Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 9. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Gottfried Buchroithner, vom 26. April 2006 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 9. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Gottfried Buchroithner, vom 26. April 2006 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…16 ZK) - an. Schon deswegen liegt es in der Hand von Reisenden bzw. von Wirtschaftsbeteiligten, dass sie nach dem im Zollbereich herrschenden Antragsprinzip, eben durch einen entsprechenden Antrag, ein bestimmtes Verhalten einer Zollbehörde herbeizuführen haben. Es obliegt ausschließlich dem Anmelder, ob er ein Zollverfahren und…
…Antrag stattzugeben. Mit Bescheid vom 17. Juni 2010 wurde dieser Antrag abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass in Anbetracht der Interessenslage, des Antragsprinzips sowie Begünstigungscharakters des § 217 Abs. 7 BAO die Hauptlast der Beweisführung beim Abgabepflichtigen liege, der von sich aus das fehlende oder…
…der Gesetzesbestimmung hat jede Partei die ihr im Abgabenverfahren entstandenen Kosten selbst zu bestreiten. Hierbei ist es gleichgültig, ob das Verfahren vom Antragsprinzip geleitet ist oder von Amts wegen einzuleiten und abzuführen ist (Stoll, BAO, 3027). Die oben zitierte Gesetzeslage steht der begehrten verwaltungsbehördlichen Zuerkennung…
…der Gesetzesbestimmung hat jede Partei die ihr im Abgabenverfahren entstandenen Kosten selbst zu bestreiten. Hierbei ist es gleichgültig, ob das Verfahren vom Antragsprinzip geleitet ist oder von Amts wegen einzuleiten und abzuführen ist (Stoll, BAO, 3027). Die oben zitierte Gesetzeslage steht der begehrten verwaltungsbehördlichen Zuerkennung…
…zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nachsichtsbewilligungen stellen antragsgebundene Verwaltungsakte dar. Da die Partei im vom Antragsprinzip geprägten Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft (VwGH 7.9.1990, 90/14/0089), hat somit der Nachsichtswerber das…
…Land hat mit dem angefochtenem Bescheid vom 12. August 2008 den Antrag abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass in einem vom Antragsprinzip beherrschten, auf Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers zurücktrete. Das Vorliegen jener Umstände…
…sei lediglich ein Irrtum der steuerlichen Vertretung im Zusammenhang mit der zu zahlenden Umsatzsteuer für September 2003 geltend gemacht worden. In einem vom Antragsprinzip beherrschten, auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren trete die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den…
…zu diskutieren. Im Wesentlichen ist es dabei aber nur um die Formalismen der Erledigung des Carnet-TIR-Verfahrens gegangen. Aus dem Blickwinkel, dass Zollverfahren vom Antragsprinzip beherrscht sind, hätte der Zollbeamte in Ermangelung einer ihn treffenden Belehrungs- und Manuduktionspflicht den Haftungsfall nicht vermeiden können. G…
…7 BAO wertete, als unbegründet abgewiesen. In Anbetracht der Interessenlage, des Antragsprinzips sowie des Begünstigungscharakters des § 217 Abs. 7 BAO liege die Hauptlast der Beweisführung beim Abgabepflichtigen, der von sich aus das fehlende oder nur als leicht fahrlässig anzusehende Verschulden an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung…
…Aufgrund der Selbstkündigung des BW verhängte das AMS gemäß § 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz - beginnend mit 3. November 1999, dem Tag der Antragstellung, welcher aufgrund des geltenden Antragsprinzips ausschlaggebend ist -, die vierwöchige Sperrfrist hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslose. Die Sperrfrist endete mit 28. November 1999. Während der Sperrfrist…
…Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages. Ein Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl. VwGH 18.11.2003, 98…
…bringt jedoch nicht vor, warum im gegenständlichen Fall die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Kanzleiorganisation erforderliche Fristenüberwachung nicht funktioniert hat. In einem vom Antragsprinzip beherrschten, auf Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren tritt aber die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…zumal ja keine Verzinsung für die vorenthaltene Vorsteuer gebühre. Jedenfalls werde außer Streit gestellt, dass die Umsatzsteuervorauszahlung zum Fälligkeitstermin nicht (neuerlich) entrichtet worden wäre. In einem vom Antragsprinzip beherrschten, auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren trete die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht…
…7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. In einem Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, herrscht das Antragsprinzip. Daraus folgt, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Dieser hat selbst einwandfrei und unter…
…Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. In einem vom Antragsprinzip beherrschten, auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Konkretisierungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wer eine Begünstigung in Anspruch nehmen will, hat selbst einwandfrei…
…Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages. Ein Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl. VwGH 18.11.2003, 98…
…Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Dieser hat also selbst und…
…Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Dieser hat also selbst einwandfrei…