…Bw, zu ihrer Mutter und zum Begünstigten beider Stiftungen dem Finanzamt bis zur Aufdeckung der Zusammenhänge im Außenprüfungsverfahren konsequent verschwiegen worden; dies wohl im Vertrauen auf die vermeintlich totale Abschirmwirkung der am Finanzplatz Liechtenstein geltenden Rechtsvorschriften (absolutes Steuer- und strengstes Bankgeheimnis; weder Devisenkontrolle noch Quellensteuer…
…des freien Kapitalverkehres darstellt. Die Regelung des § 42 Abs. 1 InvFG 1993 bewirkt nicht nur eine Durchbrechung der Abschirmwirkung und damit eine unter Umständen zeitlich vorgezogene Besteuerung beim Anteilsinhaber, sondern auch eine Besteuerung auf der Ebene des Anteilsinhabers, die bei Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften nicht stattfindet…
…wo die meisten Geschäfte abgeschlossen werden (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 1 Tz 40). Der Ort der Geschäftsleitung wird im Allgemeinen in der Praxis dort angenommen, wo sich das Büro des Oberleiters befindet (vgl. Kofler, Abschirmwirkung, 156; Kessler/Müller, IStR 2003, 365; Seibold, IStR 2003, 46)…
…ausreichend, dass sie als Gesellschafterin der A SE Anspruch auf die Dividenden habe und diese auch tatsächlich beziehe (vgl. in diesem Zusammenhang auch Kofler, Die steuerliche Abschirmwirkung ausländischer Finanzierungsgesellschaften (2002) 274). Die Beteiligungserträge aus der A SE seien damit dem unmittelbaren Gesellschafter, der Bw., zuzurechnen…
…die entsprechende Zwischenschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als Missbrauch iSd deutschen § 42 AO 1977 zu behandeln. Die Abschirmwirkung einer solchen Gesellschaft sei grundsätzlich auch dann zu akzeptieren, wenn damit steuerliche Vorteile verbunden sind. Ebenso wenig wie im Regelfall im Inland danach gefragt werde…
…einen Investmentfonds dar, obwohl sie (nach dem Gesetzeswortlaut) bei entsprechender Veranlagungsstrategie als Investmentfonds eingestuft würden, wären sie im Ausland tätig. Während also bei inländischen Kapitalgesellschaften die "Abschirmwirkung" des Rechtskleides im gegebenen Zusammenhang uneingeschränkt wirkt, wäre dies bei ausländischen Kapitalgesellschaften nicht der Fall. Dies ist aber…
…die entsprechende Zwischenschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als Missbrauch iSd deutschen § 42 AO 1977 zu behandeln. Die Abschirmwirkung einer solchen Gesellschaft sei grundsätzlich auch dann zu akzeptieren, wenn damit steuerliche Vorteile verbunden sind. Missbräuchlich könne eine solche Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft allenfalls dann…
…die entsprechende Zwischenschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als Missbrauch iSd deutschen § 42 AO 1977 zu behandeln. Die Abschirmwirkung einer solchen Gesellschaft sei grundsätzlich auch dann zu akzeptieren, wenn damit steuerliche Vorteile verbunden sind. Ebenso wenig wie im Regelfall im Inland danach gefragt werde…