…ein Säumniszuschlag gesetzlich nicht gedeckt sei, da fristgerecht nach Eingang der Berufungsentscheidung ein Antrag auf Ausübung des Gnadenrechtes nach § 187 FinStrG eingebracht wurde. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (…
…abschlägige Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. 8. 2008 - ein Gnadengesuch betreffend - beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werde. (Am 19.5.2008 stellte der Bw durch seinen Anwalt einen Antrag auf Ausübung des Gnadenrechtes nach § 187 FinStrG, das mit 19.8.2008 seitens des Bundesministeriums für…
…des Bundesministeriums für Finanzen vom 10. Juni 2009, GZ. Z, abgewiesen wurde, sodass das Beschwerdebegehren schon aus dieser Tatsache heraus ins Leere gehen muss. Zudem ist zu bemerken, dass eine hemmende Wirkung eines Gnadenansuchens in den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung oder des Finanzstrafgesetzes (§ 187 FinStrG…
…bereits bezahlte Geldstrafen nach dem Wortlaut des § 187 FinStrG ("durch die Finanzstrafbehörden verhängte Strafen" und nicht "durch die Finanzstrafbehörden verhängte und noch aushaftende Strafen") im Gnadenweg nachgesehen werden können, kann der Bf. nur auf den formell richtigen Weg hingewiesen werden, seinen "Antrag auf Auszahlung der…
…von € 13.000,--, wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verhängt. Diese Geldstrafe wurde am 21. April 2008 fällig. Mit Ansuchen vom 9. Juni 2008 stellte der Bf den Antrag auf Umbuchung eines Betrages über € 200,--. Begründet wurde diese Ansuchen damit…
…dem Gnadenersuchen stattzugeben und die Wiederaufnahme des Verfahrens zu ermöglichen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 167 Abs. 1 FinStrG ist auf Antrag des Beschuldigten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu…
…Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu einer Geldstrafe iHv. 3.500,00 €, im Nichteinbringungsfall 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt und die Kosten des Strafverfahrens mit 350,00 € festgesetzt. Mit Eingabe vom 13. Februar 2004 ersuchte der Bf. unter Hinweis auf einen…
…Bescheide, mit denen ein Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges abgewiesen wird, die Beschwerde an die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zulässig. In Ergänzung des § 176 FinStrG sieht § 177 FinStrG einen Strafaufschub auch aus anderen Gründen als den in § 176 FinStrG genannten vor. Es müssen nach Abs. 1…
…Die Eingabe vom 12. August 2005 war daher als Beschwerde im Sinne des § 152 FinStrG zu qualifizieren. Die weiteren Eingaben und Berufungsvorentscheidungen sind nicht auf den gesetzlichen Grundlagen ergangen, da das Finanzstrafgesetz einer Berufungsvorentscheidung nicht kennt. Es ist daher im Rechtsmittelverfahren über die Beschwerde vom…
…beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafen und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Feldkirch zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung…
…Abs. 2 FinStrG einem Spruchsenat obliegt, der Beschuldigte außerstande, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat die Finanzstrafbehörde auf Antrag des Beschuldigten, wenn…
…mit dem dieser Antrag abgewiesen wurde, richtet sich die vorliegende Beschwerde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 10.10.2012, B1070/11) ist § 175 FinStrG verfassungskonform so zu interpretieren, dass die auf Abwendung des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen…
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 28. März 2007, StrNr. Y, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe von € 4.000,00…
…Nach § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit das Finanzstrafgesetz nichts anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung (BAO) und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Nach § 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des…
…hat bisher insgesamt € 700,00 auf die Geldstrafe geleistet. Im Rahmen eines extensiv zu Gunsten des Bf. ausgeübten Ermessens erscheinen die im Spruch festgesetzten Raten, auch unter Berücksichtigung der bisherigen Zahlungen und des dadurch ausgedrückten Zahlungswillens des Bf. gerade noch geeignet - unter Einhaltung der…
… 175 FinStrG). Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. September 2010 hat das Finanzamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) auf Gewährung einer Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlungen in Höhe von € 150,00 betreff der im Spruch angeführten Geldstrafe samt Verfahrenskosten abgewiesen…
…172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich…
… 185 FinStrG mit € 350,00 bestimmt. Mit Bescheid vom 17. August 2010 hat das Finanzamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) auf Gewährung einer Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlungen in Höhe von € 250,00 monatlich nur teilweise stattgegeben und…
…das Erkenntnis des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 12. August 2002, SN 097/2002/0002-001, zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und das Strafverfahren gegen Frau BG wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG eingestellt…
…auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO zu klären. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach…