…Vorstrafen auf,] sind [jedoch in finanzstrafrechtlicher Hinsicht] unbescholten. Am [15. Jänner 1995] gründeten die beiden Beschuldigten die E & B GmbH, ein Ankündigungsunternehmen mit dem Sitz in S. Mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 15. September 1998 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet…
…für deren Wirksamkeit nicht einmal erforderlich, dass sie dem Selbstanzeiger auch bekannt sei, was gegenständlich sogar der Fall wäre. Die telefonische Ankündigung habe sich gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehen Verdächtigen, nämlich gegen den Beschuldigten gerichtet. Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit…
…fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Oktober 2007, in welcher Folgendes ausgeführt werde: Nach telefonischer Ankündigung der Betriebsprüfung seien zeitgerecht vor Prüfungsbeginn die fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen nachgereicht worden und der fällige Betrag unverzüglich entrichtet worden. Die Behörde habe im Einleitungsbescheid festgehalten, dass die Selbstanzeige bei Prüfungsbeginn…
…der Betrieb in der Folge wieder eingestellt werden müssen. Wie aus der Beilage zur Einkommensteuererklärung ersichtlich wäre, entfalle vom Gesamtverlust von 1.038.416,-- S auf das Ankündigungsunternehmen der Betrag von 799.509,-- S, während auf die Werbeagentur der Betrag von 238.907,-- S entfalle…
…Betrag einer steuerfrei zu stellenden Tiefkühlzulage ausgewiesen. Im Einkommensteuerbescheid 2003 vom 26.3.2004 blieb die begehrte steuerfreie Tiefkühlzulage im Umfang von € 93,51 unberücksichtigt. Der Bescheid enthielt dazu keine ausdrückliche Begründung und auch keine Ankündigung, dass noch eine Begründung zum Bescheid ergehen werde…
…der Betriebsprüfung ist dazu lediglich zu ersehen, dass die Prüferin am 7. September 2006 die Prüfung telefonisch beim Steuerberater angekündigt hat. Die Ausführungen beschränken sich dabei auf die allgemeine Ankündigung der Prüfung und einer Terminvereinbarung, erklären jedoch weder, ob auch eine Prüfung nach § 99 Abs…
…eine Verjährungsfrist von vier Jahren für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten festlegt, von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar? 2) Ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber den betroffenen Verantwortlichen eines Unternehmens eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung, die die Verjährungsfrist von vier Jahren des Art. 3 Abs…
…1 UA 3 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 so auszulegen ist, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 UA 1 dieser Verordnung unterbricht…
…eine Verjährungsfrist von vier Jahren für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten festlegt, von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar? 2) Ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber den betroffenen Verantwortlichen eines Unternehmens eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung, die die Verjährungsfrist von vier Jahren des Art. 3 Abs…
…1 UA 3 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 so auszulegen ist, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 UA 1 dieser Verordnung unterbricht…
…eine Verjährungsfrist von vier Jahren für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten festlegt, von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar? 2) Ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber den betroffenen Verantwortlichen eines Unternehmens eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung, die die Verjährungsfrist von vier Jahren des Art. 3 Abs…
…1 UA 3 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 so auszulegen ist, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 UA 1 dieser Verordnung unterbricht…
…eine Verjährungsfrist von vier Jahren für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten festlegt, von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar? 2) Ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber den betroffenen Verantwortlichen eines Unternehmens eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung, die die Verjährungsfrist von vier Jahren des Art. 3 Abs…
…1 UA 3 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 so auszulegen ist, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 UA 1 dieser Verordnung unterbricht…
…eine Verjährungsfrist von vier Jahren für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten festlegt, von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar? 2) Ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber den betroffenen Verantwortlichen eines Unternehmens eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung, die die Verjährungsfrist von vier Jahren des Art. 3 Abs…
…1 UA 3 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 so auszulegen ist, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 UA 1 dieser Verordnung unterbricht…
…eine Verjährungsfrist von vier Jahren für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten festlegt, von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar? 2) Ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber den betroffenen Verantwortlichen eines Unternehmens eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung, die die Verjährungsfrist von vier Jahren des Art. 3 Abs…
…1 UA 3 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 so auszulegen ist, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 UA 1 dieser Verordnung unterbricht…
…eine Verjährungsfrist von vier Jahren für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten festlegt, von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar? 2) Ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber den betroffenen Verantwortlichen eines Unternehmens eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung, die die Verjährungsfrist von vier Jahren des Art. 3 Abs…
…1 UA 3 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 so auszulegen ist, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung/Zoll gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 UA 1 dieser Verordnung unterbricht…