…folgende Daten fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen: Der gezahlte Arbeitslohn (einschließlich sonstiger Bezüge und Vorteile im Sinne des § 25 EStG 1988) ohne jeden Abzug unter Angabe des Zahltages und des Lohnzahlungszeitraumes, und zwar getrennt nach Bezügen, die nach dem Tarif (§ 66 EStG 1988), und Bezügen…
…Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag durchgeführt. Laut Dienstgeber - Lohnkonto beträgt die Gesamtsumme der Lohnsteuer für sonstige Bezüge € 1.769,44 und die Gesamtsumme für die Lohnsteuer nach Tarif € 47.119,62 somit insgesamt € 48.889,06. Der Dienstgeberbeitrag beträgt laut Dienstgeber - Lohnkonto…
…kann der Arbeitgeber durch Aufrollen der Lohnzahlungszeiträume des Vorjahres die Lohnsteuer neu berechnen (§ 77 Abs 5 Satz 1 EStG). Die Erläuternden Bemerkungen (ErlRV 270 23. GP) führen dazu aus, dass in einer Vielzahl von Fällen laufende oder sonstige Bezüge des Vorjahres - in einem so genannten…
…5 leg.cit. bekannt gegeben wurden. (Dieser Betrag ermittelte sich aus Bruttobezügen von 3.276,34 €, von denen sonstige Bezüge im Ausmaß von einem Siebentel, somit 468,05 €, in Abzug gebracht wurden.) Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen konnten nicht berücksichtigt werden, weil sie…
…einer Aufrollung bzw. Rückverrechnung einer Korrektur zuzuführen. Für die geleistete Rückzahlung (auch wenn diese mehrere Jahre betraf) war aufgrund einer für ganz Österreich gültigen einheitlichen Vorgangsweise ein gesonderter Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen. In diesem Lohnzettel war ein Siebentel der rückgezahlten Beiträge als sonstiger Bezug…
…Zuflusses des sonstigen Bezuges maßgeblich (Hofstätter/Reichel, § 67 Abs. 1 und 2, Tz. 3.5; VwGH 22.12.1993, 90/13/0152). Wenn die Bw. eine neuerliche steuerliche Aufrollung ihrer im Jahr 2007 erhaltenen Bezüge beantragt, so ist ihr entgegenzuhalten, dass eine Aufrollung der Berechnung…
…im Jahre 2005 einen sonstigen Bezug dar, der mit dem laufenden Tarif zu versteuern ist. Als sonstiger Bezug ist der Betrag von € 5.594,70 gemäß dem Wortlaut des § 3 Abs 2 EStG 1988 nicht hochzurechnen. Die Aufrollung der Bezüge im Rahmen der Septemberabrechnung…
…des Zeitpunktes des Zuflusses des sonstigen Bezuges maßgeblich (Hofstätter/Reichel, § 67 Abs. 1 und 2, Tz 3.5). Wenn der Bw. beantragt, "eine neuerliche steuerliche Aufrollung" seiner im Jahr 2000 erhaltenen Bezüge durchzuführen, so ist ihm zu entgegnen, dass eine "Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels…
…Um das zu erläutern enthielt dieses Schreiben eine "Kontrollberechnung". Dabei wurden die Bruttobezüge laut Kennzahl 245 des Lohnzettels um die darin enthaltenen Sonstigen Bezüge vor Abzug der SV-Beiträge laut Kennzahl 220 des Lohnzettels gekürzt. Diese Differenz dividierte die BW durch 12 und multiplizierte sie…
… - der Arbeitgeberin die Möglichkeit, im laufenden Kalenderjahr von den zum laufenden Tarif zu versteuernden Bezügen durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu zu berechnen. Dies hat sie - wie Ermittlungen im Berufungsverfahren ergeben haben - auch getan, indem sie die laut Verdienstnachweisen des Jahres 2002 von…
…4.879,44 | Durchschnittssteuersatz demnach 20,65%] | | 20,65% von 10.933,15 | 2.257,70 | Steuer sonstige Bezüge | 88,92 | Einkommensteuer | 2.346,62 | Anrechenbare Lohnsteuer | -332,82 | Festgesetzte Einkommensteuer | 2.013…
…Beurteilung aus der Sicht des Zeitpunktes des Zuflusses des sonstigen Bezuges maßgeblich (Hofstätter/Reichl, Die Einkommensteuer, Kommentar, Tz 3.5 zu § 67 Abs. 1 und 2). Eine Änderung des Sechstels bei der Veranlagung ist nicht möglich. Eine "Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels ist im Einkommensteuergesetz…
…den Zeitpunkt des Zuflusses des sonstigen Bezuges zu berechnen. Im gegenständlichen Fall ist das der September mit den bis zu diesem Zeitpunkt bereits zugeflossenen laufenden Bezügen Juli bis September und nicht wie der Bw vermeint Juli bis Dezember. Eine Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels im…
…durch den Bezug der Witwenpension sowie bei ihrer unselbstständigen Tätigkeit von dieser Pension bereits alle erforderlichen Abgaben einbehalten würden. Weder ihr Arbeitgeber noch andere Stellen wie insbesondere das Finanzamt hätten sie mittels Informationsschreiben oder sonstiger Belehrung darauf aufmerksam gemacht, dass durch den Bezug dieser Pension…
…der Länder, der Gemeinden und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie Unternehmen gleichzuhalten, soweit sie Entwicklungszusammenarbeit leisten. Somit steht die Steuerbefreiung nur dann zu wenn Einkünfte vorliegen, die von Fachkräften der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) bezogen werden für ihre Tätigkeit in Entwicklungsländern, als Arbeitnehmer (im steuerrechtlichen…
…225,24 | Summe 3 | 631,95 | abzüglich Lohnsteuer Sonderzahlung neu | - 235,64 | Nachzahlung | 396,31 1a): Steuer für sonstige Bezüge von € 188,55 --> Berechnung überprüfen. 2) Krankengeld Lohnsteuerbemessungsgrundlage Neuberechnung: € 16.118,91 für 340 Tage (27…
… 69 Abs.5 EStG als zweiten Bezug für August 2005 an sein Betriebsstättenfinanzamt gemeldet. 1/7 des Rückzahlungsbetrages war im Lohnzettel als nach § 67 Abs.1 EStG begünstigt zu besteuernder, sonstiger Bezug ausgewiesen gewesen. Entsprechend dieser Dienstgebermeldung erfolgte im nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid für 2005 die…
…stets die Beurteilung aus der Sicht des Zeitpunktes des Zuflusses des sonstigen Bezuges maßgeblich (Fellner in Hofstätter/Reichel, § 67 Abs. 1 und 2, Tz. 3.5; VwGH 22.12.1993, 90/13/0152). Eine Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels und damit der Steuergrundlage ist im…
…6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Aufrollung kann nur bei Arbeitnehmern durchgeführt werden, die im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn (§ 25 EStG) erhalten haben und ist in dem Monat, in dem der letzte sonstige Bezug für das Kalenderjahr ausbezahlt wurde, vorzunehmen. Die Berufung…
…| 271.725,00 | ATS | 107.832,00 | Summe: | 923.007,00 | Steuer 6 % Abfertigung | | ATS | 55.380,42 | Bisher: | 39.076,90 | Differenz: | 16.303,52 | | | Steuer sonstige Bezüge (…