…verwendet wird, selbst Aromaeigenschaften (= geruch- und geschmackgebende Eigenschaften) besitzt, liegt auch keine Ausnahme nach § 2 der Aromenverordnung vor. Als Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist nach dem Wortlaut der Bestimmung auch nicht die Einreihung in eine bestimmte Position der Kombinierten Nomenklatur erforderlich. Daraus folgt, dass…
…der Verkäufe Jägertee 2007 seien sämtliche Verkäufe an Jägertee im Jahre 2007 angeführt, unabhängig davon, ob Alkohol oder alkoholhaltige Aromen zugesetzt wurden. Auf den Rechnungen sei nur die Bezeichnung Jägertee ohne Angabe der Volumsprozente angeführt gewesen. Auch über die Artikelnummern seien Unterscheidungen nicht möglich gewesen…
…oder ... 11 % Vol. ... Neben der klassischen Technik der Mazeration werden heute Liköre auch teilweise schlicht durch Mischung von Fruchtsirup und/oder Aromen mit Zucker, Alkohol und Wasser gewonnen. ..." Von der EU ist eine Definition des Likörs zuletzt gegeben im Anhang II, Z.32 zur Verordnung…
…Arbeiten mit trad. chin. Medizin; Naturpraktiker/Klientengespräch; Ernährungsberatung; Arbeiten mit Salzen nach Dr. Schuster u. Erkenntnisse aus dem Antlitz; Arbeiten mit Farben; Arbeiten mit Aromen; Phänomene aus dem Auge u. Anatomie/Physiologie/Gewebe, Bewegungsapparate u. Nervensystem; Anatomie/Physiologie Atmung, Niere, Harnapparat u. Sinnesorgane; Anatomie/Physiologie…
…berechtigt. Dazu darf neuerlich auf den allgemeinen Teil der Erläuterungen der Regierungsvorlage verwiesen werden, wonach Zwischenerzeugnisse hauptsächlich auch aromatisierte, d.h. mit alkoholischen Aromen versetzte Weine sind. Bei der Prüfung, ob ein Zwischenerzeugnis vorliegt, ob ein Erzeugnisse der KN-Positionen 2204, 2205 und 2206 vorliegt…
…Fertigprodukt zugesetzt, somit ergebe sich eine indirekte Alkoholerhöhung von 0,037%. Da es für Getränke keine gänzlich alkoholfreien Aromen gebe, sei eine andere Herstellung gar nicht möglich. Beinahe sämtlicher in Österreich in Umlauf befindlicher Glühwein werde ebenfalls durch Zusatz von alkoholhaltigem Aroma hergestellt. Hier betrage…
…und 2 genannte Steuerbefreiungen (zur Herstellung von Arzneimittel, Essig, Brennwein, vergällte Waren, Aromen zur Aromatisierung von Getränken und Lebensmitteln, anderen Lebensmitteln, vergällt zu Heiz- oder Reinigungszwecken, in Form von vollständig vergälltem Alkohol in den Verkehr gebracht, als Probe innerhalb und außerhalb eines Steuerlagers oder zur…
…und 2 genannte Steuerbefreiungen (zur Herstellung von Arzneimittel, Essig, Brennwein, vergällte Waren, Aromen zur Aromatisierung von Getränken und Lebensmitteln, anderen Lebensmitteln, vergällt zu Heiz- oder Reinigungszwecken, in Form von vollständig vergälltem Alkohol in den Verkehr gebracht, als Probe innerhalb und außerhalb eines Steuerlagers oder zur…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 13…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 13…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 4…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 8…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 4…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 30…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 4…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 29…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 30…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 8…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 8…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Die gegenständliche Ware wurde in der, der Einfuhrabfertigung zugrunde liegenden Rechnung vom 13…