…Der Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage sei von den Bw. bereits als Eigentümer der Stammliegenschaften entrichtet worden. Da die Grundflächen der W-Alpe samt den darauf befindlichen Almen den Stammliegenschaften der Bw. als Weide für den jährlich aufgetriebenen Viehbestand dienten, stehe die W-Alpe in einem so…
…Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Werden Einkünfte auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann gilt für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb § 30 Abs 9 bis 11 des Bewertungsgesetzes…
…C*** und M***. (teils A***) | Weitere Fahrten bezogen sich auf die Beförderung von Hotelgästen zum Nachtschifahren sowie zu anderen Gelegenheiten. | Die Hotelgäste wurden zum Nachtschifahren, auf Almen (z.B. **-Alm) ... gebracht. | Ich habe weiters Taxifahrten für Beherbergungsgäste zur Abholung vom Bahnhof B…
…Grundförderung 2.1.1 Förderungsgegenstand: Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfurche (Acker- und Spezialkulturen, Grünland ohne Almen) des Betriebes nach Maßgabe nachstehender Voraussetzungen. 2.1.2 Förderungsvoraussetzungen: -1 Bewirtschaftung der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes -2 max. 2,0 GVE/ha LN (Ackerfläche + Grünland ohne Almflächen + Spezialkulturen…
…auch Berufungsvorentscheidung vom 23. Dezember 2002, siehe oben). Sie ist Eigentümerin (EZ 1 KG RATXY ) zweier Almen mit Weideflächen (RATXYer Alm und RATXYer RIEUOalm), Eigentümerin von bewaldeten Grundstücken und Eigentümerin von Grundstücken im Tal oder in Talnähe, die zum Teil landwirtschaftlich nutzbar sind (RUHZI- Weide…
…auch Berufungsvorentscheidung vom 23. Dezember 2002, siehe oben). Sie ist Eigentümerin (EZ 1 KG RAX ) zweier Almen mit Weideflächen (RAXer Alm und RAXer RLXalm), Eigentümerin von bewaldeten Grundstücken und Eigentümerin von Grundstücken im Tal oder in Talnähe, die zum Teil landwirtschaftlich nutzbar sind (RUX- Weide…
…Forstwirtschaft: 1. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Werden Einkünfte auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann gilt für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb § 30 Abs. 9 bis 11…
…Eine weitere wesentliche Änderung erfolgte im Jahre 1929. In den 1925 und 1929 geänderten Bewirtschaftungsvorschriften wird insbesondere geregelt, wieviel Stück Vieh welcher Gattung pro Anteilsrecht in jedem Jahr auf die Almen der Bw. getrieben werden darf, wie viel Holz welcher Gattung pro Jahr geschlägert werden…
…Eine weitere wesentliche Änderung erfolgte im Jahre 1929. In den 1925 und 1929 geänderten Bewirtschaftungsvorschriften wird insbesondere geregelt, wieviel Stück Vieh welcher Gattung pro Anteilsrecht in jedem Jahr auf die Almen der Bw. getrieben werden darf, wie viel Holz welcher Gattung pro Jahr geschlägert werden…
…Die eigenen Pferde seien in diesem Zeitraum nicht in der Hofstelle, sondern als Weidevieh auf fremden Almen eingestellt gewesen. Einschränkungen gegenüber einem Gewerbebetrieb seien die reduzierten Öffnungszeiten von 200 Tagen im Jahr (tatsächlich würde an 170 Tagen offen gehalten) sowie die Sperrstunde bereits um 22…