…Beweis zu stellenden Tatsachen als richtig anerkannt wurden. Strittig ist im gegenständlichen Verfahren einzig, ob das im Sachverhalt geschilderte Abstellen von Fahrzeugen im Gemeindegebiet von A am Betriebsgelände der Molkerei samt Wartungsarbeiten wie im Sachverhalt angeführt eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Kommunalsteuergesetz begründet. Gemäß …
…Liegenschaft der Bw. weder am Abend, noch am Morgen oder am Wochenende Fahrzeuge (Lkw) abgestellt werden. Er gab auch an, dass auf Grund der Hofsituation das Abstellen von Fahrzeugen nicht möglich sei, weil dadurch die Zufahrt zu den dahinter liegenden Garagen blockiert würde. Darüber hinaus…
…kulturellen, gesundheitlichen oder sportlichen Bedürfnissen der Bewohner und Benützer der umliegenden Kleingärten oder dem Abstellen von Fahrzeugen dienen und allenfalls auch öffentlich zugänglich sind (Absatz 4). Aufschließungswege sind die zur Verbindung von Kleingärten und Gemeinschaftsflächen mit einer öffentlichen Verkehrsfläche notwendigen Wege (Absatz 5). Weggrundstücke sind…
…von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; - die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von…
…1 Z 16 4.TS UStG zur Anwendung, wonach für "die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art" eine Steuerbefreiung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Eine Option zur Steuerpflicht - wie sie im Schreiben vom 28. Juli 2004 erfolgte - ist bei der…
…Vermietung von Grundstücken steuerfrei, jedoch mit der Ausnahme u.a. "der Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen". Nach der auch vom steuerlichen Vertreter ins Treffen geführten Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.7.1989, Rs. 173/88 "Henriksen") ist die Vermietung von Abstellplätzen…
…Vermietung von Grundstücken steuerfrei, jedoch mit der Ausnahme u.a. "der Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen". Nach der auch vom steuerlichen Vertreter ins Treffen geführten Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.7.1989, Rs. 173/88 "Henriksen") ist die Vermietung von Abstellplätzen…
…von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; - die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von…
…der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe entsprechend den gesetzlichen Begriffsbestimmungen der Mitgliedstaaten oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung, einschließlich der Vermietung in Ferienlagern oder auf als Campingplätze erschlossenen Grundstücken, 2. der Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, 3. der Vermietung von auf Dauer…
… 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 (Anm: unter Einschluß der hierin enthaltenen, angesprochenen Ausnahme für die Vermietung/Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen) nicht in Betracht. Klarstellend sei ergänzend gleichzeitig festgehalten, dass die in Rede stehenden Leistungen, zumal sie nicht…
…Gewährung von Unterkunft nach den gesetzlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Hotelgewerbes oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung, einschließlich der Vermietung in Ferienlagern oder auf Grundstücken, die als Campingplätze erschlossen sind; b) Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen; c) Vermietung von auf…
…der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe entsprechend den gesetzlichen Begriffsbestimmungen der Mitgliedstaaten oder mit Sektoren ähnlicher Zielsetzung, einschließlich der Vermietung in Ferienlagern oder als auf Campingplätzen erschlossenen Grundstücken, 2. die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen 3. die Vermietung von auf Dauer eingebauten…
…von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; - die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von…
…von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von…
…von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von…
…Schließanlage für Büro und Garage bestehe. Es erfolge keine Kontrolle durch die Hausverwaltung, welche Fahrzeuge auf den Garagenplätzen abgestellt werden. Laut Vertrag sei das Abstellen von Fahrzeugen für Unternehmensangehörige und Kunden möglich. Die Einfahrt in die Garage sei mit einem Schlüssel möglich. Kunden müssten "anläuten"…
…5 UAbs. 4 der 6. EG-Rl sei derart auszulegen, dass das Unterbleiben der Steuerbefreiung für die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen gemäß Art. 13 Teil B Buchst b dieser Richtlinie es nicht verhindere, dass die Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die diese…
…werden. Der Mietgegenstand Dachterrassenwohnung - Top 5 für Wohnzwecke, das Zubehör Kellerabteil - für das Aufbewahren/Abstellen von Gebrauchsgegenständen, die Mietgegenstände Tiefgaragenabstellplätze TG Nr. 174 und 125 - für das Abstellen von Fahrzeugen. Zwischen den Vertragspartnern wird ergänzend vereinbart, dass die Dachterrassenwohnung untergeordnet als Büro genutzt werden kann…
…4, 5 und 6 seien zum Stichtag leer gestanden. Zu 2. Auf der durch Vertrag vom 2.Jänner 2001 zugemieteten Liegenschaft befinde sich ein Flugdach-Gebäude mit einer ungefähren Fläche von 600 m2. Dieses diene dem Abstellen von Fahrzeugen aller Art. Zusätzlich befänden sich auf…
…1 Anm. 70ff). 3.2 Garagen Nach Art. 13 Teil B Buchstabe b Z 2 der 6. USt-Rl ist die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen von der unechten Befreiung ausgenommen. Dies wurde innerstaatlich mit der Bestimmung des § 6 Abs. 1 Z…