…sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen zulässig. Auch bei den Vermietungseinkünften kann es grundsätzlich zu einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung kommen (vgl. das von den Bw. zitierte Erkenntnis des VwGH vom 25. 11. 1986, 86/14/0045). Eine außergewöhnliche Abnutzung…
…zu einer beträchtlichen Wertminderung, so kann eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung vorgenommen werden. Dabei ist nach der VwGH-Rechtsprechung ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zunächst ein fiktiver Restbuchwert durch Ansatz einer gewöhnlichen AfA (auch Halbjahres-AfA) bis zum Schadenseintritt zu ermitteln. Vom fiktiven Restbuchwert…
…Das Fehlen einer ernsthaften Vermietungsabsicht des gegenständlichen (Alt-)Gebäudes stand damit der vom Bw. angestrebten steuerlichen Berücksichtigung der (Halbjahres-)AfA sowie der Absetzung für eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung entgegen. Die Übertragung des gegenständlichen Baurechtes bezog sich im Übrigen allein auf Grund und Boden…
…des Schadenseintrittes bereits zur Gänze abgelaufen war und der Restbuchwert Null betrug, ist eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nicht mehr möglich. Da sich das Kraftfahrzeug trotz dessen beruflicher Verwendung im Privatvermögen des Bw befand, war weder ein bei der Veräußerung erzielter Gewinn steuerpflichtig noch war…
…einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zulässig. Eine solche kann dann vorgenommen werden, sobald die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Objektes nicht mehr gegeben ist (vgl. VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Eine außergewöhnliche Abnutzung…
…erzielt. Dieser Wert liegt weit über dem Buchwert zum 31. 12. 1996 von S 3.095.665,-. Aus den oben angeführten Gründen kann eine Abschreibung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung nicht gewährt werden." Gegen den angeführten Bescheid erhob die Bw. form- und fristgerecht Berufung. In…
…berufungsgegenständlichen Ölbildern und Statuen um nicht abnutzbare Gegenstände handle. Diesbezüglich sei auch eine Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung in Zusammenhang mit den Immissionseinwirkungen im Gastraum nicht möglich. Betreffend die berufungsgegenständlichen Mieterinvestitionen erklärte der steuerliche Vertreter, Sinn und Zweck der IZP sei es gewesen…
… ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, dann ist für die Abschreibung die technische Nutzungsdauer der Investitionen maßgebend. Bei einem vorzeitigen Ende des Mietverhältnisses kann entweder eine außergewöhnliche Abnutzung im Sinne des § 8 EStG 1988 geltend gemacht werden oder der Restbuchwert als Aufwand gewinnmindernd ausgeschieden…
…Buchwert zuzüglich Beseitigungskosten) zählen (vgl. VwGH vom 9.6.1980, 55, 186/79). Den Nachweis für die beantragte Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung der im Jahr 2001 abgerissenen Gebäude iHv. 4.454.455,00 S hat der Abgabepflichtige zu erbringen (vgl. VwGH v. 26.4.1989…
…der Nutzungsdauer ist dann nur zulässig, wenn sich die Nutzungsverhältnisse grundlegend ändern (zB Wechsel der Nutzungsart, der auch zur Änderung des gesetzlichen AfA-Satzes führen würde; Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung). Die Beweislast einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen (Doralt, EStG Kommentar, aaO., mit zahlreichen Judikaturhinweisen)…
…idR einen im Jahr des Schadenseintrittes im Rahmen der Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) zu berücksichtigenden Aufwand dar (VwGH 16.3.1989, 89/14/0056 und LStR 2002, Rz 327). Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung des Schadens ist allerdings…
…Feststellung, dass die Bw. selbst von einem "noch nutzbaren (Alt)Gebäude" ausgehe, hat die Bw. im Vorlageantrag letztlich nichts entgegengesetzt. Den Nachweis für eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung hat jedoch der Abgabepflichtige zu erbringen (vgl. VwGH v. 26.4.1989, Zl. 89/14/0027)…
…Abriss des Gebäudes in einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung in den Büchern niederschlagen. Die der Opfertheorie zu Grunde liegende Typisierung der Betrachtungsweise sei auch vor dem Hintergrund des unternehmensrechtlichen Gebotes der Einzelbewertung in Frage zu stellen, wonach jeder Vermögensgegenstand für sich alleine zu bewerten sei…
…EStG, § 4 Anm 52; Doralt, EStG4, § 4 Tz 193). Eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) gemäß § 8 Abs 4 EStG 1988 ist nicht möglich, weil eine solche begrifflich ein abnutzbares Wirtschaftsgut voraussetzt (VwGH 20.7.1999, 99/13/0089; Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG…
…sodass die Aufwendungen (Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung) nicht als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 Berücksichtigung finden können. Betreffend die im Polizeibericht widersprüchlichen Angaben über die Geschwindigkeit des Fahrzeuges zum Unfallszeitpunkt ist zu bemerken, dass diese letztlich für die Entscheidungsfindung einen nicht…
…Die Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung trägt hingegen einer Abnutzung Rechnung, die als solche außerhalb eines gleichmäßigen Abnutzungsverlaufes stattfindet. Das außergewöhnliche dieser Abnutzung ist, dass sie sprunghaft stattfindet. Dieser Umstand ist vom Abgabepflichtigen nachzuweisen (VwGH v. 26. 4. 89, 89/14/0027). Die außergewöhnliche Abnutzung betrifft…
…im Unfallzeitpunkt Null. Da somit die Nutzungsdauer im Zeitpunkt des Schadenseintrittes bereits zur Gänze abgelaufen war und der Restbuchwert Null betrug, ist eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nicht mehr möglich.Es resultieren daraus keine Werbungskosten. Im Vorlageantrag vom 24. Oktober 2012 wurde vom Bw. ausgeführt:…
…Steuerpflichtigen steht. Der Bemessung der Absetzung für Abnutzung ist bei Personenkraftfahrzeugen gem § 8 Abs 6 Z 1 eine Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahre zugrunde zu legen. Es handelt sich um eine unwiderlegbare Vermutung, die nicht zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicherAbnutzung differenziert Eine kürzereNutzungsdauer als acht Jahre…
…nachträglich bewilligt. Seit Ende 2008 werden mehrere Wohnungen vermietet." Der gegenständliche Fall wird von mir vorläufig rechtlich folgendermaßen beurteilt: Gemäß § 8 Abs 4 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig (idF AfaA genannt). Die AfA kommt bei allen Einkunftsarten zur Anwendung (Doralt…
…außergewöhnliche Absetzung vorliegt. Gem. § 8 Abs. 4 EStG 1988 sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig. Die außergewöhnliche Abschreibung trägt sohin einer Abnutzung Rechnung, die außerhalb eines gleichmäßigen Abnutzungsverlaufs stattfindet. Das Außergewöhnliche an dieser Abnutzung ist, dass es sich um eine sprunghafte Abnutzung…