…das Bundesland Wien Beschwerden erhoben. Die Beschwerde gegen den Ausweisungbescheid gemäß § 53 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 und die Beschwerde gegen den Bescheid über die Zurückweisung des Antrages auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung gemäß § 51 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 stehen in keinem akzessorischen Verhältnis zueinander…
…gem. § 8 AsylG 1997 rechtskräftig festgestellt, dass Ihre Abschiebung und der Ihrer Kinder nach Serbien und Montenegro zulässig ist. Im Hinblick auf das am 1. Oktober 2006 anhängige Verfahren (lt. SV-Auszug von 1.5.2004 bis 26.7.2997 Asylwerberin bzw. Flüchtling) war daher …
…seit mit 11.12.2009 abgeschlossen worden, sei unrichtig, weil der Asylgerichtshof der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesasylamtes im Spruchpunkt III (in welchem die Abschiebung der Bw. angeordnet wurde) stattgegeben habe und dieser Spruchpunkt ersatzlos aufgehoben worden sei. Somit habe ein vorläufiges Aufenthaltsrecht auch…
…alt" (in der Fassung bis 31.12.2005) mit Juli 2006, da die, vom VwGH gewährte aufschiebende Wirkung nur die Abschiebung betrifft. .... Gegen diesen Bescheid brachte die Berufungswerberin mit Schriftsatz vom 12. Juli 2012 das Rechtsmittel der Berufung ein und führte als Begründung Folgendes aus…
…Der Antrag des Bw. auf Gewährung von Asyl gemäß § 7 AsylG 1997 wurde abgewiesen und eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Georgien gemäß § 8 Abs.1 AsylG 1997 für zulässig erklärt. Der gegen die Abweisung eingebrachte Berufung wurde stattgegeben und dem Bw. und seiner Familie…
…betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 28. September 2007 stellte Y für sich und im Namen ihrer mj. Kinder A und B einen Antrag auf Gewährung von Abschiebungsaufschub gem. § 46 iVm …
…seitdem in Österreich aufhältig. Der Asylantrag wurde am 30.06.2004 gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen. Die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung war gemäß § 8 Abs.1 AsylG nicht zulässig. Die Bw., ihr Gatte und ihre Kinder haben den Status als subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 Asyl…
… 8 Abs.1 AsylG wurde festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Russische Föderation nicht zulässig sei (Subsidiäre Schutzberechtigung). Eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 27.12.2008 wurde gewährt. Am 15. Juli 2008 stellte der Bw. einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für seine…
…über eine gültige Arbeitserlaubnis. Obwohl das Asylverfahren negativ abgeschlossen worden sei, habe der Unabhängige Bundesasylsenat laut Niederschrift der öffentlichen mündlichen Berufungsverhandlung vom xxx eine Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung nach Serbien Montenegro einschließlich Kosovo für unzulässig erklärt und die zuständige Behörde veranlasst, eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis…
…2007 aufschiebenden Wirkung zuerkannt und festgestellt wurde, dass den Antragstellern wieder die Rechtsstellung als Asylwerber zukommt. Jede Zurück- oder Abschiebung der Antragsteller aus Österreich war damit für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unzulässig. Ebenso vorgelegt wurde ein Bescheid der Sicherheitsdirektion Tirol, Verwaltungspolizeiliche Abteilung, vom 25…
…Der Bw. wurde in diesem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren weder Asyl noch der Status einer subsidiär Schutzberechtigten eingeräumt, es wurde vielmehr die Abschiebung nach I. verfügt. Das Finanzamt wies den Antrag der Bw. auf Familienbeihilfe mit Bescheid vom 25.10.2011 für den Jänner 2011 bezüglich…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. Familienbeihilfe kann nicht gewährt werden, für Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte deren Asyl abgelehnt oder nachträglich aberkannt wurde, aber keine Abschiebung erfolgt. Deren Aufenthalt dient einer Sicherungs-bzw. Schutzmaßnahme, ist aber kein materieller Aufenthaltstitel…
…einem unter Spruchteil III die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der nunmehrigen Berufungswerberin nach Ruanda für zulässig erklärt. In weiterer Folge wurde das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und letztendlich von Seiten des Asylgerichtshofs mit Erkenntnis vom 01.10.2009 zur GZ: ... der nunmehrigen Berufungswerberin wiederum Asyl…
…Der Aufenthaltstitel gem. § 69a NAG sei ein zeitlich befristeter und berechtige nicht zum Daueraufenthalt (Sonderfall aufgrund des negativen Asylbescheides und der vorübergehend unzulässigen Abschiebung). Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 18.11.2010 Berufung erhoben. Der Berufungswerber führte darin aus, dass sich die beiden…
…1997 abgewiesen; außerdem sprach es aus, dass die Abschiebung der Berufungswerberin in die Türkei zulässig sei. Der Asylantrag von der Tochter wurde ebenfalls mit Bescheid vom 14. April 2005 vom Bundesasylamt abgewiesen. Gegen diese Bescheide haben die Berufungswerber fristgerecht berufen. Mit Bescheid vom 14. Juli…
…7 Asylgesetz 1997 abgewiesen; außerdem sprach es aus, dass die Abschiebung des Berufungswerbers in die Türkei zulässig sei. Am 9. August 2005 reiste die Gattin des Berufungswerbers mit den beiden Kindern legal über den Flughafen Wien-Schwechat in das Bundesgebiet ein. In der Folge stellte…
…AsylG 1997, BGBl. Nr. 76/1997 wurde die Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung für unzulässig erklärt und in der Folge eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. Das Datum der Erlassung dieses Bescheides ist hieraus nicht ersichtlich. Auch lag dem Antrag eine Kopie der "Karte für subsidiär Schutzberechtigte gem. …
… 8 Abs. 1 AsylG 1997 festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Türkei zulässig ist (Spruchpunkt II). Die gegen den Bescheid des Bundesasylamtes Außenstelle Graz erhobene Berufung wurde mit Entscheidung durch den unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) vom 12. Juni 2007 abgewiesen. Damit ist das…
…dass den antragstellenden Parteien die Rechtsstellung als Asylwerber/innen zukommt, wobei damit im Besonderen jede Zurück- oder Abschiebung der antragstellenden Parteien aus Österreich für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unzulässig ist." Der zitierte § 30 VwGG lautet: (1) Den Beschwerden kommt eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes…
…da mit der Gewährung dieses Status die Feststellung verbunden ist, dass eine Abschiebung der betroffenen Person in ihr Heimatland auf Grund dortiger Sicherheitslage zu einer schweren Grundrechtsverletzung führen könnte. Sowohl bei Asylberechtigten als auch bei subsidiär Schutzberechtigten ist daher eine Ausweisung aus rechtlichen Gründen nicht…