Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.P., Adresse, vertreten durch RA.R, vom 26. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…400,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Die Versteuerung dieses Erwerbsvorganges erfolgte mittels Selbstberechnung. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen beim Gemeindeamt G im Jahre 2000 wurde festgestellt, dass es sich beim…
…400,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Die Versteuerung dieses Erwerbsvorganges erfolgte mittels Selbstberechnung. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen beim Gemeindeamt G im Jahre 2000 wurde festgestellt, dass es sich beim…
…ein Betrag von 240.400,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 20.5.1999 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für die Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 240.400,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 20.5.1999 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für den Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 240.000,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27.5.1999 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für die Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 240.000,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27.5.1999 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für den Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 247.000,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.000,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27.5.1998 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für die Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 247.000,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.000,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27.5.1998 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für den Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…St. Für 1998 m² ergibt dies einen Betrag von € 49.950. Der Kaufpreis für das Grundstück ohne Aufschließungskostenbeitrag erstellt sich daher auf den Preis von € 45 je m² (€ 70,00 - € 25,00). Der erhöhte Einheitswert wurde mit € 29.200 festgesetzt…
…Gegenstand des Erwerbsvorganges war, nämlich ein an Ort und Stelle voll nutzbares Musterhaus. Damit ist aber auch das Schicksal des von der Käuferin zu tragenden Aufschließungskostenbeitrages klar entschieden. Aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden wären Aufschließungskosten im Sinne der zit. Rechtsprechung nur dann, wenn der Erwerber diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 30. Mai 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 26. Mai 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gemeinde B, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG, 4040 Linz, vom 7. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. Juli 2009 betreffend Umsatzsteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GSM, vom 28. April 2008 gegen die vom Finanzamt Linz am 21. April 2008 verfügte Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2007 sowie gegen den vom Finanzamt Linz am selben Tag erlassenen (neuen) Umsatzsteuerbescheid 2007 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch J., gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. März 2003, St. Nr. XY, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, vom 14. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 4. Dezember 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Peter Pfannl, 1200 Wien, Wallensteinplatz 3-4, vom 3. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. März 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Daher trifft jeden unserer Mandanten das komplette Baurisiko, d.h. die Miteigentümergemeinschaft mit jedem unserer Mandanten trägt somit sämtliche wirtschaftliche Risiken der Bauführung sowie das finanzielle Risiko der geplanten Revitalisierung. D.h. dass - wie in den ob genannten Ausführungen dargelegt - zu keinem Zeitpunkt ein fertiges…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 4. März 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 12. Februar 2008, Zl. 700000/21043/2007, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert…