…nicht zugesagt worden. Nachdem die Bw den Betrag von 2.249,72 € Ende des Jahres 2003 überwiesen hatte, nahm das Finanzamt - entsprechend der Vereinbarung - am 20. Februar 2004 (Buchungstag) die Löschung der fälligen Abgabenschuld von 3.780,11 € durch Abschreibung vor. Damit war…
…eine Abschreibung von € 11.000,00 angesichts der Höhe der Verschuldung nicht zu einer Sanierung des Bw. führen würde. Die Begründung dieses Antrages, dass der Bw. unerwartete Zahlungen hätte tätigen müssen, weist auf eine Bevorzugung anderer Gläubiger hin, die wiederum eine Nachsicht von Abgaben…
…Gänze zurückzuzahlen gewesen wäre. Da die aus der Umsatzsteuerveranlagung für 2006 und 2007 vom 18. Juli 2008 resultierenden Gutschriften mit einem Teilbetrag von € 833,86 am 28. Juli 2008 mit der zuvor genannten aushaftenden Abgabe verrechnet wurde und nach § 215 Abs. 4 BAO nur…
…welche die Festsetzung der Körperschaftsteuer in einem von der Bw. angeführten Höhe beabsichtigt. Schließlich enthält das Anbringen vom 22. Februar 2007 einen Antrag auf Stundung. Im ergänzenden Schriftsatz vom 12. März 2007 wurde ein weiteres Stundungsansuchen gestellt, die Abschreibung von Abgaben beantragt und Gründe dargelegt…
…die Berufung wurde erwogen: Die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus. Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen. Der Nachsichtsantrag vom 19. August 2005 bezog sich auf einen Abgabenrückstand von 8.611,32 €…
…betrieblichen Mitteln erworben. In der Bilanz (Konto 880) seien diese Anteile als sich im Betriebsvermögen befindliche Aktiva dargestellt worden. Im Jahr 2008 hätte das Finanzamt damit zusammenhängende Aufwendungen (Abschreibung von Finanzanlagen) in Höhe von 46.190,96 € nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Da diese Vermögenstitel…
…Betrages von 2.500,00 € der Restbetrag endgültig nachgesehen werde. Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: "Sämtliche Voraussetzungen für die Abschreibung von Abgabepflichten liegen gegenständlich vor. Nach der Lage des Falles ist die Einhebung gegenständlicher "alter" Abgabepflichten unbillig. Durch die Einhebung bzw. Betreibung der Abgabeschulden…
…ÖStZ 2003, 98) grundsätzlich als Nachsichtsansuchen zu werten gewesen. Dies schon deshalb, weil ein Abgabepflichtiger die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten gegen Bezahlung einer bestimmten Quote nur im Zuge eines Nachsichtsverfahrens begehren kann, weil ein Antragsrecht bezüglich einer Löschung nicht besteht. Zudem kann, wenn der Schuldnachlass - wie…
…die Abgabenbehörden seien in Ausübung ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall verpflichtet, nicht teilt. Vielmehr verweist sie zutreffend auf die der Bw. einzig zustehende Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 236 BAO die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten im Wege der Nachsicht zu beantragen. Zudem…
…ich Dir die erklärte Anfechtung und erkenne diese an." Gemäß § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung von Abgaben insoweit und so lange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24…
…auf Nachsicht durch Abschreibung von Abgaben. Dazu wurde ausgeführt: Die Miteigentümer hätten auf einem kleinen Teil ihrer Landwirtschaft ein Gebäude errichtet und an den Miteigentümer Dr. S. vermietet. Die Vermietung sei dem Finanzamt angezeigt und die Vorsteuer beansprucht worden. Nach Abhaltung einer abgabenrechtlichen Prüfung sei…
…gesetzlich vorgesehene Bedingung für die Nachsicht und das darauf gerichtete Ansuchen ist abzuweisen (Stoll, BAO Kommentar, 2426). Die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus. Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen(Ritz, BAO-Kommentar³…
…schwierigen Lage des Bw und der niedrigen Zinsen sei ein Verspätungszuschlag von 8 % doch ein wenig zu hoch angesetzt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden…
…Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg führen werden. Durch die verfügte Abschreibung…
…der angefochtene Bescheid nicht zugestellt worden wäre, offenbar behoben wäre. Grundsätzlich liege aber die Rechtswidrigkeit darin, dass eine Abschreibung von Abgaben nur zulässig wäre, wenn die Finanzverwaltung noch Abgabengläubigerin wäre, was nicht der Fall gewesen wäre. Für den 26. Jänner 2012 wurde die vom Bw…
…ansonsten eine "Verböserung" des Abgabenbescheides in anderen Belangen zu erfolgen hätte (zumal dann, wenn ohnedies kein Abspruch in den Berufungspunkten erfolgt). 1.) Sonderausgaben Die Bw. hat in ihrer Berufung vom 12.2.2009 Darlehen und Zinsen für Wohnraumschaffung von 1.409,46 € geltend gemacht…
…weil es sich um Mitarbeiter des Abgabepflichtigen bzw. der jeweiligen Steuerberatungskanzlei gehandelt habe, denen kein grobes Verschulden zugerechnet werden könne, das sich auf den Abgabepflichtigen selbst auswirke. Ein Umgründungsvorgang einschließlich der daraus resultierenden Vor- und Abschreibung von Vorauszahlungen stelle für eine Buchhaltungskraft keinen Normalfall dar…
…am 2. Juni 2005 von der abweisenden Entscheidung betreffend Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde Kenntnis erlangt habe, habe er - den gesetzlichen Bestimmungen und auch dem Sinn jenes Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses entsprechend, welches zur Einführung des § 212a Bundesabgabenordnung geführt habe - diese strittigen Abgabenschuldigkeiten nicht entrichtet. Sofort…
…ich Dir die erklärte Anfechtung und erkenne diese an." Gemäß § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung von Abgaben insoweit und so lange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24…
…die Festsetzung der Abgaben nicht dazu, die in einem allfälligen Nachsichtsverfahren zu treffende Entscheidung vorwegzunehmen. Die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus. Dieser ist nicht bloß ein Formalerfordernis; es muss ein begründeter Antrag sein. Das Antragsrecht des Abgabenschuldners ist nur…