…Oktober 2004, (die Erlassung des Einleitungsbescheides stellt im gegenständlichen Verfahren die erste Verfolgungshandlung dar) bei Wegfall der Anschuldigung für das Jahr 1999, (Wegfall der Ablaufhemmung für die Delikte nach § 33 Abs.1 lit. a FinStrG) bereits eingetreten. Der Bescheid war daher im Punkt a wegen…
… 31 Abs. 3 FinStrG die Verjährung nicht ein, bevor nicht auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist (Ablaufhemmung). Als Beginn der Frist für die Verjährung der Strafbarkeit für die letzte Tathandlung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens, welche in der Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung Juli 1998 sehen ist…
…Jänner 2003) bewirkt, dass die Einhebungsverjährung nicht eintritt bis nicht auch die Vollstreckbarkeit der weiteren Strafe erloschen ist, noch nicht einhebungsverjährt (Ablaufhemmung bis 28.2.2008). Die persönliche Lage des Bf. ist der Finanzstrafbehörde erster Instanz seit Dezember 1998 bekannt. Bereits im Jänner 2001 wurde…
…vom 16. Dezember 1974, Zl. 13 Os 71/74) nichts daran zu ändern, dass bereits mit diesem jedenfalls noch innerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 FinStrG gelegenen Zeitpunkt eine Ablaufhemmung iSd. Abs. 4 lit. b leg.cit. eingetreten ist. Dem diesbezüglichen Beschwerdevorbringen, dass die…
…dem 12.Feber.1994 liegen, als verjährt anzusehen sind. Dabei übersieht er nämlich die im § 31 Abs 3 FinStrG normiert Ablaufhemmung, nach der die Verjährung der früheren Taten nicht eintritt, solange nicht auch für die spätere Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist (vgl. Reger/Hacker/ Kneidinger…