…82, 84 und 87 EStG wahrnimmt. Für Zeiträume vor Inkrafttreten der DBA-EntlastungsVO konnte jedoch grundsätzlich eine Entlastung an der Quelle, soferne die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers anhand einer entsprechenden Ansässigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden konnte, vorgenommen werden. Die Beweislast für eine Begünstigung (im gegenständlichen Fall das Fehlen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder HR Mag. Christian Seywald, Mag. Rudolf Grafl und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Christina Seper über die Berufung der Bw, vertreten durch WP-Gesellschaft, vom 20. April 2009…
…BAO der Schwesterngesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen seien, habe die für den Steuerabzug haftungspflichtige inländische Gesellschaft vorzusorgen, dass die Abkommensberechtigung für die Steuerentlastung einwandfrei nachgewiesen werde. Der Verdacht der Bp sei im Verlauf des Ermittlungsverfahrens nicht entkräftet worden, sodass trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung der niederländischen…
…Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Begründend führte es zusammengefasst aus, die Bw verkenne die Bedeutung einer Ansässigkeitsbescheinigung einerseits, durch welche die Abkommensberechtigung nachgewiesen werde, und eines Freistellungsbescheides andererseits, durch welchen die Entlastung an der Quelle bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bescheidmäßig gestattet werde. Beides dürfe nicht…
…FJ 2006, 173, Pkt 3.3). Die Abkommensberechtigung ist nach Ansicht des UFS daher zweifelsfrei auf die jeweiligen Gruppenmitglieder und den GT selbst und nicht auf die Unternehmensgruppe zu beziehen. Zu verweisen ist darauf, dass auch eine allfällige Entlastung (unmittelbare Entlastung, Rückerstattung) aus dem Quellenstaat…
…Person zugeflossen sind, die im anderen Vertragsstaat im Sinne der Abkommensbestimmungen ansässig ist. Für Zeiträume vor Inkrafttreten der DBA-Entlastungs-VO konnte jedoch grundsätzlich eine Entlastung an der Quelle, sofern die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers anhand einer entsprechenden Ansässigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden konnte, vorgenommen werden. Die Beweislast…
…(1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) Sofern die vom Schuldner der Einkünfte an den…
…FJ 2006, 173, Pkt 3.3). Die Abkommensberechtigung ist nach Ansicht des UFS daher zweifelsfrei auf die jeweiligen Gruppenmitglieder und den GT selbst und nicht auf die Unternehmensgruppe zu beziehen. Zu verweisen ist darauf, dass auch eine allfällige Entlastung (unmittelbare Entlastung, Rückerstattung) aus dem Quellenstaat…
…FJ 2006, 173, Pkt 3.3). Die Abkommensberechtigung ist nach Ansicht des UFS daher zweifelsfrei auf die jeweiligen Gruppenmitglieder und den GT selbst und nicht auf die Unternehmensgruppe zu beziehen. Zu verweisen ist darauf, dass auch eine allfällige Entlastung (unmittelbare Entlastung, Rückerstattung) aus dem Quellenstaat…
…FJ 2006, 173, Pkt 3.3). Die Abkommensberechtigung ist nach Ansicht des UFS daher zweifelsfrei auf die jeweiligen Gruppenmitglieder und den GT selbst und nicht auf die Unternehmensgruppe zu beziehen. Zu verweisen ist darauf, dass auch eine allfällige Entlastung (unmittelbare Entlastung, Rückerstattung) aus dem Quellenstaat…
…FJ 2006, 173, Pkt 3.3). Die Abkommensberechtigung ist nach Ansicht des UFS daher zweifelsfrei auf die jeweiligen GM und den GT selbst und nicht auf die Unternehmensgruppe zu beziehen. Zu verweisen ist darauf, dass auch eine allfällige Entlastung (unmittelbare Entlastung, Rückerstattung) aus dem Quellenstaat…
…1988 zunächst individuell, also abgesondert von der Ermittlung der Beteiligungskörperschaften und vom Gruppenergebnis. Die Abkommensberechtigung ist daher zweifelsfrei auf die jeweiligen Gruppenmitglieder und den Gruppenträger selbst und nicht auf die Unternehmensgruppe zu beziehen. Zu verweisen ist darauf, dass auch eine allfällige Entlastung (unmittelbare Entlastung, Rückerstattung)…
…machen. § 2 (1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grundes nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) [Vergütung unter 10.000 Euro] § 3…
…nach dem KStG 1988 zunächst individuell, also abgesondert von der Ermittlung der Beteiligungskörperschaften und vom Gruppenergebnis. Die Abkommensberechtigung ist daher zweifelsfrei auf die jeweiligen Gruppenmitglieder und den Gruppenträger selbst und nicht auf die Unternehmensgruppe zu beziehen. Zu verweisen ist darauf, dass auch eine allfällige Entlastung…
…FJ 2006, 173, Pkt 3.3). Die Abkommensberechtigung ist nach Ansicht des UFS daher zweifelsfrei auf die jeweiligen Gruppenmitglieder und den GT selbst und nicht auf die Unternehmensgruppe zu beziehen. Zu verweisen ist darauf, dass auch eine allfällige Entlastung (unmittelbare Entlastung, Rückerstattung) aus dem Quellenstaat…
…wird - weil nicht Vergleichbares miteinander verglichen wird, für methodisch unzulässig erachtet. Da aber mit dieser Entscheidung ohnedies die Abkommensberechtigung bzw die Anwendbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten verneint wurde, ist dies ohne Belang. Jedenfalls geht die in den Streitjahren geltende Pflicht zur Empfängerbenennung in der Folgestufe gem…
…der österreichischen Besteuerung zu unterwerfen. Nur in diesem Falle wäre weiters zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung die (vom Finanzamt in seinem Bescheid vom 28. September 2006 bereits angezogene) Abkommensberechtigung (s. angeführtes DBA Österreich-Ungarn) zu prüfen. Sollten die Ermittlungen hingegen darauf hinauslaufen, dass eine Verwertung des…
…Auslegungshilfe anzuwenden sei, führe jedoch aus, dass ohne entsprechende bilaterale Vereinbarung keine Versagung der Abkommensberechtigung auf Grund nationaler Vorschriften vorgenommen werden könne. Eine Berufung auf Missbrauch im Sinne des innerstaatlichen Rechtes könne nach Art. 27 Wiener Vertragskonvention die Nichterfüllung eines Vertrages nicht rechtfertigen. Der einen…
…der G um ein Sitzunternehmen im Sinne des Artikel 84 des liechtensteinischen Steuergesetzes. Dies habe auch eine Unternehmensanalyse des KSV zum Ausdruck gebracht. Einem solchen sei die Abkommensberechtigung gemäß Artikel 26 DBA Liechtenstein verwehrt, woraus im Weiteren folge, dass seine Gewinne einer in Österreich ansässigen…
…für die Jahre 1993 - 1994 keine Begründung vorgebracht. Es sei weder ein Antrag auf Entlastung gestellt, noch eine Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft beigebracht worden um die Abkommensberechtigung nachzuweisen. Für den Zeitraum 1995 seien die nicht anerkannten Zinsaufwendungen als verdeckte Ausschüttung gewertet worden; eine Begünstigung gem. …