmen auch sicherheitspolitisch motivierten Ausfuhrverboten oder Ausfuhrbeschränkungen. Bei den im Rahmen von Erstattungsausfuhren durchzuführenden Kontrollen stünden hingegen marktordnungsrechtlich andere Zielsetzungen im Vordergrund. Insbesondere…
…Grundsätzlich unterliegen alle Waren, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der EGKS-Waren, im Handelsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Türkei keinerlei Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, soweit sich die Waren im Gebiet einer der Vertragsparteien im freien Verkehr befinden (Freiverkehrseigenschaft). Dagegen gilt gemäß Art. 24 Abs…
…Grundsätzlich unterliegen alle Waren, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der EGKS-Waren, im Handelsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Türkei keinerlei Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, soweit sich die Waren im Gebiet einer der Vertragsparteien im freien Verkehr befinden (Freiverkehrseigenschaft). Dagegen gilt gemäß Art. 24 Abs…
…Grundsätzlich unterliegen alle Waren, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der EGKS-Waren, im Handelsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Türkei keinerlei Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, soweit sich die Waren im Gebiet einer der Vertragsparteien im freien Verkehr befinden (Freiverkehrseigenschaft). Dagegen gilt gemäß Art. 24 Abs…
vom Schuldprinzip abgewichen. Art. 11 weist klar restitutiven Charakter auf, da die zu Unrecht gewährten Erstattungen zurück bezahlt werden müssen, und wirkt präventiv, da die Höhe der Sanktion zu äußerster Sorgfalt zwingen soll. Die Höhe der Sanktion ist deswegen gerechtfertigt, weil der Schutz der finanziellen…