…0121), weshalb die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10…
…Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 BAO", AÖF 2005/110, abgedruckt in Kodex Steuererlässe 20. Auflage, EStR Rz 7268, laut dem die Abgabenbehörden "gemäß § 206 BAO" zur entsprechenden Vorgangsweise in Sanierungsfällen außerhalb eines gerichtlichen Ausgleichs befugt worden seien). Maßnahmen nach § 206 BAO würden nur von…
…0121), weshalb die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 18. November 2003 brachte die Bw. bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland einen "Antrag auf Ausnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206…
…0121), weshalb die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10…
…Einfuhrpreis zum Zeitpunkt der Einfuhrabfertigungen noch nicht feststand. Sie habe daher nicht nur gegen die Vorschriften der genannten Verordnung sondern auch gegen die Vorschriften der Zollanmeldung verstoßen. Eine Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK komme daher mangels…
…Instanz angenommene Zurückweisungsgrund nicht vor, so hat die Berufungsbehörde den Zurückweisungsbescheid ersatzlos mit der Konsequenz zu beheben, dass die Abagbenbehörde erster Instanz über den Antrag unter Abstandnahme von dem zunächst gebrauchten Zurückweisungsgrund zu entscheiden hat. Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 30. Juli 2009
…inwieweit sich die zum Schuldnachlass Anlass gebenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Zur Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung für Einkommensteuerveranlagungen bis 2005 sowie hinsichtlich Körperschaftsteuer siehe Rz 7268. Als Voraussetzungen eines Sanierungsgewinnes nennen die Rzn 7254ff das Vorliegen eines Schulderlasses (Rz 7254), Allgemeiner Sanierungsmaßnahmen (Rz 7255)…
…eine Bestimmung ist, die rein verwaltungsökonomischen Gründen dient und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Festsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht vernichtet, sondern es wird…
…I Nr. 124/2003 kein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen, ein Antragsrecht auf Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Da eine Verletzung von Rechten der Beschwerdeführerin durch das Unterbleiben einer Maßnahme gemäß § 206 BAO somit nicht in Betracht kommt, erweist sich die Berufung als unbegründet…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Berufungsverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet…
…eine Bestimmung ist, die rein verwaltungsökonomischen Gründen dient und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Festsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht vernichtet, sondern es wird…
…Die gesamten Abgabenrückstände (inklusive der berufungsverhangenen Lohnabgaben) sei zwischenzeitig gelöscht worden, d.h. eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung würde nicht zu einer unerwünschten Gutschrift führen. Eine Haftungsinanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführer, Herrn E, sei seitens der Abgabensicherung wegen zu erwartender Erfolglosigkeit nicht durchgeführt worden (kein pfändbares…
…der fehlenden Einbringlichkeit war es dem auch verfassungsgesetzlich geforderten Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung im Umfang der auf Grund der Betriebsprüfung festgesetzten Mehrbeträge an Umsatzsteuer vorzugehen. Dies entspricht auch der Billigkeit iSd § 20 BAO…
…Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Durch eine Maßnahme iSd § 206 BAO wird ein entstandener Abgabenanspruch nicht berührt, sondern es wird lediglich trotz seines Fortbestandes von der Festsetzung in Betracht kommender Abgaben Abstand genommen ( vgl Ellinger, BAO³…
…der Unabhängige Finanzsenat eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung erwägt. Dies deshalb, weil das LG Linz zu AZ 123 mit Beschluss vom 18. Jänner 2006 den Konkurs des Berufungswerbers (Bw.) mangels Kostendeckung nicht eröffnet hat. Beim Bw. ist ein Abgabenrückstand in Höhe von 656.166,92…
…dass der UFS eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung erwägt. Dies deshalb, weil das LG L zu Aktenzeichen 123 mit Beschluss vom 18. Jänner 2006 den Konkurs des Bw. mangels Kostendeckung nicht eröffnet hat. Beim Bw. ist ein Abgabenrückstand in Höhe von € 656.166.92…
…durchsetzbar sein wird. Maßnahmen nach § 206 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (Ritz, BAO Kommentar³, § 206 Tz 1). Auf eine Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben besteht daher kein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen (vgl. auch die Erläuterungen zu Z 22 des AbgÄG…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Berufungsverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet…
…Einbringlichkeit des streitgegenständlichen Rückstandes in Höhe von 894,60 € teilte das Finanzamt mit, dass der am Abgabenkonto befindliche Rückstand uneinbringlich ist und voraussichtlich gelöscht werden wird. Gegen die beabsichtigte Anwendung des § 206 lit. b BAO (Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung) auf den gegenständlichen Fall wurde…