…weil ein Bescheid gem § 295 BAO nicht ergehen hätte dürfen, und kein Feststellungsbescheid vorgelegen sei. Die Aufhebung des Änderungsbescheides habe jedenfalls zu erfolgen, auch wenn nachträglich ein Grundlagenbescheid ergehe, da die Rechtswidrigkeit durch die nachträgliche Erlassung nicht saniert werden könne. Die Berufung stelle keinesfalls eine…
…(Auch ein gemäß § 166 KO zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens nicht hinreichendes Vermögen ist konkursverfangen bis zur Aufhebung des Konkurses.) Daher wird der vorliegende Zurückweisungsbescheid, der während des aufrechten Konkurses erhobene Rechtsmittel betrifft, die sich auf Verfahren mit Gemeinschuldner (und nicht etwa dem Masseverwalter…
…& P. KEG). Diese Formalentscheidung hat aber im Übrigen die Berufungsentscheidung hinsichtlich der Aufhebung des Zurückweisungsbescheides nicht berührt. Zudem darf angemerkt werden, dass die in der Berufungsvorentscheidung vorgenommene zwangsweise Umdeutung des Antrages auf Nachsicht gemäß § 236 BAO in einen Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß…
…sowie Bescheide betreffend Aussetzung der Einhebung, Aussetzungszinsen und Stundungszinsen. Anmerkung: Nach dem Gesamtbild wird mit dem Schriftsatz vom 13. September 2011 eindeutig der Antrag auf Aufhebung gemäß § 295 Abs. 4 BAO des Einkommensteuerbescheides 2006 vom 18. November 2009 gestellt, sodass der nachfolgend dargestellte Bescheid vom…
…A., Y., vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Juli 2008 betreffend Aufhebung des Zurückweisungsbescheides vom 14. April 2008 gemäß § 299 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der Verlassenschaft nach dem am 1…
…dass eine im Beschwerde beim VwGH zu ziehende Berufungsentscheidung a priori zu einer Aufhebung führen müsse. Wir haben bei der Bescheidinstanz einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich des Zurückweisungsbescheides vom 17.8.1998 betreffend die Berufung vom 21.4.1995 gegen den…
…das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2006/13/0115, mwN). Eine Abänderung (oder Aufhebung) nach § 295 Abs. 1 BAO setzt aber voraus, dass nachträglich (nach Erlassung des "abgeleiteten" Bescheides, hier also im Jahr 1998) ein Feststellungsbescheid abgeändert, aufgehoben oder erlassen wird (vgl. Ritz, aaO §…
…der Abweisung des Wiederaufnahmsantrages hatte auch die Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides vom 10. März 2003 zu unterbleiben. 2.4 Wirksamkeit des Zurückweisungsbescheides vom 7. Mai 2008 Der Vollständigkeit halber sei hier noch einmal erwähnt, dass vom Finanzamt Wien 6/7/15 anlässlich von Aktenrecherchen des Unabhängigen…
…hätte können. In der Folge erläutert der Bw inhaltlich den Werbungskostencharakter der Garagierungsaufwendungen. Er beantrage daher die ersatzlose Aufhebung des Zurückweisungsbescheides und Stattgabe seiner Berufung im Rahmen einer Berufungsvorentscheidung. Die Berufung wurde ohne Erlassung eine Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. In einem…
…2007) entstanden ist. Eine Aufrechnung mit Steuerforderungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung ist daher nicht zulässig..." Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 23.10.2008 zurück. Nach Aufhebung des Zurückweisungsbescheides mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 15.10.2009, GZ. RV/0148-I…
… 101 Abs. 3 BAO nicht rechtswirksam zugestellt wurden, sodass keine Berechtigung zur Erhebung einer Berufung bestand. Die Aufhebung des Zurückweisungsbescheides vom 31. 3. 2004 im Umfang des Spruchpunktes 2) der Berufungsentscheidung erfolgte deshalb, weil gegen die vorläufigen Feststellungsbescheide vom 10. 8. 2001 keine Berufung erhoben…
… 101 Abs. 3 BAO nicht rechtswirksam zugestellt wurden, sodass keine Berechtigung zur Erhebung einer Berufung bestand. Die Aufhebung des Zurückweisungsbescheides vom 31. 3. 2004 im Umfang des Spruchpunktes 2) der Berufungsentscheidung erfolgte deshalb, weil gegen die vorläufigen Feststellungsbescheide vom 10. 8. 2001 keine Berufung erhoben…
…Fall. c. Wenn die Bw. von einer "verfassungskonformen Auslegung" der Fristenregelung spricht, die dazu führen muss, dass erst die Erlassung des Zurückweisungsbescheides am 7. Mai 2008 den Fristenlauf in Gang setzt, so übersieht sie, dass eine solche Auslegung eine Norm voraussetzt, bei der im Hinblick…
…zwingender Weiterleitungsverpflichtung, wo die Zwischengesellschaft nur mehr eine Weiterleitungsverpflichtung habe, nicht vor. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde die ersatzlose Aufhebung des Zurückweisungsbescheides beantragt. Betont wurde, dass der Antrag sich auf eine Zuwendung der X beziehe, die noch innerhalb der Verjährungsfrist des § 302 Abs. 2…
…mit der Begründung, dass Verjährung eingetreten sei und auch die Frist des § 304 lit. b BAO abgelaufen sei. Mit den Eingaben vom 29.8.2008 hat der Bw gegen den Zurückweisungsbescheid Berufung erhoben und gleichzeitig auch den Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295…
…das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2006/13/0115, mwN). Eine Abänderung (oder Aufhebung) nach § 295 Abs. 1 BAO setzt aber voraus, dass nachträglich (nach Erlassung des "abgeleiteten" Bescheides, hier also im Jahr 1998) ein Feststellungsbescheid abgeändert, aufgehoben oder erlassen wird (vgl. Ritz, aaO §…
…stehe. In Kenntnis gesetzt wurde die Dw auch darüber, dass wegen der ersatzlosen Aufhebung des Zurückweisungsbescheides eine weitere Bescheiderlassung gar nicht mehr möglich sei. In Ihrer Gegenäußerung vom 23.8.2007 gibt die Dw an, dass sie den von HK im Jahr 1999 erhaltenen Geldbetrag…
…einen auf § 295 Abs. 1 BAO gestützten Bescheid erlässt, obwohl die diesbezüglichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Bewilligung der Wiederaufnahme, somit die Aufhebung des Änderungsbescheides (§ 295 Abs. 1 BAO) hat auch dann zu erfolgen, wenn in der Zwischenzeit ein wirksamer Grundlagenbescheid ergangen ist. Dies saniert nämlich…
…einen auf § 295 Abs. 1 BAO gestützten Bescheid erlässt, obwohl die diesbezüglichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Bewilligung der Wiederaufnahme, somit die Aufhebung des Änderungsbescheides (§ 295 Abs. 1 BAO) hat auch dann zu erfolgen, wenn in der Zwischenzeit ein wirksamer Grundlagenbescheid ergangen ist. Dies saniert nämlich…
…der Wiederaufnahmeantrag damit (weit) außerhalb der dreimonatigen Frist des § 303 Abs 2 BAO eingebracht wurde. Verspätete Wiederaufnahmeanträge sind zurückzuweisen. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens war daher abzuweisen. Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO: Eine Abänderung (oder Aufhebung) nach …