…zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Auf Grund des im Einkommensteuerrecht vorherrschenden Prinzips der Individualbesteuerung wird jeder Steuerpflichtiger nach seiner eigenen Leistungsfähigkeit besteuert. Die Kosten für die Arbeitsbrille der Ehegattin können daher nur bei ihr Ausgaben zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen darstellen. Schon…
…33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Zu den einzelnen für das gegenständliche Finanzstrafverfahren getroffenen Feststellungen ist Folgendes zu bemerken: Zu a) XX ist die Ehegattin des Beschwerdeführers. Zu den…
…von der nochmaligen Darlegung der bereits ausführlich erläuterten Gegebenheiten abzusehen. An Belegen werden vom Bw. vorgelegt: An Belegen betreffend Arbeitskleidung werden vorgelegt: Im Bescheid vom 11. 1. 2000 betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 1997 wurde die vom Bw. unter Werbungskosten erklärte Arbeitsbrille…
…die ihn betriebsbedingt veranlasst hätten, die Erstellung der Gutachten oder das Literaturstudium nicht in seinem geräumigen Ordinationsbereich unweit seines Wohnortes vorzunehmen. Arbeitsbrillen (Pkt.8.2) Die geltend gemachten AfA - Beträge in Höhe von S 1.841,00 können nicht anerkannt werden, da Brillen zur Kompensation…
…bedarf keiner weiteren Ausführungen. Die Rechnung beinhaltet nur die Artikelbezeichnung: Schuhe. Brille: Mit der Bezeichnung: Arbeitsmittel Arbeitsbrille machte die Bw. einen Betrag in Höhe von € 275,50 geltend (Beilage zur Einkommensteuererklärung 8/09). Aus den über Ersuchen vorgelegten Belegen/Rechnungen ergibt sich Folgendes: Rechnung…
…einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von € 32.926,60. Davon wurde ein Viertel der Aufwendungen für freiwillige Personenversicherungen in Höhe von € 155,07 und der beantragte Kirchenbeitrag in Höhe von € 200,00 abgezogen. Außerdem wurde die Ausgabe für eine Arbeitsbrille in…
…von der nochmaligen Darlegung der bereits ausführlich erläuterten Gegebenheiten abzusehen. An Belegen werden vom Bw. vorgelegt: An Belegen betreffend Arbeitskleidung werden vorgelegt: Im Bescheid vom 11. 1. 2000 betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 1997 wurde die vom Bw. unter Werbungskosten erklärte Arbeitsbrille…