RIS AI
323 Treffer1610 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1089-W/13Herabsetzung der Altersgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2013

…b, j u. k) des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 in der ab 1. Juli 2011 geltenden Fassung (Altersgrenze 24. Lebensjahr) ab. Die Bw. erhob gegen den Abweisungsbescheid Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, der Sohn habe sein Studium im Jahr 2008 begonnen und werde das…

UFSG RV/0480-G/12Herabsetzung der Altersgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2013

…Lebensjahr vollendet wurde. Aus den Materialien zum Budgetbegleitgesetz 2011 geht hervor, dass die Herabsetzung der allgemeinen Altersgrenze für Familienbeihilfe auf das vollendete 24. Lebensjahr im Zusammenhang mit der Einführung des Bachelorstudiums und der dadurch bedingten kürzeren Mindeststudiendauer und früheren Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit zu sehen ist…

UFSG RV/0437-G/11Herabsetzung der Altersgrenze für den FB-Anspruch (Budgetbegleitgesetz 2011)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2012

…bzw. absolviert haben und für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert…

UFSS RV/0521-S/11Ausnahme von der Altersgrenze des vollendeten 24. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2011

…Vorhandensein der drei Voraussetzungen gebunden. Die Tochter hat im Jahre 2010 das Bachelorstudium mit Auszeichnung abgeschlossen. Schon aus diesem Grunde steht der Bw kein über die Altersgrenze der Vollendung des 24. Lebensjahres hinausgehender Anspruch auf Familienbeihilfe zu. Dazu folgende Literaturmeinungen: Lenneis verweist im Kommentar zum…

UFSW RV/3093-W/10Abwarten der Erreichung einer bestimmten Altersgrenze ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., W.,H-Straße, vom 8. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 betreffend Familienbeihilfe ab Jänner 2010 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im…

UFSK RV/0415-K/11Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe nach 25. Lebensjahr bei vorher abgeleisteten Zivildienst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…vom 16. Juni 2011, G 6/11, ausführlich begründend ausgeführt, dass durch die Herabsetzung der Altersgrenzen für die Gewährung der Familienbeihilfe keine Verfassungswidrigkeit und auch kein Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz bewirkt wird. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 16. August 2012

UFSG RV/0923-G/11Keine Verlängerung des Beihilfenbezugs über das 24. Lebensjahr hinaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012

…Juni 2011, G 6/11, hingewiesen werden, in dem der Gerichtshof wohl begründet ausgeführt hat, weshalb keine Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Altersgrenzen für die Gewährung der Familienbeihilfe vorliegt. Die Berufung musste daher, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abgewiesen werden. Graz, am 20. Februar 2012

UFSG RV/0553-G/11Vollendung des 25. Lebensjahres und Familienbeihilfenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012

…Juni 2011, G 6/11, hingewiesen werden, in dem der Gerichtshof wohl begründet ausgeführt hat, weshalb keine Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Altersgrenzen für die Gewährung der Familienbeihilfe vorliegt. Die Berufung musste daher, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abgewiesen werden. Graz, am 20. Februar 2012

UFSG RV/0411-G/11Bachelorstudium ist ein eigenständiges Studium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…bzw. absolviert haben und für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert…

UFSG RV/0013-G/08Familienbeihilfe kann nur bei Selbsterhaltungsunfähigkeit über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. August 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Juli 2007, betreffend die Abweisung seines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. Juni 2007, entschieden: Die Berufung wird…

UFSI RV/0618-I/12Familienbeihilfe im Eigenbezug - Vorliegen der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des [Berufungswerbers], [Wohnort], [Straße], vom 20. April 2012 gegen den Bescheid des [FA] vom 15. März 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe ab 1. Dezember 2011 entschieden: Die Berufung wird als…

UFSK RV/0487-K/06Auch eine verkürzte Zivildienstableistung vermag im Einzelfall ein Tatbestandselement darzustellen, welches die Verlängerung des Familienbeihilfenanspruch über das 26. Lebensjahr hinaus rechtfertigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…Wesentlichen auf eine geäußerte Rechtsansicht des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, Abteilung V/1, und kommt zu dem Schluss, dass eine Anhebung der Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gemäß § 2 Abs. 1 lit…

UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…Antragstellerin in einem EU-Mitgliedstaat arbeitet und wohnt, das Kind allerdings in Österreich lebt und im Beschäftigungsland der Antragstellerin nach dem Recht dieses Mitgliedstaats kein Anspruch auf Familienbeihilfe wegen des Überschreitens der Altersgrenze besteht. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der…

UFSS RV/0425-S/13Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Die Altersgrenze, bis zu der maximal Familienbeihilfe gewährt wird, liegt…

UFSI RV/0149-I/13Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung 24. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

…um Gewährung (Verlängerung) der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2012 angesucht, nachdem vom Finanzamt wegen Erreichens der Altersgrenze (24. Lebensjahr) die Ausbezahlung der Familienbeihilfe mit Ablauf September 2012 eingestellt worden war. Laut beigelegter Aufstellung und im Akt erliegender Bestätigung habe die Tochter an Schuljahren 4 Klassen…

UFSL RV/0956-L/11"Langes Studium" - Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2012

…BGBl. I vom 30.12.2010, Nr. 111, Art. 135 ist mit Wirksamkeit 1.7.2011 die Altersgrenze vom 26. Lebensjahr auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt worden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, allerdings nur wenn folgende 3…

UFSL RV/0930-L/11Familienbeihilfe, wenn "langes" Studium nach dem Kalenderjahr, in dem die Studierende das 19. Lebensjahr vollendete, begonnen wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…der Änderung im FLAG 1967, BGBI I vom 30.12.2010, Nr 111, Art. 135 ist mit Wirksamkeit 1.7.2011 die Altersgrenze vom 26. Lebensjahr auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt worden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich…

UFSW RV/0294-W/12Anspruchsdauer für Auslandsstudium nach Budgetbegleitgesetz 2011;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2012

…9. Juni 2011 wurde der Antrag der Frau MP (im Folgenden kurz Bw) auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Juli 2011 für ihren Sohn Ch, mit der Begründung abgewiesen, dass mit Budgetbegleitgesetz 2011 die Altersgrenze gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 mit Wirkung ab 1. Juli…

UFSS RV/0216-S/12Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres; Ableistung eines freiwilligen Sozialjahres; Verlängerungstatbestand?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2012

…gegeben wäre. Der Abschluss fände voraussichtlich vor Erreichung dieser Altersgrenze statt. Mit Bescheid vom 27.4.2012 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Mit Schreiben vom 9.5.2012 legte die Bw das Rechtmittel der Berufung ein und führte ergänzend aus, dass die…

UFSI RV/0429-I/11Bescheid über den Familienbeihilfenanspruch zu einem weit in der Zukunft liegenden Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…Auf Grund der durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, erfolgten Herabsetzung der Altersgrenzen für den Bezug der Familienbeihilfe wurde die Beihilfenbezieherin darüber informiert, dass der Zeitraum des Familienbeihilfenbezuges für ihre volljährige Tochter nur mehr bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres neu befristet wurde…