Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Z-L-Verw.-GmbH i.L., vertreten durch Arch. F. H. gegen die Bescheide des Finanzamtes Zell am See betreffend Körperschaftssteuer für die Jahre 1997, 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002 vom 20. August 2002 entschieden…
Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat hat im Berufungsverfahren der Bw., vom 23. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes A, vertreten durch B, vom 11. November 2004 betreffend Festsetzung einer Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2003 beschlossen: Das Berufungsverfahren wird eingestellt. Über das…
…eingeführt worden und sei auf Realteilungen anzuwenden, denen ein Stichtag nach dem 31. Dezember 1995 zugrunde gelegt werde. Da die Gesellschaft mit Auflösungsbeschluss vom 29. März 1996 zum 31. Dezember 1995 aufgelöst worden sei, könne eine steuerneutrale Realteilung im Sinne des Art. UmgrStG nicht vorliegen…
…wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss wirksam wird, Begünstigte waren (1.3.). Das Finanzamt hatte hiezu mit Bescheid vom 2. August 2002 der Privatstiftung ausgehend vom zugewendeten Barbetrag gemäß …
…wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss wirksam wird, Begünstigte waren (1.3.). Das Finanzamt hatte hiezu mit Bescheid vom 2. August 2002 der Privatstiftung ausgehend vom zugewendeten Barbetrag gemäß …
…wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss wirksam wird, Begünstigte waren (1.3.). Das Finanzamt hatte hiezu mit Bescheid vom 2. August 2002 der Privatstiftung ausgehend vom zugewendeten Barbetrag gemäß …
…vom 25. Oktober 2001 über das Vermögen der Gesellschaft ebenfalls ein Konkursverfahren eröffnet wurde; in der Folge erging am 4. Jänner 2003 der Auflösungsbeschluss. Über das Vermögen des Gesellschafters B wurde ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, wobei auffalle, dass dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen worden ist. Mit…
…die EBw. jedenfalls - wie von § 9 Abs. 3 KStG 1988 gefordert - ungeachtet des gefassten Auflösungsbeschlusses eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft. Der Auflösungsbeschluss vernichte nämlich nicht die rechtliche Existenz der EBw., sondern setze lediglich ihre Abwicklung in Gang. Innerhalb welches Zeitraumes diese beendet sein werde, verschließe sich…
…der Investitionszuwachsprämie an die H zediert und ist die Fa. H Vertreter nach § 81 BAO. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Verfahrensrechtliches a) Zustellung Die Auflösung (etwa durch Auflösungsbeschluss, Erreichung oder Verfehlung des Gesellschaftszweckes, Zeitablauf, Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters…
…und bereits mit der Versilberung des Vermögens begonnen worden, ist entgegenzuhalten, dass eine stille Liquidation einer Körperschaft, bei der weder ein Auflösungsbeschluss gefasst wurde noch ein sonstiger gesellschaftsrechtlicher Auflösungstatbestand erfüllt ist, nicht unter § 19 KStG fällt, da es an der notwendigen Voraussetzung eine Auflösungstatbestandes fehlt…
…mit Urkunden gleichen Inhalts errichteten anderen liechtensteinischen Familienstiftungen StiftungVaduz2 bzw. StiftungVaduz3 Herr I- (bis 2008 hauptverantwortlicher Co- Geschäftsführer der Bw, seit dem Auflösungsbeschluss 2008 deren alleiniger Liquidator) als Stiftungsrat (SR) fungiert, während die dort als Begünstigte aufscheinenden, zuvor - nämlich im Zusammenhang mit der hier unmittelbar…
…dem Stifter weder ein Weisungsrecht vorbehalten worden, noch hätten diesbezügliche Änderungsbefugnisse des Stifters bestanden. Auch habe sich der Stifter weder ein Änderungsrecht noch einen Widerruf vorbehalten. Ein Auflösungsbeschluss wäre vom Stiftungsrat einstimmig zu treffen, wobei zu Lebzeiten des Stifters gemäß § 17 Abs 1 des Statuts…
…§ 35 Abs 2 Z 2 PSG zwingt den Stiftungsvorstand - wie eine Widerrufserklärung des Stifters (§ 35 Abs 2 Z 1 PSG) - einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, wenn der Stiftungszweck nicht mehr erreichbar ist. Es liegt daher entgegen den Andeutungen in der pro-forma-Bescheidbegründung keine Herausgabe…
…nicht vorgesehen. Die GesbR (§§ 1175 ff ABGB) endet mit Eintritt eines Auflösungstatbestandes (zB Erreichung oder Verfehlung des Gesellschaftszweckes, Zeitablauf, Auflösungskündigung, Auflösungsbeschluss, Eintritt einer Auflösungsvereinbarung) und verwandelt sich in eine Miteigentumsgemeinschaft (§§ 825 ff ABGB). Bescheide, die nach Beendigung noch an die Mitunternehmerschaft gerichtet werden, gehen ins…
…der § 34 ff BAO) zu verwenden. Der Auflösungsbeschluss ist mit Mehrheitsbeschluss des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsbeirates und mit Zustimmung des Stiftungsprüfers zu treffen. ....." Mit Bescheiden jeweils vom 18. Februar 2008 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien der Berufungswerberin für diese Erwerbe von 1…
…Die Einstellung des Geschäftsbetriebes und die Veräußerung des Vermögens bedeutet für sich allein noch nicht die Auflösung. Auch wenn ein bestimmter Wortlaut für den Auflösungsbeschluss nicht vorgesehen ist, muss doch der auf die Auflösung gerichtete Wille der Gesellschafter eindeutig zum Ausdruck kommen oder ein gesetzlicher…
…widerrufen worden sei, sodass der Stiftungsvorstand gezwungen gewesen sei, die Auflösung der Stiftung zu beschließen. Sowohl der Widerruf als auch der Auflösungsbeschluss seien am 2.2.2000 notariell beurkundet worden. Grund des Widerrufs sei die absolute Vermögenslosigkeit der Stiftung, nachdem die eingebrachte Beteiligung, aufgrund der…
…insofern gerechtfertigt, als die Prokura des Bw. gleichzeitig mit dem Auflösungsbeschluss gelöscht worden war, die Geschäftsführer der Gesellschaft nach Eintragung des Auflösungsbeschlusses mehrfach gewechselt haben und die Gesellschaft dem Finanzamt mittlerweile bekannt gegeben hat, dass sie durch einen anderen steuerlichen Vertreter vertreten wird. Aus der…
…0186), nämlich der von der Bw. ins Treffen geführte Widerruf der Stiftung, (Der Auflösungsbeschluss des HG Wien erfolgte am 15.12.2004) vor dem Inkrafttreten der Aufhebung (29.4.2005, BGBl.I 2005/26) der Wortfolge "eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb" des § 33 lit…
…Stifter nur dann widerrufen werden, wenn er sich den Widerruf in der Stiftungserklärung vorbehalten hat (§ 34 PSG). Ist dem Stiftungsvorstand ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen, hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, wodurch die Privatstiftung aufgelöst ist (§ 35 Abs. 1 Z 4 iVm…