…prozessrelevante Anbringen per E-Mail zu tätigen: Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…
…für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 114/2009 (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FonV 2006) Beide Verordnungen sehen die Einreichung von Anbringen per E-Mail nicht vor…
…dass ein Anbringen per E-Mail keine in der BAO vorgesehene Übertragungsmöglichkeit sei. Der Antrag (Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 13. September 2010?) sei dem Finanzamt auf einem zulässigen Weg zu übermitteln oder die Unterschrift auf dem beim Finanzamt liegenden Anbringen nachzuholen. Mit Telefax vom…
…für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 114/2009 (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FonV 2006) Beide Verordnungen sehen die Einreichung von Anbringen per Email nicht vor (vgl…
…zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. 5. 2007 führte das Finanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer für 2005 durch. Gegen diesen Bescheid langte beim Finanzamt per E-Mail am 16. 5. 2007 das Rechtsmittel der Berufung ein. In weiterer Folge wurde der bekämpfte Bescheid mit Berufungsvorentscheidung…
…kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil das Finanz-Online-System für die Übermittlung des streitgegenständlichen Anbringens ebenfalls nicht verwendet wurde. Eine mittels E-Mail eingebrachte Eingabe (im vorliegenden Fall ein als Einspruch bezeichneter Vorlageantrag) fällt damit weder in den Anwendungsbereich des § 85 Abs…
…Einbringen von Rechtsmittel per E-Mail gesetzlich nicht vorgesehen sei, im Postwege einzureichen sei. Am 26. April 2006 langte beim Finanzamt ein unterschriebener Ausdruck des E-Mails per Post ein. Über den Vorlageantrag wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von…
…Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Ein Telefax liegt dem Finanzamt nicht vor und wurde auch keine diesbezügliche Übermittlungsbestätigung seitens des Bw. vorgelegt. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 lässt sich die Zulässigkeit einer per E-Mail…
…Die "Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen" bezieht sich auf die Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall (Einbringung von Rechtsmitteln per E-Mail) nicht anwendbar. Aber auch auf die FinanzOnline-Verordnung 2006 …
…2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen unbeachtlich. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens ist keine in FinanzOnline zur Verfügung stehendende Funktion im Sinne des § 1 Abs. 2 FOnV 2006. Die Einbringung des Antrages per E-Mail war mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage unzulässig. Dem…
…E-Mail betreffend Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 mit 7.5.2011" bestätigt und dazu ausgeführt: "Informativ wird mitgeteilt, dass nach Ellinger (BAO, § 86a Anm 9) Anbringen, die auf einem für sie nicht zugelassenen Weg der Abgabenbehörde zugeleitet werden, als nicht eingebracht gelten. Eine per…
…Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 lässt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Vorlageantrages ebenfalls nicht ableiten, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen …
…Einbringen von Rechtsmittel per E-Mail gesetzlich nicht vorgesehen sei, im Postwege einzureichen sei. Am 26. April 2006 langte beim Finanzamt ein unterschriebener Ausdruck des E-Mails per Post ein. Über den Vorlageantrag wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von…
…streitgegenständlichen Anbringens ebenfalls nicht verwendet wurde. Eine mittels E-Mail eingebrachte Berufung fällt weder in den Anwendungsbereich des § 85 Abs. 1 und 2 BAO noch in den des § 86a Abs. 1 BAO. Damit handelt es sich bei der Übermittlung einer Berufung per E-Mail auch…
…Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 lässt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Vorlageantrages ebenfalls nicht ableiten, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen …
…die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 ergibt sich die Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Vorlageantrages ebenfalls nicht, weil diese Verordnung die automatisationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (…
…BAO festgestellt und unter Setzung einer Frist (28.12.2012) um Korrektur gebeten, wobei der Satz angefügt war: "Bei Versäumung dieser Frist gilt das Anbringen als zurückgenommen". Die Beantwortung langte am 4.1.2013 per E-Mail im Finanzamt ein. Wird einem Mängelbehebungsauftrag überhaupt nicht…
…Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates kann aus einer Kommunikation mit dem Finanzamt per E-Mail nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass Anbringen zur Geltendmachung von Rechten auch auf diesem Wege rechtswirksam eingebracht werden können. Dass das Finanzamt die Bw. aufgefordert habe, Berufungen mit Mail einzubringen…
…vgl. VwGH 20.6.1986, 84/17/0136). Die eingewendeten Grundsätze über die Einbringung per E-Mail würden für das Allgemeine Verwaltungsverfahren gelten. § 13 AVG regle ausdrücklich, dass Anbringen in jeder technischen Form eingebracht werden könnten, die die Behörde zu empfangen in der Lage sei…
…von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aus der FinanzOnline-Verordnung 2006 ergibt sich die Zulässigkeit einer per E-Mail eingebrachten Zurücknahme der Berufung ebenfalls nicht, weil diese Verordnung die automatisationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen…