…seien Fremdkapitaleinzelkosten nach dem Wortlaut und der Systematik des § 203 HGB zwingend zu aktivieren. Diesem Aktivierungsgebot würden auch keine zwingenden steuerrechtlichen Aktivierungsverbote entgegen stehen, weshalb aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzipes auch steuerlich eine Aktivierung zu erfolgen habe. Da die in Rede stehenden Finanzierungskosten den erworbenen Wirtschaftsgütern unmittelbar…
…Gleiches soll gelten, wenn der Käufer die Finanzierungskosten des Verkäufers ersetzt. Das Aktivierungsverbot bezieht sich somit nur auf eigene Finanzierungskosten. Die auf die Zeit nach der Lieferung entfallenden Zinsen gehören keinesfalls zu den Anschaffungskosten (VwGH 13.5.1986, 83/14/0089). Selbst im Fall einer…
…Bei der von der Betriebsprüfung erstellten Berechnung der Bewertungsreserve sei zu entnehmen, dass die Personalkosten hier ein weiteres Mal berücksichtigt worden seien. Aufgrund des Aktivierungsverbotes der Personalkosten sei die Bewertungsreserve wie folgt neu zu berechnen: Die Bw. habe die Gesamtkosten des Projektes i.H.v…
…auch gar nicht. Das von der Bw. ins Treffen geführte von der CLT selbst geschaffene Know-how (Patentrechte), das auf Grund des Aktivierungsverbotes nicht in die Bilanz einging, vermag an dieser Betrachtung nichts zu ändern. Dieses Know-how bestand nach der in der mündlichen Berufungsverhandlung…
…dass bei der Wahl einer "sale and lease back" - Konstruktion mit unüblichen Vertragsbedingungen zur Lukrierung von Steuervorteilen (etwa wegen des Aktivierungsverbotes für unkörperliche Wirtschaftsgüter) Missbrauch vorliegen könne. Für den gegenständlichen Fall werde festgehalten, dass der Kaufpreis von 3,600.000 S brutto nicht bezahlt wurde…
…die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur darin findet, Steuer zu vermeiden. Bei Konstruktionen mit unüblichen Vertragsbedingungen zur Lukrierung von Steuervorteilen (etwa wegen des Aktivierungsverbotes für unkörperliche Wirtschaftsgüter) könne jedoch Missbrauch vorliegen. Die Bw. bringt vor…
…Abs. 4 wird u.a. ausgeführt: Das bisher in der Z 4 vorgesehene Aktivierungswahlrecht für die Entwicklung, Verbesserung und Sicherung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen konnte im Hinblick auf die Einführung eines Aktivierungsverbotes für nicht entgeltlich erworbene unkörperliche Wirtschaftsgüter entfallen (siehe Erläuterungen zu § 4 Abs. 1). In…