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BFG RV/7104342/2017Differenzzahlung bei Anspruch auf eine ausländische gleichartige Beihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2018

…FB und KAB) und der Anspruch auf die ausländische Beihilfe angeführt und gegenübergestellt, wodurch sich der Betrag der Ausgleichszahlung ergibt: Summe der Auszahlung der FB (KAB) im Zeitraum 06/2016 bis 05/2017: € 5.283,20 Summe des zugesagten polnischen Erziehungsgeldes für 2 Kinder …

BFG RV/7100750/2020Differenzzahlung bei Anspruch auf ausländische gleichartige Beihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2020

…für diesen Zeitraum bereits Anspruch auf polnische Beihilfe bestand. Für diesen Zeitraum war die bereits ausbezahlte FB und das KG daher zurückzufordern. Der Rückforderungsbescheid erging daher zu Recht. Da der Bf. jedoch in Österreich beschäftigt ist, hat er den Anspruch auf Auszahlung des Unterschiedsbetrages zwischen…

UFSW RV/2989-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…des Heimatstaates und kein Anspruch auf Differenzzahlung für Februar in Österreich besteht. Aufgrund der vorgebrachten Unterlagen wurde jedoch festgestellt, dass die Gattin des Bw. bereits seit September 2008 keinen Anspruch auf polnische Beihilfe hatte, da die Einkommensgrenze für die Gewährung nach polnischem Recht überschritten wurde…

UFSW RV/2990-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…für die Gewährung nach polnischem Recht überschritten wurde. Aus diesem Grund wurde auch für Februar 2009 bis Oktober 2009 durch das Finanzamt als Differenzzahlung der volle Betrag an österreichischer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gewährt. Demnach gab es auch keinen Anspruch auf polnische Beihilfe im strittigen Monat…

BFG RV/7104302/2015Ein als "Berufung" bezeichnetes Anbringen kann als Wiederaufnahmeantrag zu deuten sein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss09.02.2016Teil 1/2

…dem Auszahlungsbetrag wurde mein Anspruch auf eine ausländische Beihilfe in der jeweiligen Höhe abgezogen, obwohl ich in Polen keine Familienbeihilfe aufgrund der überschrittenen Einkommensgrenze, die zurzeit bei PLN 505,-- liegt, bezogen habe. Der Berufung lege ich einen diesbezüglichen Ablehnungsbescheid der polnischen Behörde samt Übersetzung bei…

UFSK RV/0087-K/13Mangelnde Sachverhaltsermittlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…einem Antrag auf Familenbeihilfe nicht oder nicht vollinhaltlich stattgegeben wird (§ 13 zweiter Satz FLAG ). Die Erlassung des Abweisungsbescheides durch die Finanzbehörde war daher rechtswidrig. Der Bescheid war ersatzlos aufzuheben." In Polen bestand kein Anspruch auf Beihilfe, da die Einkommensgrenze für die Gewährung nach polnischem Recht…

UFSK RV/0080-K/13Begrenzung der Änderungsbefugnis durch die "Sache"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…Zeitraum Februar bis März 2011 und August bis Dezember 2011. Dieser Anspruch setzt sich zusammen aus dem berechneten Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe inklusive Kinderabsetzbetrag iHv € 1.996,80. Eine ausländische (polnische) Beihilfe wurde nicht abgezogen, da eine solche nicht gewährt wurde. Der Bw…

BFG RV/7102797/2022Polnische Familienleistung 500+ ist auf österreichische Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung anzurechnen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2024

…hatte im Zeitraum Oktober 2019 bis April 2020 jedenfalls Anspruch auf die polnische Erziehungsleistung und damit auf Familienleistungen. Weiters hat das Bundesfinanzgericht (BFG) in seiner bisherigen Rechtsprechung die polnische "Beihilfe 500+" als eine mit der österreichischen Familienbeihilfe und dem österreichischen Kinderabsetzbetrag vergleichbare und daher gegen…

BFG RV/7103746/2018Differenzzahlung bei Anspruch auf eine ausländische gleichartige Beihillfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2022

…die polnische Beihilfe500+ als eine mit der österreichischen Familienbeihilfe und dem österreichischen Kinderabsetzbetrag gegen zu verrechnende Familienleistung angesehen (vgl. BFG 1. 10. 2018, RV/7103000/2018; BFG 19. 2. 2018, RV/7104342/2017). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob aufgrund des Anspruches auf eine…

UFSW RV/1618-W/08Überwiegende Kostentragung für in Polen - nicht im gemeinsamen Haushalt - lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…Oktober 2005, 17. März 2006 und 31.Oktober 2007). 2005 und 2006 bestand Anspruch auf ausländische (polnische) Beihilfe, und zwar laut Angabe des Bw. im Antrag für das Kalenderjahr 2005 für die Tochter 172 Zloty und für den Sohn 516 Zloty. Die Höhe der monatlichen…

UFSW RV/1146-W/12Differenzzahlung - Kindesmutter und Kinder in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…für den Arbeitnehmer oder Selbständigen gelten. Vom grundsätzlichen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe nach Art. 1, 73 der VO iVm § 2 Abs. 2 FLAG 1967 kann ausgegangen werden. Allerdings ist zu prüfen, ob auch Anspruch auf die polnische Familienleistung bestand. Die Kindesmutter übte in den Jahren…

BFG RV/7102965/2020Indexierung europarechtswidrig: Rückforderung in Höhe des polnischen Erziehungsgeldes 500+; auch Kinderabsetzbetrag ist eine Familienleistung iS der VO (EG) 883/2004 und daher bei der Höhe der Differenzzahlung zu beachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2023Teil 1/2

…hat im Beschwerdezeitraum auf jeden Fall Anspruch auf die (polnische) Erziehungsleistung und damit auf Familienleistungen. Weiters hat das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in seiner bisherigen Rechtsprechung die polnische "Beihilfe 500+" als eine mit der österreichischen Familienbeihilfe und dem österreichischen Kinderabsetzbetrag gegen zu verrechnende Familienleistung angesehen (vgl…

UFSW RV/2581-W/09Anspruch auf Ausgleichszahlung eines polnischen Staatsbürgers auch ohne Beschäftigungsbewilligung, wenn er die Voraussetzungen des § 32 Abs.2 AuslBG erfüllt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2009

…Unterschiedsbetrages zwischen einer ausländischen Beihilfe und der inländischen Familienbeihilfe, wenn auf diese kein Anspruch besteht. Polen ist seit 1.5.2004 Mitglied der Europäischen Union. Der Bw. ist polnischer Staatsbürger. Für ihn gilt daher ein gemeinschaftsrechtliches Niederlassungs-und Aufenthaltsrecht. Dieses Recht auf Freizügigkeit wurde hinsichtlich…

UFSW RV/3793-W/08Anspruch auf Differenzbetrag an Familienbeihilfe, wenn die Mutter im Inland nichtselbständig beschäftigt ist, das Kind bei den anspruchsberechtigten Großeltern in Polen wohnt und die Mutter die Unterhaltskosten überwiegend trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.03.2009

…10 der VO EWG 574/72 Anspruch auf die Differenzzahlung. Diese berechnet sich wie folgt: Familienbeihilfe 112,70,-- pro Monat Kinderabsetzbetrag 50,90,-- pro Monat Summe 163,60,-- pro Monat x 13 Gesamtsumme 2.126,80,-- Davon abzuziehen polnisches Familiengeld iHv 17 x 13 =…

BFG RV/7103655/2015Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein am Familienwohnsitz in Polen lebendes Kind für einen Pensionisten, der sowohl in Polen als auch in Österreich Rente bezieht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2019

…Anspruches auf polnische Familienleistungen ist allerdings noch darauf zu verweisen, dass zwar gem. dem E 411 Formular die Kindesmutter keine berufliche Tätigkeit ausübte, der Kindesvater jedoch 2013 in Österreich eine Pension iHv brutto 11.579,12 Euro lukrierte (siehe Art. 5 Nr. 1 des Polnischen…

BFG RV/7101954/2016Anspruch des in Polen lebenden haushaltsführenden Vaters bzw. der in Polen lebenden haushaltsführenden Großmutter geht Anspruch der in Österreich lebenden Mutter auf Ausgleichszahlung vor, auch sehr niedrige Einkünfte können die Stellung als Arbeitnehmer vermitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2018Teil 2/3

…Ra 2015/16/0088). Wenn ein Familienmitglied Anspruch auf polnische Familienleistungen für D Ci hatte, wäre Österreich zu einer Differenzzahlung auf die polnischen Familienleistungen verpflichtet, ansonsten hätte Österreich ungekürzt Familienleistungen zu erbringen. Zeitraum August 2013 bis April 2015 Im Zeitraum August 2013 bis April 2015…

BFG RV/7104443/2016Anspruch der in Polen lebenden haushaltsführenden Mutter bzw. Großmutter geht Anspruch des in Österreich arbeitenden Vaters auf Ausgleichszahlung vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2019Teil 1/3

…Die geschiedene Gattin war in Polen laufend beschäftigt. Aufgrund der Höhe ihres Einkommens hatte sie keinen Anspruch auf polnische Familienleistungen. Zusätzlich zu den Alimenten habe die Familienbeihilfe Jänner 2013 bis Oktober 2014 Familienbeihilfe an die Großeltern überwiesen. Leider gibt es keine Bestätigung über die Weiterleitung…

BFG RV/7101581/2014Bei Ermittlung der Differenzzahlung nach Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 sind ausländische Familienleistungen abzuziehen, auf die ein grundsätzlicher Anspruch besteht, auch wenn im Ausland kein Antrag gestellt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2015

…inkl. Kinderabsetzbetrag gewährt worden. Es sei für den Zeitraum die polnische Beihilfe, insgesamt Euro 193,40, abgezogen worden. Er lege den Bescheid Nr. 123 vom 28. März 2012 vor, in dem entschieden worden sei, dass kein Anspruch auf Familienbeihilfe für seine Tochter T., geb. am…

BFG RV/7100189/2025Antrag auf Ausgleichszahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.10.2025

…auf den sich der Antrag bezieht, hat die Mutter für das Kind Anspruch auf eine, der österreichischen Familienbeihilfe gleichartige, polnische Beihilfe in Höhe von 500,00 PLN. Die haushaltsführende Mutter verzichtet auf die Ausgleichszahlung für das Kind zugunsten des Bf. Der Bf ist nicht Anspruchsberechtigter…

BFG RV/7103138/2024Familienbeihilfe: Polnische Leistungen zur Kindererziehung iHv 500 Zloty
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.11.2024

…4 FLAG 1967 in Kraft. Die Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG 1967 ist dann anzuwenden, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht (egal ob es sich um einen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat handelt). Ziel des § 4 FLAG 1967 ist die Vermeidung der ungerechtfertigten Kumulierung…