…verbunden ist, steht dies einer eigenständigen umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung als Beförderungsleistung nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung entgegen. Im gegenständlichen Streitfall bezeichnen das Reservierungsformular und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Leistungsgegenstände die "Miete mit Chauffeur" bzw. die "Anmietung von Limousinen, Beförderung und sonstige Nebenleistungen". Die Beförderung…
…b) UStG wegen des Widerspruchs zu den Vorgaben der 6. MwSt-RL unanwendbar ist und daher keine Besteuerung in Österreich erfolgen kann. Nach der genannten Entscheidung soll die Vermietung von Beförderungsmitteln nach der 6. MwSt-RL "endgültig" am Ort der festen Niederlassung des Vermieters besteuert…
…von Beförderungsmitteln eingetragen. Der Empfänger des Tabakfeinschnitts ist nicht bekannt. Auch sonst ergeben sich aus den Akten des Verwaltungsverfahrens weder ein Beförderer noch ein Empfänger des Tabakfeinschnitts. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel kann nicht gesichert davon ausgegangen werden, dass der Tabakfeinschnitt von…
…von Beförderungsmitteln eingetragen. Der Empfänger des Tabakfeinschnitts ist nicht bekannt. Auch sonst ergeben sich aus den Akten des Verwaltungsverfahrens weder ein Beförderer noch ein Empfänger des Tabakfeinschnitts. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel kann nicht gesichert davon ausgegangen werden, dass der Tabakfeinschnitt von…
…ob eine sonstige Leistung, eine Berförderungsleistung oder die kurzfristige Anmietung eines Schiffs vorliege. Der Leistungsort bestimmt sich bei der kurzfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln danach, wo das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird, das heißt wo sich das Beförderungsmittel befindet, wenn der Leistungsempfänger tatsächlich…
…09.2003 ausgesprochen, dass § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG 1994 in der ursprünglichen Fassung des BGBl 1995/21 richtlinienwidrig ist. Die Vermietung von Beförderungsmitteln soll nach der 6. MwSt-Richtlinie "endgültig" am Ort der festen Niederlassung des Vermieters besteuert werden. Nach den…
…nehmen für Beförderungsmittel zu eigenem Gebrauch, die im Rahmen eines schriftlichen Vertrages gelegentlich gemietet werden. Laut Aktenlage liegt eine derartige Anmietung im Rahmen eines schriftlichen Vertrages nicht vor. Gemäß Art. 561 Abs.1 ZK-DVO wurde die vollständige Befreiung von Beförderungsmittel bewilligt, wenn Beförderungsmittel im…
…Abs 7 der 6. MwSt-Richtline § 1 Abs 1 Zi 2 lit d UStG 1994 ergänzt hat. Nach der genannten Entscheidung soll die Vermietung von Beförderungsmittel nach der 6. MwST-Richtlinie "endgültig" am Ort der festen Niederlassung des Vermieters besteuert werden. Nach den Wertungen der…
…Ausland die in der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 angeführten Vorleistungen (unter anderem die Anmietung von Pkw) in Anspruch nehmen und im Ausland die darauf entfallende ausländische Vorsteuer abziehen können, mit österreichischer Umsatzsteuer belastet werden. Damit solle eine Gleichstellung mit jenen…
…Vermietung von Baumaschinen ist ein eigener Gewerbeschein zwingend erforderlich, auch wenn das Unternehmen diese Vermietung mit anderen Leistungen anbietet. Es erscheint daher nicht logisch die rechtliche Grundlage des mitvermieteten Transportfahrzeuges für den Baumaschinentransport nicht als Vermietung eines Transportfahrzeuges zu bezeichnen. Die Vermietung von Beförderungsmittel ist…
…österreichische Unternehmer, die im Ausland die in der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 UStG 1994 angeführten Vorleistungen (unter anderem die Anmietung von Pkw) in Anspruch nehmen und im Ausland die darauf entfallende ausländische Vorsteuer abziehen können, mit österreichischer Umsatzsteuer belastet werden. Damit solle…
…232 (hier: Artikel 232 Absatz 1 Buchstabe b ZK-DVO - Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für in Artikel 718 bis 725 genannte Beförderungsmittel) von den in diesem Zeitpunkt anzuwendenden Rechtsgrundlagen auszugehen. Artikel 719 ZK-DVO regelt in welchen Fällen die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zu privatem…
…im Sinne des § 16 Abs 1 EStG dar. Deren steuerliche Berücksichtigung wird allerdings durch den Gesetzgeber auf bestimmte, von der Art des Beförderungsmittel und der Entfernung abhängige Pauschalbeträge beschränkt (§ 16 Abs 1 Z 6 EStG). Darüberhinausgehenden Kosten für diese Fahrten ist durch § 20 Abs 1…
…vollständig und wahrheitsgemäß sein. Das Zollrecht enthält dazu u.a. folgende Bestimmungen: Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für diejenigen im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel gemäß Art. 558 Abs.1 ZK-DVO bewilligt…
…der Firma Bu seien von S. B. unterzeichnet worden. Über die Vorgangsweise bei der Anmietung der LKW durch die Firma IO bzw. durch die Firma SA wurde der Disponent der Firma Bu als Zeuge vernommen. Dieser identifizierte u. a. S. B. als Anmieter von Fahrzeugen…
…genannte Bestimmung keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden. Vielmehr ist in unmittelbarer Anwendung der 6. MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Wien, am 13. Jänner 2010
…der Anmietung im Ausland hintanhalten. Ab 29. März 2003 (BGBl I 2003/10) wurde diese Bestimmung inhaltlich unverändert lediglich insofern ergänzt, als sie nur auf Umsätze anzuwenden ist, die vor dem 1. Jänner 2006 ausgeführt werden. (Ab 1. Jänner 2004 war dieser Eigenverbrauchstatbestand inhaltsgleich von…
…ist in unmittelbarer Anwendung der 6. MwSt-Richtlinie die Besteuerung des wirtschaftlichen Vorgangs Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig (abgesehen von eventuell späteren Korrekturen) abgeschlossen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben werden wie folgt ermittelt: Ermittlung der steuerpflichtigen…
…8) Herr G. M. mangels Anleitung zu einer anderen Vorgangsweise das Versandverfahren eröffnet habe, der Laderaum verschlossen und zollamtlich plombiert worden sei. Der türkische Frächter sei in der Folge zur Firma B. gefahren. Dort sei die Ware von Herrn W. Z. in Vertretung der B…
…können, sodass eine Voraussetzung für die Durchführung einer Kabotagefahrt iSd Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes nicht vorgelegen seien. Dadurch sei gegen das Zollrecht der Gemeinschaft, nämlich gegen die Zollbegünstigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln, verstoßen worden und objektiv die Zollschuld gem. Art.204 Abs.1 Zollkodex entstanden…