…b, j u. k) des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 in der ab 1. Juli 2011 geltenden Fassung (Altersgrenze 24. Lebensjahr) ab. Die Bw. erhob gegen den Abweisungsbescheid Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, der Sohn habe sein Studium im Jahr 2008 begonnen und werde das…
…Lebensjahr vollendet wurde. Aus den Materialien zum Budgetbegleitgesetz 2011 geht hervor, dass die Herabsetzung der allgemeinen Altersgrenze für Familienbeihilfe auf das vollendete 24. Lebensjahr im Zusammenhang mit der Einführung des Bachelorstudiums und der dadurch bedingten kürzeren Mindeststudiendauer und früheren Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit zu sehen ist…
…bzw. absolviert haben und für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert…
…Vorhandensein der drei Voraussetzungen gebunden. Die Tochter hat im Jahre 2010 das Bachelorstudium mit Auszeichnung abgeschlossen. Schon aus diesem Grunde steht der Bw kein über die Altersgrenze der Vollendung des 24. Lebensjahres hinausgehender Anspruch auf Familienbeihilfe zu. Dazu folgende Literaturmeinungen: Lenneis verweist im Kommentar zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., W.,H-Straße, vom 8. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 betreffend Familienbeihilfe ab Jänner 2010 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im…
…vom 16. Juni 2011, G 6/11, ausführlich begründend ausgeführt, dass durch die Herabsetzung der Altersgrenzen für die Gewährung der Familienbeihilfe keine Verfassungswidrigkeit und auch kein Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz bewirkt wird. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 16. August 2012
…Juni 2011, G 6/11, hingewiesen werden, in dem der Gerichtshof wohl begründet ausgeführt hat, weshalb keine Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Altersgrenzen für die Gewährung der Familienbeihilfe vorliegt. Die Berufung musste daher, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abgewiesen werden. Graz, am 20. Februar 2012
…Juni 2011, G 6/11, hingewiesen werden, in dem der Gerichtshof wohl begründet ausgeführt hat, weshalb keine Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Altersgrenzen für die Gewährung der Familienbeihilfe vorliegt. Die Berufung musste daher, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abgewiesen werden. Graz, am 20. Februar 2012
…bzw. absolviert haben und für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. August 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Juli 2007, betreffend die Abweisung seines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. Juni 2007, entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des [Berufungswerbers], [Wohnort], [Straße], vom 20. April 2012 gegen den Bescheid des [FA] vom 15. März 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe ab 1. Dezember 2011 entschieden: Die Berufung wird als…
…Wesentlichen auf eine geäußerte Rechtsansicht des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, Abteilung V/1, und kommt zu dem Schluss, dass eine Anhebung der Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gemäß § 2 Abs. 1 lit…
…Antragstellerin in einem EU-Mitgliedstaat arbeitet und wohnt, das Kind allerdings in Österreich lebt und im Beschäftigungsland der Antragstellerin nach dem Recht dieses Mitgliedstaats kein Anspruch auf Familienbeihilfe wegen des Überschreitens der Altersgrenze besteht. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der…
…das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Die Altersgrenze, bis zu der maximal Familienbeihilfe gewährt wird, liegt…
…um Gewährung (Verlängerung) der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2012 angesucht, nachdem vom Finanzamt wegen Erreichens der Altersgrenze (24. Lebensjahr) die Ausbezahlung der Familienbeihilfe mit Ablauf September 2012 eingestellt worden war. Laut beigelegter Aufstellung und im Akt erliegender Bestätigung habe die Tochter an Schuljahren 4 Klassen…
…BGBl. I vom 30.12.2010, Nr. 111, Art. 135 ist mit Wirksamkeit 1.7.2011 die Altersgrenze vom 26. Lebensjahr auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt worden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, allerdings nur wenn folgende 3…
…der Änderung im FLAG 1967, BGBI I vom 30.12.2010, Nr 111, Art. 135 ist mit Wirksamkeit 1.7.2011 die Altersgrenze vom 26. Lebensjahr auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt worden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich…
…9. Juni 2011 wurde der Antrag der Frau MP (im Folgenden kurz Bw) auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Juli 2011 für ihren Sohn Ch, mit der Begründung abgewiesen, dass mit Budgetbegleitgesetz 2011 die Altersgrenze gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 mit Wirkung ab 1. Juli…
…gegeben wäre. Der Abschluss fände voraussichtlich vor Erreichung dieser Altersgrenze statt. Mit Bescheid vom 27.4.2012 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Mit Schreiben vom 9.5.2012 legte die Bw das Rechtmittel der Berufung ein und führte ergänzend aus, dass die…
…Auf Grund der durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, erfolgten Herabsetzung der Altersgrenzen für den Bezug der Familienbeihilfe wurde die Beihilfenbezieherin darüber informiert, dass der Zeitraum des Familienbeihilfenbezuges für ihre volljährige Tochter nur mehr bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres neu befristet wurde…