…Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Es sei auch nach Ansicht der Finanzverwaltung von einer selbständigen Tätigkeit der betroffenen Personengruppe regelmäßig nicht auszugehen, da gerade bei dieser Arbeitnehmergruppe eine Einbindung in eine Organisation (Baustellenorganisation) bzw. eine entsprechende Weisungsgebundenheit und Ortsgebundenheit vorliege. Es könne kein Werkvertrag angenommen…
…geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Es sei von einer selbständigen Tätigkeit von "Spachtlern" regelmäßig nicht auszugehen, da gerade bei dieser Arbeitnehmergruppe eine Einbindung in eine Organisation (Baustellenorganisation) bzw. eine entsprechende Weisungsgebundenheit und Ortsgebundenheit vorliege. Es könne kein Werkvertrag angenommen werden…
…sehr eingeschränkt und ausschließlich in Kombination mit dem eigenen PKW möglich. Die Tatsache, dass der Berufungswerber als leitender Angestellter in seiner Funktion als Betriebsleiter in die betrieblich für diese Arbeitnehmergruppe übliche Arbeitszeitautonomie falle, bedeute nicht, dass man seine Arbeitszeit den beschränkten Verkehrszeiten des Werkverkehrs anzupassen…
…Entsendungszeit abgelaufen ist; ..." Art 17 der VO lautet: "Ausnahme von den Artikeln 13 bis 16 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder die zuständigen Behörden dieser Staaten können im Interesse bestimmter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen Ausnahmen von den Artikeln 13 bis 16 vereinbaren." Einleitend ist festzuhalten, dass die…
…Entsendungszeit abgelaufen ist; ..." Art 17 der VO lautet: "Ausnahme von den Artikeln 13 bis 16 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder die zuständigen Behörden dieser Staaten können im Interesse bestimmter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen Ausnahmen von den Artikeln 13 bis 16 vereinbaren." Einleitend ist festzuhalten, dass die…
…Vorteil (Sachbezug) aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen begünstigt. Die Begünstigung erfolgt an alle Arbeitnehmer bzw. an bestimmte Arbeitnehmergruppen bereits dadurch, dass diesen die Möglichkeit zur Benützung der Einrichtungen und Anlagen gegeben ist, auch wenn von dieser Möglichkeit nicht von allen Arbeitnehmern Gebrauch gemacht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S O, Adresse1, vom 7. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 25. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In…