…geschaffen. Mit dem EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, entfiel das Aktivierungswahlrecht und es verblieben nur die nach altem Recht vorgesehenen Forschungsfreibeträge für die Entwicklung und Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen. Aus den Erläuterungen zu § 4 Abs. 4 EStG 1988, 621 der Beilagen NR 17. GP…
…Straube (HGB, 2. Band Rechnungslegung, § 203 Rz 31 mwN) sei aber bei kreditfinanzierten Anzahlungen oder Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Anschaffungen von Neuanlagen mit längerer Bauzeit von einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht auszugehen. Wenn dieses Wahlrecht bezüglich der Fremdkapitalzinsen, die als Gemeinkosten verrechnet werden, handelsrechtlich genützt werde, sei…
…4 UGB, dass das Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung eines Gegenstandes verwendet wird und dass die Zinsen auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Dieses Aktivierungswahlrecht ist nicht auf Anschaffungskosten übertragbar, in deren Rahmen Fremdfinanzierungskosten nicht zu den Anschaffungskosten zählen. Wie bereits auch oben ausgeführt wurde…
…Aktivierung von Fremdkapitalzinsen ist grundsätzlich unzulässig (Aktivierungsverbot). Ausnahmsweise ist im Falle von kreditfinanzierten Anzahlungen oder Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Neuanlagen mit längerer Bauzeit von einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht der bis zum Anschaffungszeitpunkt anfallenden Zinsen auszugehen. Eine Abzinsung einer Verbindlichkeit im Zusammenhalt mit der…
…da die Gewinnkomponente abgezogen worden war, und bei langfristigen Fertigungen im Umlaufvermögen auch ein Aktivierungswahlrecht für die Verwaltungsgemeinkosten besteht. Verdeckte Ausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft zu Unrecht vermindern und ihre Wurzel in…
…werden, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Damit wird bei einem entgeltlichen Erwerb eines Betriebes ein Aktivierungswahlrecht eingeräumt. Diese Regelung knüpft an die entgeltliche Übernahme eines Betriebes an. Hier…
…einer Verbindlichkeit für den Wertansatz maßgeblich sein soll, sind angesichts der Bestimmung des § 198 Abs 7 HGB (Aktivierungswahlrecht für das Damnum) nicht zutreffend (bei der Nullkuponanleihe wird die Möglichkeit der Aktivierung des Unterschiedsbetrages zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag von der hL abgelehnt, vgl Nowotny/M. Tichy…
…einer Verbindlichkeit für den Wertansatz maßgeblich sein soll, sind angesichts der Bestimmung des § 198 Abs 7 HGB (Aktivierungswahlrecht für das Damnum) nicht zutreffend (bei der Nullkuponanleihe wird die Möglichkeit der Aktivierung des Unterschiedsbetrages zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag von der hL abgelehnt, vgl Nowotny/M. Tichy…
…einer Verbindlichkeit für den Wertansatz maßgeblich sein soll, sind angesichts der Bestimmung des § 198 Abs 7 HGB (Aktivierungswahlrecht für das Damnum) nicht zutreffend (bei der Nullkuponanleihe wird die Möglichkeit der Aktivierung des Unterschiedsbetrages zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag von der hL abgelehnt, vgl Nowotny/M. Tichy…
…Marktstudien): Es handelt sich um Kosten der Ingangsetzung für die die Ausübung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechtes auch für die steuerliche Erfolgsermittlung maßgeblich ist und welches im konkreten Fall nicht genutzt wurde...." Im Feststellungsbescheid 1998 wurden die erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit…
…Im Erkenntnis vom 10.12.1985, 85/14/0078 habe der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass das Disagio kein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut darstellen würde, weil das Aktivierungswahlrecht gemäß § 198 Abs. 7 HGB zwingend den Charakter eines Wirtschaftsgutes ausschließe. Demnach würde es sich beim Disagio bloß um einen…
…zu § 4 Abs. 4 wird u.a. ausgeführt: Das bisher in der Z 4 vorgesehene Aktivierungswahlrecht für die Entwicklung, Verbesserung und Sicherung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen konnte im Hinblick auf die Einführung eines Aktivierungsverbotes für nicht entgeltlich erworbene unkörperliche Wirtschaftsgüter entfallen (siehe Erläuterungen zu § 4 Abs…