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UFSW RV/2989-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…des Heimatstaates und kein Anspruch auf Differenzzahlung für Februar in Österreich besteht. Aufgrund der vorgebrachten Unterlagen wurde jedoch festgestellt, dass die Gattin des Bw. bereits seit September 2008 keinen Anspruch auf polnische Beihilfe hatte, da die Einkommensgrenze für die Gewährung nach polnischem Recht überschritten wurde…

UFSW RV/2990-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…für die Gewährung nach polnischem Recht überschritten wurde. Aus diesem Grund wurde auch für Februar 2009 bis Oktober 2009 durch das Finanzamt als Differenzzahlung der volle Betrag an österreichischer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gewährt. Demnach gab es auch keinen Anspruch auf polnische Beihilfe im strittigen Monat…

UFSK RV/0087-K/13Mangelnde Sachverhaltsermittlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…einem Antrag auf Familenbeihilfe nicht oder nicht vollinhaltlich stattgegeben wird (§ 13 zweiter Satz FLAG ). Die Erlassung des Abweisungsbescheides durch die Finanzbehörde war daher rechtswidrig. Der Bescheid war ersatzlos aufzuheben." In Polen bestand kein Anspruch auf Beihilfe, da die Einkommensgrenze für die Gewährung nach polnischem Recht…

UFSK RV/0080-K/13Begrenzung der Änderungsbefugnis durch die "Sache"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…Zeitraum Februar bis März 2011 und August bis Dezember 2011. Dieser Anspruch setzt sich zusammen aus dem berechneten Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe inklusive Kinderabsetzbetrag iHv € 1.996,80. Eine ausländische (polnische) Beihilfe wurde nicht abgezogen, da eine solche nicht gewährt wurde. Der Bw…

UFSW RV/1618-W/08Überwiegende Kostentragung für in Polen - nicht im gemeinsamen Haushalt - lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…Oktober 2005, 17. März 2006 und 31.Oktober 2007). 2005 und 2006 bestand Anspruch auf ausländische (polnische) Beihilfe, und zwar laut Angabe des Bw. im Antrag für das Kalenderjahr 2005 für die Tochter 172 Zloty und für den Sohn 516 Zloty. Die Höhe der monatlichen…

UFSW RV/1146-W/12Differenzzahlung - Kindesmutter und Kinder in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…für den Arbeitnehmer oder Selbständigen gelten. Vom grundsätzlichen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe nach Art. 1, 73 der VO iVm § 2 Abs. 2 FLAG 1967 kann ausgegangen werden. Allerdings ist zu prüfen, ob auch Anspruch auf die polnische Familienleistung bestand. Die Kindesmutter übte in den Jahren…

UFSW RV/2581-W/09Anspruch auf Ausgleichszahlung eines polnischen Staatsbürgers auch ohne Beschäftigungsbewilligung, wenn er die Voraussetzungen des § 32 Abs.2 AuslBG erfüllt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2009

…Unterschiedsbetrages zwischen einer ausländischen Beihilfe und der inländischen Familienbeihilfe, wenn auf diese kein Anspruch besteht. Polen ist seit 1.5.2004 Mitglied der Europäischen Union. Der Bw. ist polnischer Staatsbürger. Für ihn gilt daher ein gemeinschaftsrechtliches Niederlassungs-und Aufenthaltsrecht. Dieses Recht auf Freizügigkeit wurde hinsichtlich…

UFSW RV/3793-W/08Anspruch auf Differenzbetrag an Familienbeihilfe, wenn die Mutter im Inland nichtselbständig beschäftigt ist, das Kind bei den anspruchsberechtigten Großeltern in Polen wohnt und die Mutter die Unterhaltskosten überwiegend trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.03.2009

…10 der VO EWG 574/72 Anspruch auf die Differenzzahlung. Diese berechnet sich wie folgt: Familienbeihilfe 112,70,-- pro Monat Kinderabsetzbetrag 50,90,-- pro Monat Summe 163,60,-- pro Monat x 13 Gesamtsumme 2.126,80,-- Davon abzuziehen polnisches Familiengeld iHv 17 x 13 =…

UFSW RV/2893-W/07Verspachtelung von Gipskartonwänden und Errichten mobiler Trennwände durch einen polnischen Staatsbürger als selbständige oder - wegen des Verstoßes gegen § 32a AuslBG - beihilfenschädliche nichtselbständige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…Steuernummer zugeteilt und ergingen auch Abgabenbescheide für die Jahre ab 2006. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist der Anspruch auf Familienbeihilfe für ein minderjahriges, in Österreich seit 11.10.2004 gemeldetes Kind eines polnischen Staatsbürgers für den Zeitraum August bis Dezember 2004. Der Bw…

UFSW RV/0531-W/13Familienbeihilfe und Verordnung (EG) 883/2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

…Sie stellte in Polen keinen Antrag auf Familienleistungen. Weder der Bw noch die Ehegattin bezogen in Polen im Jahr 2011 Familienleistungen. Es bestand auch kein Anspruch auf polnische Familienbeihilfe. Der Bw war in Österreich wie folgt beschäftigt: | 1.6.2010 - 7.12.2010 |…

UFSW RV/2268-W/05Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2006

…Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige bestimmt in Artikel 10 Abs 1: "a) Der Anspruch auf Familienleistungen oder -beihilfen, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschuldet werden, nach denen der Erwerb des Anspruchs auf diese Leistungen oder Beihilfen nicht von…

UFSW RV/0274-W/06Keine Familienbeihilfe, wenn Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…Aussenstelle K, Abteilung für Beihilfen, vom 19.10.2004, wonach der Bw. in dieser Abteilung bis jetzt keine Familienbeihilfe bezogen hat und auch weiterhin keine Familienbeihilfe bezieht. Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen Anfrage betreffend den Anspruch auf Familienleistungen (Kindergeld) in dem Mitgliedstaat, in dem…

UFSW RV/4111-W/09Gewährung der Familienbeihilfe für in Polen lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010Teil 1/2

…Da der Bw. als polnischer Staatsangehöriger in Folge des Beitrittes Polens zur europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz…

UFSW RV/0772-W/05Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2005

…Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige bestimmt in Artikel 10 Abs 1: "a) Der Anspruch auf Familienleistungen oder -beihilfen, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschuldet werden, nach denen der Erwerb des Anspruchs auf diese Leistungen oder Beihilfen nicht von…

UFSL RV/0130-L/11Differenzzahlung-Kindesmutter und Kind in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2012

…alten" bzw. "neuen" Verordnung Anspruch auf die Differenzzahlung. Diese berechnet sich wie folgt: Familienbeihilfe: Euro 105,40 pro Monat; September 2009: Euro 210,80 Kinderabsetzbetrag: Euro 58,40 pro Monat Gesamtsumme: Euro 2.234,80 Davon abzuziehen polnisches Familiengeld: in Landeswährung: 48,00 monatlich; ab…

UFSW RV/2461-W/10Sind polnische Familienleistungen auf die österreichische Familienbeihilfe anzurechnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…wurde. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. Berufung und führte darin aus, dass die Berechnung der Differenzzahlung einen Anspruch auf ausländische Beihilfe in Höhe von € 525,21 berücksichtigt habe und dies nach Ansicht des Bw. unrichtig sei, weil weder er noch seine Ehegattin in…

UFSW RV/0188-W/09Höhe der anrechenbaren ausländischen Familienleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2009

…Strittig ist ausschließlich, ob polnische Familienleistungen auf die österreichische Familienbeihilfe anzurechnen sind. Das Finanzamt führt im Abweisungsbescheid vom 13.2.2008 (Bl. 34) völlig zutreffend aus, dass eine Anrechnung auch dann zu erfolgen hat, wenn im Beschäftigungsland ein grundsätzlicher Anspruch auf Familienleistungen besteht, eine Antragstellung…

UFSW RV/2879-W/11Anspruch auf Differenzzahlung bei erhaltenen Familienleistungen in einem Mitgliedstaat der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2012

…Abs.1 FLAG 1967 haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 4 Abs. 3 FLAG 1967 wird die Ausgleichszahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Familienbeihilfe, die nach diesem Bundesgesetz zu gewähren…

UFSW RV/2666-W/12Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 bei Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

…aufhalten. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 3 Abs 2 leg cit für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 4 Abs 1 FLAG 1967 normiert, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige Beihilfe haben…

UFSW RV/0006-W/11Kein Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich, wenn die Kindesmutter samt Tochter wohl in Österreich wohnhaft aber nicht beschäftigt und der Kindesvater in Polen beschäftigt ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2011

…Anspruch auf Familienleistungen nach polnischen Rechtsvorschriften hat, als ob die Tochter in Polen wohnen würde. Im Hinblick darauf, dass gemäß § 4 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich haben, schließen die Ansprüche…