…0221). Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht zu erhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (VwGH 15.11.2005, 2002…
…26 Abs. 2 BAO zu beurteilen. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, sei keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen seien, unterbrechen nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Es lägen sämtliche Voraussetzungen für seinen Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 2…
…erforderlich. Dies inbesondere deshalb, weil der Bw. auf Grund seiner Funktion - wie auch im gegenständlichen Fall - jederzeit mit überraschenden berufbedingten Abwesenheiten (u.U. auch von nicht genau abzuschätzender Dauer) rechnen muss. Fest steht, dass sich die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der Einkommensteuervorauszahlungen nicht nur aus …
…Um diesen (gewöhnlichen) Aufenthalt aufrecht zu erhalten, sei aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Die Ferienaufenthalte in Österreich wären daher nur als eine vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Tochter in Bosnien nicht unterbrochen werde. Der gewöhnliche Aufenthalt setze aber keinesfalls das Innehaben…
…verbringen. Dahingestellt bleiben kann allerdings, ob sich die Kinder gelegentlich in Serbien aufhalten. Das (teilweise) Verbringen der Ferien in Serbien würde nämlich jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen sein, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder im Inland nicht unterbrochen wird (sh. VwGH 27.4.2005…
…Daraus folgt, dass eine natürliche Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (VwGH 30.7.1992, 89/17/0072). Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 13.12.1982, 17/1603/80). In diesem Zusammenhang ist entscheidend, dass die…
…eine diesbezügliche Kontrolle für entbehrlich hält. Kanzleiinterne Richtlinien, die sich auf die bloße Dokumentation der Aufgabenübertragung während urlaubsbedingter Abwesenheiten von Kanzleimitarbeitern beschränken, ohne jedoch die tatsächliche Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben - bei verlässlichen und langjährigen Mitarbeitern zumindest stichprobenartig - zu kontrollieren, stellen eine Organisation des Kanzleibetriebes dar…
…einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. u.a…
…§ 67, Tz 7). Hinsichtlich der "Fitnessprämie", die vierteljährlich ausbezahlt wird, sofern in diesem Zeitraum keine krankheitsbedingten Abwesenheiten vom Dienst vorliegen, sind diese Voraussetzungen gegeben. Auf diesen Bezugsteil war daher - wie in der Berufungsvorentscheidung bereits geschehen - die Begünstigung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 anzuwenden. Soweit…
…hindere (siehe die diesbezügliche Durchschrift im UFS-Akt zu FSRV/0051-L/06). Zur Berufungsverhandlung ist H ohne Angabe von Gründen nicht erschienen, weshalb - wie angekündigt - der Berufungssenat in seiner Abwesenheit verhandelt hat, wobei das Rechtsmittel als unbegründet abgewiesen wurde. In einer Eingabe vom 14…
…Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht zu erhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. VwGH vom…
…bezog der Bw. im Streitjahr Auslands- bzw. Progressionseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Hausvermietung in Sz). Entsprechend den seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 beigelegten Unterlagen ("Steuerabrechnung 2006", "Abwesenheiten von meinem Dienstort 2006") begehrte der Bw. ua. im Zusammenhang mit seiner nichtselbständigen Tätigkeit, Tagesdiäten in Höhe…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. VwGH-Erkenntnis vom…
…kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht zu erhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (UFS 17.8.2010, RV…
…eine körperliche Anwesenheit. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechterhalten zu können, sei aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Einzelfalles nur als vorübergehend gewollt anzusehen seien, würden nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt unterbrechen. Zudem habe…
…dass der Wohnsitz in E seit ca. 2 bis 3 Jahren durchgehend genutzt werde und nur vorübergehende Abwesenheiten gegeben gewesen seien (etwa bei Kuraufenthalten bzw Urlauben), die Kinder an den Wochenenden die Eltern in E regelmäßig besuchen würden und eine vorwiegende Nutzung des Fahrzeuges durch…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrechtzuerhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. VwGH 2.6…
…nicht nur die wiederkehrenden Beschäftigungen in diversen Dienstverhältnissen, sondern auch die vorgelegten Passkopien, nach welchen längere, über urlaubsbedingte Abwesenheiten hinausgehende Auslandsaufenthalte nicht ersichtlich sind. Auch steht fest, dass die Kinder in Österreich in Schul- bzw Lehrausbildung gestanden sind, weshalb sich auch diese offensichtlich ständig in…
…Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht zu erhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen hat der…
…Um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht zu erhalten, ist aber keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl aus der ständigen Rechtsprechung etwa…