…des Vorhalts sowie das Wechseln der Art der Bewirtschaftung nach jeweiligem Interesse, das Beibehalten des Wohnsitzes in W, welche auch die Annehmlichkeiten des Stadtlebens sowie gemeinsames Familienlebens bei Aufrechterhaltung der nichtselbständigen Tätigkeit von JH ermöglicht, auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung schließen, die zudem finanziell abgesichert ist…
…hinsichtlich getrennter Lebensführung ausschließlich aus Krankheitsgründen gestellt "habe. So wäre ihr der Wunsch nach räumlicher Trennung im gesunden Zustand nie in den Sinn gekommen. Nach nahezu fünfzig Jahren der Ehe habe sie die Annehmlichkeiten der Gemeinschaft zunächst auch geschätzt (Eigenheim, Kontozugang, gemeinsamer Familien- und Bekanntenkreis)…
…soweit es mir finanziell möglich war, gerne und selbstverständlich für Kleidung, Essen und andere Annehmlichkeiten gesorgt." Das Finanzamt legte die Ermittlungsergebnisse seiner Entscheidung zugrunde und forderte von der Bw. mit Bescheid vom 30. Juni 2011 die von ihr im Zeitraum Oktober 2005 bis März 2011…
…Rechte verbunden, nämlich: - das Recht auf ein Bett ohne Wartezeiten für stationäre Behandlung im Krankenhaus - Unterbringung in komfortablen Zimmern mit eigener Nassgruppe ohne Mehrkosten - Annehmlichkeiten eines Privatpatienten im Spital der Luxusklasse - freie Arztwahl sowie weitere Serviceleistungen. Fördernde Mitglieder zahlen einen wesentlich geringeren Mitgliedsbeitrag, doch wird…
…Es ist nicht fremdüblich einen vereinbarten Mietzins in der Nähe des Richtwertzinses anzunehmen, wenn diese Wohnung mit all den Annehmlichkeiten am freien Markt den Ansatz eines wesentlich höheren Mietzinses erlaubt hätte, der der behaupteten Intention einer Altersvorsorge viel eher gerecht geworden wäre. Wenn nun die…
…Abs. 1a, Anm. 17/65). Weder Leistungsaustausch noch Eigenverbrauch liegt vor, wenn es sich bei den empfangenen Leistungen um bloße Annehmlichkeiten oder Aufmerksamkeiten handelt (zB Bereitstellung von Getränken am Arbeitsplatz; Eintrittskarten für den Besuch eines Theaters, einer Sportveranstaltung und dergleichen) [vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar…
…und lassen könnten, was sie wollten? Das Anmieten eines EFH habe nicht immer eine Investitionsrechnung zur Voraussetzung. Man müsse auch einmal klar und deutlich erkennen, dass das Anmieten eines Hauses unglaubliche Annehmlichkeiten biete. Dies auch in der Form, dass man wieder ausziehen könne, wenn man…
…könnten was sie wollten? Das Anmieten eines EFH habe nicht immer eine Investitionsrechnung zur Voraussetzung. Man müsse auch einmal klar und deutlich erkennen, dass das Anmieten eines Hauses unglaubliche Annehmlichkeiten biete. Dies auch in der Form, dass man wieder ausziehen könne, wenn man wolle und…
…keinen weiteren Abschlägen kommen, da diese für die Beurteilung von Wohnhäusern und Beherbergungsbetrieben maßgeblich sind, mögen auch andere Märkte solche Annehmlichkeiten für ihre Mitarbeiter vorsehen (das Vorhandensein hätte allenfalls Zuschläge nach 18.1 der Anlage zur Folge). Ebenso kann das Fehlen besonderer Räume, wie Besprechungsräume…
…freilich ein, dass das gesamte mit der Reise verbundene Ambiente den Charakter der Reise maßgeblich mitbestimmen würde. Es komme dem Reisenden weniger auf die tatsächliche Beförderung von A nach B als vielmehr auf die mit der Reise verbundenen Annehmlichkeiten, auf das damit verbundene Erlebnis, an…
…Kur und eine laufende ärztliche Kontrolle der Therapien wurden seitens des Bw weder behauptet noch glaubhaft gemacht. Beim "Hotel Warmbaderhof Kur-Golf-Thermenhotel" Villach handelt es sich um ein 5 Sterne Hotel, dem neben anderen Annehmlichkeiten auch ein Kurzentrum angeschlossen ist. Den Hotelgästen werden Massagen…
…Dieser Angabe folgend, hat der Berufungswerber aber jedenfalls auch nach beruflichen Veranstaltungen diese Wohnung genutzt. Dass ein Wohnen bei den Eltern ("Hotel Mama") durchaus seine Annehmlichkeiten hat, wird hier nicht bestritten, stellt aber keinen Nachweis/Beweis hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung der Wohnung in Linz dar…
…welche nicht außerhalb der Veranstaltung durch den Empfänger verwertbar sind. Daraus ist abzuleiten, dass nur kleine Annehmlichkeiten und Aufmerksamkeiten als übliche Sachzuwendungen einzustufen sind und nur auf solche Zuwendungen die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 zur Anwendung gelangen kann. Die Bw…
…das Einkommensteuergesetz 1988 sieht eine Vernachlässigung von Kleinstmengen (Annehmlichkeiten) nicht vor. Zutreffend hat der Verwaltungsgerichtshof daher auch ausgeführt, dass dem EStG 1988 keine Geringfügigkeitsgrenze zu entnehmen ist (VwGH vom 8. Mai 2003, Zl. 99/15/0101) und dass der Begriff "Annehmlichkeit" nur ein Etikett darstellt…
…2, Z 8, lit. b UStG ergeben. Natürlich werde im Rahmen dieses Musikprogramms für weitere Annehmlichkeiten der Gäste Vorsorge getroffen, wie zum Beispiel durch das Angebot von Speisen und Getränken an einzelnen (vermieteten) Ständen, Musik aus der Konserve in den Spielpausen, Shuttlebusse zum und vom…
…wenn dieser in seiner Mobilität nicht beeinträchtigt sein sollte, sehr wohl bereit wäre, für die mit dem Vorhandensein einer asphaltierten Zufahrt verbundenen Annehmlichkeiten einen darauf entfallenden zusätzlichen Kaufpreisanteil zu bezahlen. Es ist jedenfalls auch davon auszugehen, dass durch die Asphaltierung und Befestigung der Zufahrt der…
…welche nicht außerhalb der Veranstaltung durch den Empfänger verwertbar sind. Daraus ist abzuleiten, dass nur kleine Annehmlichkeiten und Aufmerksamkeiten als übliche Sachzuwendungen einzustufen sind und nur auf solche Zuwendungen die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 zur Anwendung gelangen kann. Die Berufungswerberin…
…das Schreiben des Berufungswerbers vom 4. Februar 2006) bewohnt. Objektiv gesehen stellt eine Mietwohnung, welche nur zwei Zimmer umfasst, gemessen an den Annehmlichkeiten eines Einfamilienhauses (das Einfamilienhaus in O, über welches der Beschwerdeführer seit dem Jahre 1995 verfügte, war ua. auch mit einer Sauna ausgestattet…
…Rechnung in Anspruch genommen hat, ist nach Ansicht der Berufungsbehörde dieser Hotelaufenthalt eher als Erholungsurlaub mit den Annehmlichkeiten eines schönen Hotels mit allem Freizeitangebot als als Kuraufenthalt mit einer unter ärztlicher Betreuung und Aufsicht stattfindenden Tages-und Freizeitgestaltung zu qualifizieren. Dass dieser Aufenthalt zweifelsohne der…
…welche nicht außerhalb der Veranstaltung durch den Empfänger verwertbar sind. Daraus ist abzuleiten, dass nur kleine Annehmlichkeiten und Aufmerksamkeiten als übliche Sachzuwendungen einzustufen sind und nur auf solche Zuwendungen die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 zur Anwendung gelangen kann. Die Berufungswerberin…