…In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass auf Gesellschafterzuschüsse die Befreiung nach § 6b KStG keine Anwendung finde. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass der Vorgang unter die Befreiung gemäß Art XXII § 2 BGBl. 818/93 falle. X habe sich in der Rahmenvereinbarung an…
…zu akzeptieren. Die nachfolgende Tabelle basiert auf den Teilern, die aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Tabelle in Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, Anhang XXII, 320 ff entnommen wurden, und beginnt deshalb erst mit einem Liegenschaftszins von 1,5%. Diese Berechnung klammert zwar die Frage eines verlorenen Bauaufwandes aus…
…Tabelle in Punkt 2.4.2), wird sichtbar, dass der Nutzungsvorteil einem Liegenschaftszins von etwas über 4% entspricht. Diese Berechnung klammert die Tatsache des verlorenen Bauaufwandes aus und basiert auf einem Teiler, der der Vervielfältigertabelle in Anhang XXII von Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 320 ff entnommen wurde.
…Luftkissenfahrzeuge, die sich im gleichen Maße über festem Boden und über dem Wasser fortbewegen, seien im Sinne der Anmerkung 5 zu Abschnitt XVII (Beförderungsmittel) der Kombinierten Nomenklatur in das Kapitel 87 einzureihen. Die Einreihung des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges in die Unterposition 87032110 der Kombinierten Nomenklatur sei…
…einreisenden Schülern und Studenten zu deren persönlichem Gebrauch während der Studienzeit abgabenfrei belassen würden. Darüber hinaus erfasse der Generaltatbestand des Art.59a des Titels XXII der erwähnten Zollbefreiungs-VO sämtliche Ausrüstungsgegenstände, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz…
…75% des Gesamtbetrages, der die Obergrenze nicht überschreiten dürfe. Die Förderung diene im Wesentlichen dazu, Wissen und Systeme für die Erstausbildung von jungen Erwachsenen zu entwickeln. (Beispiel: TCEU - Vereinheitlichung von Analysemethoden und Darstellung eines chemischen Vokabulars anhand dieser Methoden in Deutsch, Englisch, Portugiesisch, Niederländisch, Finnisch…
…die unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit sind. In dem am 24.3.2006 ausgefertigten Einkommensteuerbescheid 2005 wurde die Einkommensteuer wie folgt berechnet: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Übermittelte Lohnzettel laut Anhang Bezugsauszahlende Stelle: B stpfl. Bezüge (245): 6.812,98 € | 6.812,98 € |…
…das Antwortschreiben der Bw wurden in Kopie an das Finanzamt weitergeleitet, damit die Informationen gegebenenfalls bei der Erlassung neuerlicher Bescheide berücksichtigt werden können. In einem Anhang wurde dem Finanzamt überdies seitens des Referenten mitgeteilt, dass sich selbst aus den Angaben der Bw in der Vorhaltsbeantwortung…
…abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Aus den vom Finanzamt Gänserndorf Mistelbach im Anhang zum Vorlagebericht vorgelegten Akten sowie aus dem Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung ergibt sich: Am 1…
…folgenden Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999: | "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | Übermittelte Lohnzettel laut Anhang | | | Bezugsauszahlende Stelle | steuerpfl. Bezüge (245) | | PVANG | 9.912 S | 9.912 S | Einkünfte aus Kapitalvermögen | | 35…
…einem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 90 Minuten, also mehr als dreimal so lange als die Fahrzeit mit dem Auto. Mit Schreiben vom 8. Mai 2012 samt Anhang (ÖBB Fahrplan, Busfahrplan, Auflistung frühester Verbindung) bestätigte die Arbeitgeberin der Bw., dass das Unternehmen generell gleitende Arbeitszeit habe…
…aus selbständiger Arbeit1 | | | 1.218,04 | € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | | | Übermittelte Lohnzettel laut Anhang | | | | | Bezugsauszahlende Stelle | stpfl.Bezüge (245) | | | | J | 3.994,31 …
…ein Richter des Höchstgerichtes hat mein Ansinnen bestätigt. Nach reiflicher Überlegung, tiefer Überzeugung und der Fürsprache von ausgewählten Experten möchte ich den eingeschlagenen Weg fortsetzen .... Im Anhang befindet sich noch mein aktuelles "L 34". Dieses wurde auf Basis des vorliegenden Programmes und ohne persönlichen Einfluss…
…ua. betreffend das strittige Pendlerpauschale ersucht, seine Dienstzeiten im Jahr 2009 anhand des Arbeitszeiterfassungssystems seiner Arbeitgeberin (konkrete Darstellung seiner geleisteten Arbeitszeiten im Jahr 2009 samt Arbeitsbeginn- sowie Arbeitsendzeiten) nachzuweisen und für den Fall, dass gegenständlich kein entsprechendes Zeiterfassungssystem verwendet wurde, eine Bestätigung seiner Arbeitgeberin betreffend…
…# eine Krankenversicherungspolizze vom 30.9.2004 aktualisiert am 23.4.2007, # ein Mietvertrag samt Anhang (2 Garagenplätze) vom 24.3.2006 betreffend ein Geschäftslokal in Spanien. Alle Unterlagen wurden in spanischer Sprache ohne Übersetzung vorgelegt. Das Vollmachtsverhältnis mit der Anwaltskanzlei wurde am 05.07.2010…
…Parteien wurden sodann zu einem Erörterungstermin am 30. Oktober 2012 geladen. Als Anhang zu dieser Ladung erging an den Bw ein Fragenvorhalt. Da die darin gestellten Fragen und angeforderten Unterlagen beim Erörterungstermin geklärt und diskutiert werden sollen, werden sie in der Folge gemeinsam mit den…
…Gemäß Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hat ein Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt (vorbehaltlich der Bestimmungen in Anhang VI) für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob…
…2007 bis zum Jahresende war das Haus dabei nur vermietet. Eine Eigennutzung ergibt sich aus den Aufzeichnungen nicht. Bis dahin lässt sich die tatsächliche Nutzung allerdings mangels näherer Angaben der Berufungswerber nur vage anhand des Akteninhaltes rekonstruieren. Es existieren keine Grundaufzeichnungen (fortlaufende Aufzeichnung der Einnahmen…
…Im Vorblatt zu den Materialien werde einleitend darauf verwiesen, dass sich das "österreichisch norwegische DBA als revisionsbedürftig erwiesen" habe (vgl. 1211 der Beilagen XXII. GP). Zum Ziel der Revision werde ausgeführt: "Durch die Abkommensrevision soll vor allem im Bereich der Besteuerung von Konzerndividenden im Verhältnis…
…Abzugsfähig sind Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Beruf, der bisher noch nicht ausgeübt worden ist; es handelt sich also um vorweggenommene Werbungskosten (686 d.B.XXII. GP-AbgÄG 2004). Der Begriff "Umschulung" impliziert, dass nur Fälle eines angestrebten Berufswechsels (von der bisherigen Haupttätigkeit zu einer…