Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Zurückweisung der Berufung gegen den Umsatzsteuersteuerbescheid 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…
…156 FinStrG. Hier verkenne die Behörde die Thematik eines allenfalls ausstehenden Sachbeweises und verwechsle einen offenen/unerledigten Beweisantrag mit einem Behebungserfordernis für ein Formgebrechen. Da die eingebrachte Berufung sämtlichen Formerfordernissen entsprochen habe (insbesondere Erklärung über den Anfechtungsumfang, Anführen des angefochtenen Erkenntnisses, ein entsprechendes Sachvorbringen einschließlich…
…von Aussetzungszinsen werde zweckmäßiger- und wohl auch zutreffenderweise erst nach rechtskräftig erfolgter Erledigung der behängenden Berufungsverfahren abschließend zu entscheiden sein. Der Berufungswerber stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid im Anfechtungsumfang in Abänderung seines Inhaltes ersatzlos aufzuheben bzw. die festgesetzten Aussetzungszinsen mit € Null festzusetzen…
…erlassen und gilt daher - nach der dargestellten Rechtsprechung - jedenfalls bis 28. Juni 2011. b) Anfechtungsumfang: In der Berufung blieb die abweisende Erledigung hinsichtlich der Monate November 2005 bis März 2008 unbekämpft und wurde das Begehren insoweit eingeschränkt, als eine Gewährung der Familienbeihilfe nunmehr ab 23…
…die Berufung richtet (§ 250 Abs 1 lit a. BAO). Bei der Beurteilung des Anfechtungsumfanges einer Berufung kommt es im Zweifel auf den Inhalt und das daraus erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (VwGH 27.5.1987, 86/13/0193). Die Rechtsprechung geht dabei…
…will. Dieser Umstand ist offenbar in einer groben Verletzung der Ermittlungspflicht nach § 115 Abs 1 BAO begründet, sodass der gegenständliche Bescheid im Anfechtungsumfang nach § 289 Abs 1 BAO aufzuheben ist. 2. Bei ordnungsgemäßer Würdigung aller relevanten Umstände hätte die Abgabebehörde zum Schluss gelangen müssen, dass…
…ihn von weiteren Mehrfachantragstellungen und Urgenzen bereits rechtskräftig entschiedener Rechtsmittel abzuhalten. Zum Vorbringen im Vorlageantrag ist auszuführen, dass Anfechtungsumfang in diesem Verfahren lediglich die Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Mutwillensstrafe ist, die Hintergründe einer Pfändung und der Inhalt eines Abrechnungsbescheides sind nicht zu prüfen. Zur Abgabenart …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L.H., Adresse, vertreten durch die Rechtsanwaltspartnerschaft.X, vom 17. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. Mai 2002 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, ADR, vertreten durch Burger & Gruber Wirtschaftsprüfungsges.m.b.H., 1040 Wien, Brucknerstr. 8, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Jänner 2007 betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr.111.111/2006 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, A-Stadt, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2004 und 2005 sowie Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 und Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die beim Zollamt Innsbruck am 13. Jänner 2009 eingebrachte Beschwerde des RiS, Adresse1, vertreten durch Dr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, vom 9. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Irene König, vom 12. Mai…
Zu 19. führt die Bw. aus, das Depot diente zur Anschaffung eines Gemäldes W. für einen namentlich genannten Saarbrückner Kunden. Das Geschäft sei aber wegen Zweifel der Experten über die Echtheit nicht zustande gekommen. Dass es eine Bareinzahlung gegeben habe, sei dadurch erklärbar, dass Geschäftsvermittler…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des V Bw., Gde Y, X-Weg 34, vertreten durch die S & Co Wirtschaftstreuhand KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Gd X, A-Straße zz, vom 13. April 2011 bzw. vom 20. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der BfADR, vertreten durch Dr. Angelika Lener, Rechtsanwältin in 6800 Feldkirch, Dorfstraße…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Hannes Paulweber, gegen den Bescheid vom 20. Juni 2003 des Finanzamtes Innsbruck betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die vorgeschriebenen Gebühren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Lechner Linz Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Kommanditgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
Die Bw. hat nach Ergehen des Umsatzsteuerbescheides 2003 mit Schriftsatz vom 23. September 2006 dagegen Berufung erhoben. Das Berufungsschreiben ist als eine, die Berufung gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid 5/2003 ergänzende Eingabe zu werten, gilt die Berufung gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid doch bereits als gegen den Umsatzsteuerbescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stbr., vom 13. November 2002 gegen den Bescheid des FA, vertreten durch Vert.FA, vom 23. September 2002 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für Juli 2002 nach den von Amts wegen am 22. Februar…
Der Abzugspflicht von 22% unterliegen erst Kapitalerträge, die als Entgelt für die Überlassung von Kapital für die Zeit ab 1.1.1993 anzusehen sind. Bei Kapitalerträgen aus Einlagen, die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31…