…sei, da das Rechtsinstitut der Aufrechnung, § 1438 ABGB, auch für die Finanzverwaltung gelte. Bei der Forderung des Finanzamtes gegen den Bw. auf Bezahlung der verspätet vorgeschriebenen Einkommensteuer sowie bei der dem Bw. zustehenden Forderung auf Rückzahlung seines Guthabens handle es sich um gleichartige Geldforderungen, die…
…1439 ABGB). Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 ist erst nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens ergangen. Die sich aus der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 ergebende Gutschrift war daher erst nach Aufhebung des Konkurses aufrechenbar. Auch die Buchungsvorgänge und die Aufrechnungserklärung erfolgten daher nach…
…1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß Abs. 2 beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Zur eingewendeten Kompensation mit einer behaupteten Forderung an das Finanzamt ist Folgendes festzustellen: Abgaben können auch durch Kompensation (Aufrechnung, § 1438 ABGB) entrichtet…
…die Behörde auf Grund des § 1438 f ABGB berechtigt war, die Abgabenforderungen der Republik an die Bw. gegen die Forderung der Bw. an den Bund auf Grund der Entscheidung der Europäischen Kommission für Menschenrechte aufzurechnen. Nach den Ausführungen der Bw. sei die Aufrechnung rechtswidrig erfolgt…
…werden muss. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 15.12.2003, 2003/17/0309, 0310) sind im öffentlichen Recht mangels spezieller Vorschriften über die rechtlichen Voraussetzungen einer Aufrechnung die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes heranzuziehen. Eine Kompensation im Sinne der §§ 1438 ff ABGB setzt unter anderem…
…gegenüber einem Gesellschafter gegengerechnet werden. Davon abgesehen übersieht die Bw, dass für eine wirksame Aufrechnung eine Aufrechnungserklärung iSd § 1438 ABGB (also Geltendmachung gegenüber dem Aufrechnungsgegner im Wege eines Gestaltungsrechtes) erforderlich ist, wofür sich im vorliegenden Fall auch keine Anhaltspunkte ergeben. Zusammenfassend dargestellt ist daher im…
…des Bw. auf Bezahlung von Zinsen wegen der unterlassenen Weiterleitung von Überschüssen aus der Vermietung mit der Begründung abgewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung zu § 1438 ABGB die Aufrechnung auf jenen Zeitpunkt zurückwirkt, in welchem sich die Hauptforderung und die Gegenforderung erstmals aufrechenbar gegenüberstanden. Die Aufrechnungslage…
…Aufrechnung, § 1438 ABGB) entrichtet werden (VwGH 18.10.1995, 95/13/0126). Unter Kompensation versteht man die wechselseitige Tilgung von Forderungen im Ausmaß der geringeren Forderung. Sie setzt voraus, dass die Forderungen gleichartig, richtig und fällig sind. Weiters setzt sie eine Aufrechnungserklärung des Schuldners voraus…
…im Verfahren gemäß §§ 154 ff AußStrG (OGH 24.5.2006, 6Ob108/06k). Sofern die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen der §§ 1438 ff ABGB (Aufrechnungserklärung, Gleichartigkeit, Richtigkeit und Fälligkeit der wechselseitigen Forderungen) erfüllt sind, kann zudem nicht nur die Abgabenbehörde, sondern jeder Nachlassgläubiger eine Aufrechnung vornehmen. Eine einseitige Bevorzugung…
…2 KO) erst nach Konkurseröffnung begründet worden ist (VwGH 25.2.1997, 93/14/0143; 29.1.2004, 2000/15/0046). Eine solche Aufrechnung ist jedoch zulässig und mit der in §1438 ABGB normierten Tilgungswirkung verbunden, wenn die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen der §§ 1438 ff ABGB (Aufrechnungserklärung…
…§ 1438 ABGB) entrichtet werden können. Es besteht aber keine gesetzliche Grundlage für eine "Kompensation" der Umsatzsteuerschuld wie im Berufungsverfahren seitens der steuerlichen Vertretung der Bw. beantragt. Ein allfälliger Vorsteueranspruch des (insolventen) Leistungsempfängers, der vom zuständigen Finanzamt noch gar nicht als zulässig überprüft wurde, kann nicht…
…angefochtenen Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen ein, dass die Aufrechnung mit einer Ausgleichsforderung deshalb habe erfolgen können, weil es nach dem Wortlaut des § 1438 ABGB auf den Entstehungszeitpunkt der Gegenforderung ankomme, welche mit dem Zeitpunkt der Unterfertigung des entsprechenden Werkvertrages anzusetzen sei. Auf die Rechnungslegung hinsichtlich der…
…ist sie auf Folgendes hinzuweisen: Dass Forderungen gegenseitig zusammentreffen müssen, wird schon in § 1438 ABGB als Voraussetzung der Kompensation erklärt. Diese Voraussetzung wird im § 1441 erster Satz ABGB näher bestimmt. Demnach bedeutet Gegenseitigkeit, dass der Gläubiger eines Schuldners gleichzeitig dessen Schuldner ist und umgekehrt. Der…
…Abgabengebarungsdaten ergibt sich kein Hinweis, dass das Finanzamt dieser Aufrechnungserklärung bislang entsprochen hätte. Damit war die Erstbehörde aus nachfolgenden Gründen auch im Recht: Abgabenschuldigkeiten können außer durch die im § 211 BAO vorgesehenen Entrichtungsarten grundsätzlich auch durch Kompensation (§ 1438 ABGB) entrichtet werden. Die Aufrechenbarkeit von Forderung…
…dem Tag der Insolvenzwirkung gelegen, gleiches gelte für die als Insolvenzforderungen angemeldeten und festgestellten Abgabenrückstände. Daraus erkläre sich bereits die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Verrechnung. Eine solche Aufrechnung sei nämlich nach §§ 1438 ff ABGB zulässig, wenn die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen (Aufrechnungserklärung, Gleichartigkeit, Richtigkeit und Fälligkeit der…
…des VwGH vom 16.4.1991, 90/14/0043). Die nach zivilrechtlicher Rechtsprechung und Lehre angenommene Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Entstehung der Aufrechnungslage, die vor allem die Beseitigung von Verzugsfolgen betrifft (Rummel, ABGB II, Rz 14, 15 zu § 1438), sagt dagegen über den Zeitpunkt…
…gemäß § 1438 ABGB sei jedoch im gesamten Verwaltungsverfahren erster und zweiter Instanz nie ein Erörterungsthema gewesen. Ihm sei bekannt, dass er hinsichtlich einer Überwälzung der Umsatzsteuer an die Fa. B. AG gar keiner Vereinbarung bedürfe und diese hingegen noch in voller Höhe vorsteuerabzugsberechtigt sei. Aus…
…Daraus ergebe sich, dass die strittige Abgabengutschrift zur Gänze in den nachkonkurslichen Zeitraum falle. Nach ständiger Judikatur des VwGH käme den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung des Abgabenanspruchs vertrete er die Ansicht, bei Gutschriften…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…3 zu verwenden sind, sind sie nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. § 1438 ABGB lautet: Wenn Forderungen gegenseitig zusammentreffen, die richtig…