…14,63 € Nächtigungsgelder plus 313,28 € Kilometergelder für zwei Heimfahrten, bedeutet dies: Hinsichtlich der Absetzbarkeit des im Dezember 2004 angeschafften Notebook (Laptop) wurde vom Verwaltungsgerichtshof die Absetzbarkeit zwar dem Grunde nach bejaht, jedoch wegen der weniger als sechs Monate dauernden Nutzung im Jahr…
…er eine laufende, wenn auch nicht notwendig monatliche Entlohnung erhält. Zu den Merkmalen, die vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung verlieren, gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor allem folgende: fixe Arbeitszeit, fixer Arbeitsort, Anwendung typisch arbeitsrechtlicher Vorschriften wie Abfertigungs- und Urlaubsregelung, Entgeltfortzahlung im…
…einem Bescheid (im vorliegenden Fall für drei Kalenderjahre) ist daher nicht zulässig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes haben Festsetzungsbescheide (wie alle Abgabenbescheide) darüber hinaus die gesamte Abgabe festzusetzen und nicht nur die Abgabenhöhe (Nachforderung), um die sich die Selbstberechnung als zu niedrig erweist (vgl…
…1965, 222/65, Slg 3331F eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass sich in den amtlichen Kurswerten der Börse die Anschauung des täglichen Verkehrs über den Wert eines Papieres widerspiegelt, die als unvermeidbare Erscheinung hinzunehmen sei, zumal sie alle Aktienbesitzer in einem bestimmten Zeitpunkt gleich trifft, sodass…
…ob die Grundstücke nach den Anschauungen des Verkehrs als wirtschaftliche Einheit zu gelten haben (UFS vom 14.9.2004, GZ.RV/0188-S/04). Alle hier gegenständlichen Grundstücke würden eine räumliche Einheit bilden, sie seien früher im Alleineigentum des im Oktober 1986 verstorbenen Vaters der…
…ob die Grundstücke nach den Anschauungen des Verkehrs als wirtschaftliche Einheit zu gelten haben (UFS vom 14.9.2004, GZ.RV/0188-S/04). Alle hier gegenständlichen Grundstücke würden eine räumliche Einheit bilden, sie seien früher im Alleineigentum des im Oktober 1986 verstorbenen Vaters der…
…Mittlerweile bietet der Bw. auch eine Lehrveranstaltung über Kyudo an der Universität B. an. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden Aufwendungen, die ihrer Art nach auch privat veranlasst sein können (wozu auch die Ausbildung zu einem nicht artverwandten Beruf zählt), nur dann in Zusammenhang mit…
…Organismus eingegliedert sei. Laut Auskunft des Rechtsanwaltes der Bw. stamme die Anschauung des Verwaltungsgerichtshofes 2003/13/0018 vom 10. November 2004 und befasse sich mit Steuern von Einkommen und Ertrag sowie mit Familienlastenausgleich. Der Verwaltungsgerichtshof entscheide grundsätzlich im Anlassfall auf Grund einer Beschwerde. Die Entscheidung…
…Einheitswerten sind nach den bewertungsrechtlichen Bestimmungen die zum Hauptfeststellungszeitpunkt bestehenden objektiven Verhältnisse zu Grunde zu legen. Subjektive - in der Anschauung des Eigentümers gelegene - Kriterien sind bei der Einheitsbewertung nicht zu beachten. Als Beispiele für solche subjektiven Merkmale können die Art der Bewirtschaftung oder deren Änderung…
…EStG 1988 einzubeziehen. Eine (erkennbare) Begründung für diese - (nur) bei Geschäftsführern (nur) auf die (schuldrechtliche) Anstellung eingeschränkte - Betrachtungsweise, ist auch den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht zu entnehmen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde ist daher auch bei Geschäftsführern das Gesamtbild einer Tätigkeit zu untersuchen. In diese Gesamtbeurteilung…
…über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauungen zu beurteilen (§§ 21 und 22 BAO) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen (Abs.1). Entscheidungen der Gerichte, durch die privatrechtliche Vorfragen als Hauptfragen entschieden wurden, sind von der Abgabenbehörde im Sinne des Abs.1 zu beurteilen…
…über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauungen zu beurteilen (§§ 21 und 22 BAO) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen (Abs.1). Entscheidungen der Gerichte, durch die privatrechtliche Vorfragen als Hauptfragen entschieden wurden, sind von der Abgabenbehörde im Sinne des Abs.1 zu beurteilen…
…Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben oder bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden, zu enthalten. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit die Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Im Berufungsverfahren ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…der tatsächlichen Feststellungen, die es (den Bf. betreffend) enthält, da andernfalls eine verfassungswidrige Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch eine Verwaltungsbehörde erfolgen würde. In der Berufungsvorentscheidung wurden dazu mehrere einschlägige Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zitiert. Daher stehe für die Berufungsbehörde I. Stufe fest, dass der Bf. die gegenständlichen…
…vorliegt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss für den Fall, dass ein Aussetzungsantrag verschiedene, mit gesonderten Bescheiden festgesetzte Abgaben betrifft, hinsichtlich jeder einzelnen Abgabe der Betrag, dessen Aussetzung beantragt wird, dargestellt werden. Die bloße Anführung der Differenz des Tagessaldos des Abgabenkontos vor und nach Verbuchung…
…Er besagt, dass in ein- und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Auf diese Rechtswirkung der "entschiedenen Sache" bezieht sich auch der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zur Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn er regelmäßig darauf hinweist, dass die Aufhebung eines Wiederaufnahmebescheides nicht zur…
…hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. "Sache" des Berufungsverfahrens im Sinne des …
…Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus…
…Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen umschrieben werden muss (z.B. VwGH 8.2.1990, 89/16/0201). Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als…
…Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und den angefochtenen den Bescheid abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Sache im Sinn dieser Gesetzesstelle ist dabei die Angelegenheit, die den Inhalt des…